Erhebungen und Datenquellen
Es wurden 20 Erhebungen und Quellen gefunden.
Arbeitsmarktstatistik
Die Arbeitsmarktstatistik wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) monatlich nachgeführt. Ausgewiesen werden unter anderem folgende Indikatoren: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen und Stellensuchenden, die Zugänge in die beziehungsweise die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit, die Zahl der bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldeten offenen Stellen, die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Betriebe und Personen. Die Statistik basiert auf den Meldungen der Stellensuchenden und der Arbeitgeber, die durch die RAV im System der Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (AVAM) erhoben werden.
Aussenhandelsstatistik
Die Aussenhandelsstatistik wird monatlich durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erstellt. Unter Aussenhandel ist der grenzüberschreitende Güterverkehr zu verstehen, wobei zwischen Ein-, Aus- und Durchfuhr unterschieden wird. Art und Umfang der Auswertungen der Aussenhandelsstatistik sind von der Verkehrsrichtung abhängig. Seit 2006 werden der Lohnveredelungsverkehr, die Retourwaren und der elektrische Strom in die Aussenhandelsstatistik integriert. Die Ergebnisse der Vorjahre wurden gemäss der neuen Definition bis ins Jahr 2002 zurückrevidiert. In einer weiteren Revision 2020 wurde die Methodik für die Verteilung der gehandelten Waren auf die Kantone optimiert. Die Daten ab 2016 wurden rückwirkend angepasst. Kantonsresultate früherer Jahre der Aussenhandelsstatistik sind nicht mit jenen ab 2016 vergleichbar. Die Zuweisung der Waren zu den Kantonen richtet sich nach der Adresse des Exporteurs beziehungsweise des Importeurs. Unterhält das exportierende oder importierende Unternehmen Arbeitsstätten in mehreren Kantonen, erfolgt die Aufteilung auf die Kantone proportional zu den Arbeitsplätzen. Im Gegensatz zu den offiziellen Aussenhandelsdaten werden die von LUSTAT Statistik Luzern publizierten Daten ohne die Ergebnisse des Fürstentums Liechtenstein ausgewiesen.
Beherbergungsstatistik (HESTA)
Die Beherbergungsstatistik (HESTA) des Bundesamts für Statistik (BFS) umfasst sowohl das touristische Angebot der Beherbergungsbetriebe als auch die Nachfrage nach diesem. Sie wird monatlich als Vollerhebung bei den Schweizer Hotels und Kurbetrieben (Hotellerie) sowie den Camping-Plätzen (als Teil der Parahotellerie) durchgeführt. Die Beherbergungsbetriebe übermitteln Angaben einerseits zur angebotenen Infrastruktur (Anzahl Gästezimmer, Anzahl Gastbetten usw.), andererseits zur Nutzung derselben (Anzahl Ankünfte, Anzahl Logiernächte usw., aufgeteilt nach den Wohnsitzländern der Gäste). Werden die Monatsdaten der Betriebe räumlich und zeitlich zusammengefasst, können beispielsweise das saisonale Gästeaufkommen einer Region untersucht oder das Bettenangebot verschiedener Tourismusdestinationen verglichen werden.
Seit den 1930er-Jahren werden alle in Hotels und Kurbetrieben abgestiegenen Gäste in einer eidgenössischen Statistik erfasst. Der Vorläufer der heutigen HESTA wurde per Ende 2003 vom BFS aufgehoben und durch eine im Vergleich begrenzte Erhebung ersetzt. Tourismusbranche und Kantone schlossen sich daraufhin zusammen und setzten sich für die Wiederaufnahme einer Statistik ein, deren Umfang demjenigen der abgeschafften Beherbergungsstatistik entsprechen sollte. Als Resultat dieser Bestrebungen führte das BFS im Jahr 2005 die methodisch und formal modernisierte HESTA ein.
Das Angebot und die Nachfrage in den Parahotellerie-Bereichen Kollektivunterkünfte und Ferienwohnungen wird seit 2016 in der Parahotelleriestatistik (PASTA) erfasst. Bei der PASTA handelt es sich um eine vierteljährlich durchgeführte Stichprobenerhebung, aus der Ergebnisse auf Ebene der Schweiz und der touristischen Grossregionen gewonnen werden. Die Resultate dieser Erhebung lassen sich methodisch bedingt nicht direkt mit jenen vergleichen, die bis 2003 im Rahmen einer Vorgängerstatistik erhoben worden waren.
Betreibungs- und Konkursstatistik
Die Betreibungs- und Konkursämter stehen im Kanton Luzern unter der Oberaufsicht des Kantonsgerichts. Dieses erstellt im Auftrag des Bundesamts für Statistik (BFS) jährlich eine statistische Auswertung zu den Betreibungsvorgängen (Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzüge, Verwertungen) und Konkursverfahren (Konkurseröffnungen, Konkurserledigungen; inkl. Privatkonkurse). Zusätzlich zu den Angaben für die eidgenössische Statistik werden im Kanton Luzern auch die Zahl und der Betrag der definitiven Verlustscheine erhoben.
Siehe auch Definition: Betreibungen und Konkurse
Eidgenössische Volkszählung (VZ)
Von 1850 bis 2000 führte der Bund in der Regel im Abstand von jeweils zehn Jahren eine Volkszählung durch. Dabei wurden zeitgleich statistische Informationen zu allen Personen, Haushalten, Wohngebäuden und Wohnungen in der Schweiz erhoben. Die Personen- und Haushaltserhebung umfasste zuletzt unter anderem die folgenden Merkmale: Wohngemeinde und allfälliger Zweitwohnsitz, Wohnort vor fünf Jahren und bei Geburt, Alter, Geschlecht, Zivilstand, Konfession, Nationalität und Aufenthaltsstatus, Haupt- und Umgangssprachen, Haushaltszugehörigkeit und Stellung im Haushalt, Ausbildung, Erwerbssituation, Arbeits- beziehungsweise Schulort und benutzte Verkehrsmittel für den Arbeits- und Schulweg. Daraus ergab sich eine umfassende soziodemografische Momentaufnahme der Schweiz.
Die Volkszählung wurde auf das Datenjahr 2010 hin in ein statistisches System integriert, das als Datenquelle nach Möglichkeit bestehende Verwaltungsregister nutzt. Seit 2010 werden dazu vierteljährlich Daten aus einer Reihe von Registern geliefert, so auch aus den Einwohnerregistern der Luzerner Gemeinden. Weil bestehende elektronische Daten verwendet und viel weniger Personen direkt kontaktiert werden, reduziert das neue System die administrative Belastung erheblich. Damit wird es möglich, die Volkszählung jährlich durchzuführen. Die Informationen aus den Registern werden dabei durch verschiedene Stichprobenerhebungen ergänzt. Mithilfe der Einwohnerregister der Gemeinden ist es möglich, die Struktur der Haushalte nachzubilden. Jeder im Register geführten Person wird ein Identifikator für das bewohnte Gebäude (EGID) sowie für die bewohnte Wohnung (EWID) zugewiesen. Alle Personen mit identischem Wohnungsidentifikator bilden zusammen einen Haushalt.
Am 31. Dezember 2010 fand die erste Erhebung der Volkszählung nach neuem System statt. Ergebnisse liegen seit Herbst 2011 in Form der Statistik STATPOP sowie der Gebäude- und Wohnungsstatistik vor.
KOF-Konjunkturumfragen
Die Konjunkturumfragen der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) liefern aussagekräftige Informationen über Entwicklungstendenzen der Schweizer Wirtschaft insgesamt sowie einzelner Branchen. Sie basieren auf monatlichen oder vierteljährlichen Befragungen leitender Persönlichkeiten aus Industrie, Baugewerbe, Handel, Gastgewerbe, Architektur/Ingenieurwesen und Bankwesen. Die Konjunkturumfragen werden mit weitgehend standardisierten Fragebögen durchgeführt, die intertemporale und internationale Vergleiche ermöglichen. Die Teilnahme ist freiwillig. Von besonderem Interesse für die Konjunkturanalyse sind die qualitativen Einschätzungen der Befragten. Neben der Beurteilung der aktuellen Unternehmensaktivitäten werden Erwartungen und zukünftige Pläne ermittelt. Die Antworten einer Firma werden in Relation zu deren Beschäftigtenzahl gewichtet und nach Unternehmensmerkmalen (Wirtschaftszweig, Betriebsgrösse usw.) zusammengefasst. Aus dem Saldo zwischen Positiv- und Negativ-Antworten resultiert die überwiegende Tendenz der erfragten Grösse. Für den Kanton Luzern werden die Stichproben in Industrie, Baugewerbe, Gastgewerbe und Detailhandel aufgestockt, wodurch für diese Branchen kantonsbezogene Aussagen gemacht werden können.
Konkursstatistik (SHAB)
Die Konkursstatistik basiert auf amtlichen Meldungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Ausgewiesen wird die Anzahl publizierter Konkursmeldungen, welche juristische Personen betreffen und eine Relevanz für die Konjunkturbeobachtung haben. Berücksichtigt werden daher Meldungen vom Typ «Konkurspublikation/Schuldenruf» sowie «Einstellung des Konkursverfahrens». Einstellungen von Konkursverfahren werden dann berücksichtigt, wenn die Einstellung mangels Aktiven erfolgt, das heisst, wenn die verbleibenden Vermögenswerte nicht für die Deckung der Verfahrenskosten ausreichen (ca. CHF 5’000). Sowohl bei den Konkurspublikationen als auch bei den Einstellungen werden Konkurse ausgeschlossen, die infolge von Mängeln in der Organisation initiiert wurden (OR 731b). Konkurse wegen Mängeln in der Organisation treten nicht als Folge einer Zahlungsunfähigkeit ein und werden in der Praxis oft mehrere Jahre nach der eigentlichen Geschäftsaufgabe abgewickelt. Zudem können diese von gesetzlichen Anpassungen beeinflusst sein (Inkrafttreten der neuen Handelsregisterverordnung per 1.1.2021). Ausschlaggebend für die zeitliche Zuordnung der Konkurse ist das Publikationsdatum der Meldung.
Die SHAB Konkursstatistik ergänzt die jährliche Betreibungs- und Konkursstatistik des Bundesamts für Statistik, welche auf Daten des Kantonsgerichts Luzern beruht und jeweils Anfang Jahr vorliegt. Sie ermöglicht eine zeitnahe Beobachtung des Konkursgeschehens im Kanton Luzern.
Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ist ein gesamtschweizerischer Indikator für die Preisentwicklung der für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Er dient unter anderem als Grundlage für die Geld- und die allgemeine Wirtschaftspolitik, zur Bestimmung des realen Wirtschaftswachstums und der realen Lohn- und Umsatzentwicklung wie auch zur Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Der LIK wird monatlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) nach dem Inländerkonzept aufgrund von aktuellen Preiserhebungen berechnet. Grundlage für die Indexberechnung bildet der sogenannte Warenkorb. Darin wird definiert, mit welchem prozentualen Gewicht die Preise der einzelnen Waren und Dienstleistungen in die Indexberechnung eingehen. Der Warenkorb bildet die Struktur der Konsumausgaben der privaten Haushalte so realitätsgetreu wie möglich nach; seit Dezember 2001 wird er anhand der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) jährlich neu gewichtet. Der Mietpreisindex ist eine Komponente des Konsumentenpreisindex und hat am aktuellen Warenkorb einen Anteil von rund 15 Prozent.
Der LIK wird seit 1922 berechnet und wurde seither verschiedenen Revisionen unterzogen. Mit der letzten Revision 2020 stellte das BFS den LIK auf neue Grundlagen (Basis Dezember 2020 = 100), die ab Januar 2021 für die Berechnung massgebend sind. Wie die früheren Indexerneuerungen passte auch die jüngste Revision den LIK an veränderte Markt- und Konsumstrukturen an und berücksichtigte neue methodische Entwicklungen. Der LIK 2020 ist nach wie vor ein Preisindex und kein Lebenshaltungskostenindex.
Um einen internationalen Vergleich der Teuerung zu ermöglichen, haben die Mitgliedstaaten der EU einen Indikator eingeführt, der anhand einer harmonisierten Methode berechnet wird: den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Weil der Index als wichtiges Steuerungsinstrument für die Währungspolitik gilt, wird er vom BFS seit 2008 auch für die Schweiz publiziert.
Landwirtschaftliche Betriebszählung, Landwirtschaftszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt seit 1905 in wechselnder Periodizität Landwirtschaftliche Betriebszählungen (LBZ) beziehungsweise Landwirtschaftszählungen durch. Erhoben werden umfassende Strukturangaben zu Standort, Eigentumsverhältnissen, Arbeitskräften, Kulturen, Nutztieren und technischer Ausrüstung aller Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe. Seit 1996 ist die LBZ mit der Landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung koordiniert. Ebenfalls seit 1996 liegt ihr die neue Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) zugrunde. Damit war auch eine Verschärfung der Betriebsdefinition verbunden. Vergleiche zu früheren Zählungen sind deshalb nur bedingt möglich.
In ihrer heutigen Form ist die LBZ ein Erhebungssystem, das neben der Landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung insbesondere die als Stichprobenbefragung konzipierte Zusatzerhebung der LBZ umfasst. Die seit 2003 in unregelmässigen Abständen stattfindende Zusatzerhebung ergänzt die Betriebsstrukturerhebung um Informationen etwa zu Ausbildung der Betriebsleitung, ausserbetrieblichen Tätigkeiten oder Mechanisierung.
Landwirtschaftliche Strukturerhebung
Seit 1994 wird jährlich die Landwirtschaftliche Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) realisiert. Sie basiert hauptsächlich auf Verwaltungsdaten, die im Zusammenhang mit dem Vollzug agrarpolitischer Massnahmen anfallen. Erfasst werden Grundinformationen über sämtliche Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, unter anderem zu den Themen Beschäftigung, Kulturen und Nutztiere.
Lohnstrukturerhebung (LSE)
Die seit 1994 alle zwei Jahre vom BFS durchgeführte Lohnstrukturerhebung (LSE) basiert auf der Befragung einer repräsentativen Stichprobe von Unternehmen in der Schweiz aus allen Wirtschaftszweigen des zweiten und dritten Sektors sowie aus der Forstwirtschaft. Sie erlaubt eine detaillierte Beschreibung von Niveau und Struktur der Löhne von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf gesamtschweizerischer und grossregionaler Ebene. Neben der Branchenzugehörigkeit und der Grösse der Unternehmen werden auch die Ausbildung und die berufliche Situation der Arbeitnehmenden sowie die Art der ausgeübten Tätigkeit erfasst. Die Kantone können die Stichprobe auf eigene Kosten aufstocken lassen, um zu repräsentativen Ergebnissen zu gelangen. Mit der kantonalen Aufstockung der Stichprobe der LSE für den Kanton Luzern ab dem Erhebungsjahr 2008 konnte eine Lücke des statistischen Informationssystems im Bereich Erwerbsleben auf regionaler Ebene geschlossen werden.
Reise- und Verkehrsverhalten der schweizerischen Bevölkerung
Mehrere Erhebungen der öffentlichen Statistik beschäftigen sich mit dem Reise- und Verkehrsverhalten der schweizerischen Bevölkerung.
Im Rahmen der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) des BFS wird seit 2008 jährlich ein Teil der schweizerischen Wohnbevölkerung über ihr Reiseverhalten befragt (Zweck der Reise, gewähltes Verkehrsmittel, Tagesausgaben usw.). Erfasst werden Privat- und Geschäftsreisen mit oder ohne Übernachtung im In- und Ausland. Vergleichbare frühere Erhebungen liegen für die Jahre 1998 und 2003 vor.
Seit 1974 führen das BFS und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) den Mikrozensus Mobilität und Verkehr durch. Diese Stichprobenbefragung zu verschiedenen Aspekten der Mobilität wie Tagesdistanzen, Unterwegszeiten usw., beinhaltete im Jahr 2000 erstmals Fragen zu längeren Reisen mit mindestens einer Übernachtung ausserhalb des Wohnorts.
Das BFS gibt in seiner Statistik des öffentlichen Verkehrs jährlich einen Überblick über die Aktivitäten der eidgenössisch konzessionierten Transportunternehmen. Aussagen werden darin unter anderem zu den beförderten Personen gemacht. Da verschiedene Transportdienstleistungen des öffentlichen Verkehrs touristischen Zwecken dienen, sind die Resultate dieser Statistik für den Tourismussektor von Bedeutung.
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Das BFS führt seit 1991 eine Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) durch. Bis 2009 fand die Erhebung im Jahresrhythmus statt, seit 2010 wird sie vierteljährlich wiederholt. Die Hauptaufgabe der SAKE besteht in der Erfassung der Erwerbsstruktur und des Erwerbsverhaltens der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Die strikte Anwendung internationaler Definitionen erlaubt die Berechnung von international vergleichbaren Arbeitsmarktindikatoren.
Grundgesamtheit der SAKE ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz im Alter ab 15 Jahren. Die SAKE ist eine Stichprobenerhebung bei Personen, deren Adressen nach dem Zufallsprinzip aus dem Stichprobenregister des BFS entnommen wurde. Dieses Register enthält die Daten der amtlichen Personenregister, namentlich der kommunalen und kantonalen Einwohnerregister.
Die Stichprobe beträgt schweizweit jährlich rund 120'000 Interviews. Die Teilnehmenden werden innerhalb von anderthalb Jahren viermal befragt. Von 1991 bis 2020 war die SAKE eine telefonische Erhebung. Seit 2021 ist sie eine MixedMode-Befragung (per Internet/per Telefon), wobei die Internet Erhebung bevorzugt wird.
Die Stichprobengrösse des Bundes ist auf repräsentative Aussagen auf Stufe der sieben Schweizer Grossregionen ausgelegt. Für stärker regionalisierte Auswertungen muss die Stichprobe aufgestockt werden. Im Kanton Luzern wurde die Stichprobe der Erhebungsjahre 2010 bis 2015 aufgestockt. Seither findet keine Aufstockung der Stichprobe mehr statt, so dass die Auswertungsmöglichkeiten der Daten ab 2016 stark limitiert sind.
Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT)
Mit der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) verfolgt das Bundesamt für Statistik (BFS) das Ziel, die wichtigsten Strukturmerkmale der Schweizer Unternehmen und deren Arbeitsstätten zu erfassen. Die seit 2011 jährlich erstellte STATENT tritt in dieser Funktion die Nachfolge der eidgenössischen Betriebszählung (BZ) des BFS an, die zwischen 1905 und 2008 in unregelmässigen Zeitabständen als Befragung bei den Schweizer Betrieben durchgeführt wurde. Die STATENT erstreckt sich auf die gesamte Schweizer Wirtschaft mit Ausnahme der privaten Haushalte, der Vertretungen ausländischer Staaten sowie der internationalen Behörden.
Die Auswertungseinheiten der STATENT bilden die Unternehmen (inkl. öffentlicher Sektor) und die Arbeitsstätten. Für sie werden unter anderem Informationen zu Beschäftigung, Standort, wirtschaftlicher Tätigkeit oder Rechtsform verfügbar gemacht. Für die Klassifizierung der Unternehmen und Arbeitsstätten nach deren Haupttätigkeit kommt die Wirtschaftszweigsystematik NOGA 2008 zur Anwendung. Statistisch erfasst werden alle Einheiten, die für ihre Beschäftigten oder – im Fall von selbständiger Erwerbstätigkeit – für sich selbst AHV-Beiträge entrichten, wobei der versicherte Lohn der AHV-Beitragspflicht unterstehen muss.
Die für die Statistikproduktion benötigten Angaben werden nach Möglichkeit aus administrativen Daten gewonnen. Die STATENT stützt sich primär auf die Register der AHV-Ausgleichskassen, die Informationen zur Zahl der Unternehmen und deren Beschäftigten liefern, sowie auf das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des BFS, das Angaben zur Unternehmensstruktur beisteuert. Diese beiden Quellen werden punktuell ergänzt um Daten aus verschiedenen Unternehmenserhebungen des Bundes. Die für die STATENT jährlich zusammengetragenen Informationen beziehen sich auf die Referenzperiode Dezember; eine Ausnahme bildet der Bereich Landwirtschaft mit der Referenzperiode Mai.
Die STATENT deckt eine grössere Grundgesamtheit als die ehemalige BZ ab. Diese kommt zustande, da die Schwellenwerte zur Erfassung eines Unternehmens, einer Arbeitsstätte oder einer/eines Beschäftigten in der STATENT deutlich tiefer angesetzt sind, als dies bei der BZ der Fall war. Um Vergleichswerte für frühere Jahre zu erhalten, hat das BFS die Unternehmens- und Beschäftigungszahlen der Jahre 2005 und 2008 gemäss neuen Definitionen rückwirkend berechnet. Bei diesen Daten handelt es sich also um Schätzungen.
Im Jahr 2021 wurde vom BFS eine Berichtigung der STATENT-Daten 2011 bis 2018 durchgeführt. Die Korrekturen sind hauptsächlich auf die neuen Lieferungen der AHV-Ausgleichskassen, auf die berichtigten Zuordnungen der Einheiten zur Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA), auf die Harmonisierung des juristischen Sitzes der Produktionseinheiten sowie auf die Stabilisierung des Berechnungsmodells für Vollzeitäquivalente (VZÄ) zurückzuführen.
Steuerstatistik
Die Steuerstatistik gewährt Einblick in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalverhältnisse der juristischen Personen im Kanton Luzern. Zudem informiert sie über den Steuerertrag, der sich aus der Besteuerung von Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital ergibt. Auf ihrer Basis können steuer-, gesellschafts- und sozialpolitische Fragestellungen untersucht und Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden.
Die Steuerstatistik wird von LUSTAT Statistik Luzern in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle Steuern erstellt. Sie umfasst die am Stichtag 31. Dezember im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen (mit Ausnahme der Quellensteuerpflichtigen) sowie alle steuerpflichtigen juristischen Personen gemäss kantonalem Steuergesetz (StG). Die Daten entstammen den individuellen Steuerveranlagungen und den diesen zugrunde liegenden Steuererklärungen.
Von 1973/74 bis 1993/94 wurde die Steuerstatistik der natürlichen Personen alle 10 Jahre als Vollerhebung durchgeführt. Von 1995/96 bis 1999/2000 fand sie in 2-jährigem Rhythmus als Stichprobenerhebung statt. Am 1. Januar 2001 ist im Kanton Luzern das totalrevidierte Steuergesetz in Kraft getreten, das als wichtigste Neuerungen die Gegenwartsbemessung und die 1-jährige Veranlagung einführte. Seit diesem Zeitpunkt wird die Steuerstatistik der natürlichen Personen jährlich mittels Vollerhebung aktualisiert. Mit Inkrafttreten des totalrevidierten Gesetzes wurde die Datenerhebung zudem auf die juristischen Personen ausgeweitet.
Der in der Steuerstatistik ausgewiesene Steuerertrag bezieht sich auf die Steuern, welche die in der Erhebung enthaltenen Steuerpflichtigen für das jeweilige Steuerjahr (Referenzjahr der Veranlagung) entrichtet haben. Dargestellt werden die Steuern je Einheit, also die Steuern vor Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse. Im Gegensatz zu den Steuern in der Staats- respektive Gemeinderechnung ist der Steuerertrag gemäss Steuerstatistik von Nachträgen früherer Steuerjahre, Rückerstattungen und Abgrenzungen unbeeinflusst. Die Vergleichbarkeit des Steuerertrags zwischen den verschiedenen Quellen ist daher eingeschränkt.
Strukturerhebung (SE)
Die Strukturerhebung (SE) wird seit 2010 jährlich im Rahmen des neuen eidgenössischen Volkszählungssystems realisiert. Es handelt sich um eine schriftliche Stichprobenbefragung des Bundesamts für Statistik (BFS), in der mit Stichtag 31. Dezember schweizweit Informationen bei Personen im Alter ab 15 Jahren zu den Themen Bevölkerung, Haushalte, Familie, Wohnen, Arbeit, Pendlermobilität, Bildung, Sprache und Religion erhoben werden. Die Stichprobe des BFS umfasst in ihrer Basisversion schweizweit rund 200'000 Personen der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten. Verschiedene Kantone und Städte – so auch der Kanton Luzern – haben die Stichprobe für ihr Gebiet aufstocken lassen, um den Detaillierungsgrad der Analysen sowohl in regionaler als auch in inhaltlicher Hinsicht zu erhöhen. Der tatsächliche Stichprobenumfang der SE vergrössert sich dadurch deutlich. An den bisherigen Erhebungen nahmen jeweils rund 300'000 Personen teil. Die SE stützt sich auf den zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff. Das heisst, die befragten Personen werden jener Gemeinde zugeteilt, in der ihre Schriften hinterlegt sind und in der sie ihre Steuern entrichten.
Touristisch bedeutsame Statistiken
Anhand der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des BFS können Struktur und Entwicklung der Arbeitsstätten und Beschäftigten im Wirtschaftszweig Gastgewerbe analysiert werden. Das Gastgewerbe umfasst, neben den Beherbergungsbetrieben auch Restaurants und andere Gaststätten.
Das BFS gibt in seiner Statistik des öffentlichen Verkehrs jährlich einen Überblick über die Aktivitäten der eidgenössisch konzessionierten Transportunternehmen. Da verschiedene Transportdienstleistungen des öffentlichen Verkehrs nicht zuletzt touristischen Zwecken dienen, sind die Resultate dieser Statistik für den Tourismussektor von Bedeutung.
Die KOF-Konjunkturumfrage der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich liefert unter anderem aussagekräftige Informationen über Entwicklungstendenzen der Hotels und Gaststätten. Die Umfrage basiert auf monatlichen oder vierteljährlichen Befragungen leitender Branchenpersönlichkeiten, unter anderem auch des Gastgewerbes. Für den Kanton Luzern werden die[nbsp]Stichproben unter anderem im Gastgewerbe aufgestockt, wodurch aussagekräftige Ergebnisse für den Kanton ermittelbar werden.
Unternehmensdemografie (UDEMO)
Die Statistik der Unternehmensdemografie (UDEMO) des Bundesamts für Statistik (BFS) bezweckt die Bereitstellung statistischer Daten zur Bestandes- und Strukturentwicklung der schweizerischen Unternehmen. Die UDEMO basiert mehrheitlich auf Daten der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sowie auf Informationen aus dem Betriebs- und Unternehmensregister des BFS. Die Daten werden durch Erhebungen bei Unternehmen ergänzt. Die UDEMO umfasst ausschliesslich Einheiten des privaten oder öffentlichen Sektors, die eine marktwirtschaftliche Tätigkeit im sekundären oder tertiären Sektor ausüben (davon ausgeschlossen sind Holdinggesellschaften). Nicht berücksichtigt werden der primäre Sektor, die öffentliche Verwaltung sowie die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POoE). Jährliche Ergebnisse stehen derzeit für Neugründungen, Unternehmensschliessungen, wachstumsstarke Unternehmen, Bestand aktiver Unternehmen und Überlebensraten neu gegründeter Unternehmen zur Verfügung.
Viehzählung
Die Viehzählungen wurden 1866 eingeführt und als Vollerhebung alle fünf Jahre durch das BFS geführt (später auch alle zwei Jahre als Teilerhebungen in ausgewählten Gemeinden). Befragt werden die Nutztierhalter über den Umfang der Tierhaltungen sowie über Alters- und Nutzungskategorien. Seit 1996 werden die Viehbestände im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebungen erfasst und seit 2009 in der Tierverkehrsdatenbank geführt. Berücksichtigt werden alle Landwirtschaftsbetriebe. Wegen der veränderten Einschlusskriterien für die Betriebe sind die Resultate mit der früheren Viehzählungen nur bedingt vergleichbar .
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)
Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellte Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) ist eine Synthesestatistik. Sie stellt eine Zusammenfassung aller monetären Flüsse (Güter- und Einkommensströme) in der schweizerischen Volkswirtschaft dar. Damit bildet sie das wirtschaftliche Geschehen in einem kohärenten System ab. Im Sinn einer nationalen Buchhaltung werden die wirtschaftlichen Transaktionen als Abfolge verschiedener Konten dargestellt. Die statistischen Grundlagen zur VGR stammen aus einer Vielzahl an Quellen. Zu den wichtigsten gehören: Wertschöpfungsstatistik, Haushaltsbudgeterhebung, Bau- und Wohnbaustatistik, mehrere Preisstatistiken (BFS); Bankenstatistik, Zahlungsbilanz (Schweizerische Nationalbank SNB); Finanzstatistik (Eidgenössische Finanzverwaltung EFV); Aussenhandelsstatistik (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG); verschiedene Erhebungen zu den Sozialversicherungen (BFS, Bundesamt für Gesundheit BAG, Bundesamt für Privatversicherungen BPV).
Das VGR-System stellt den Produktionsprozess und mit ihm die Wertschöpfung ins Zentrum. Die wichtigsten Grössen innerhalb der VGR sind das Bruttoinlandprodukt (BIP) und das Bruttonationaleinkommen (BNE). Um die hohe Präzision und Unabhängigkeit des Aggregats BIP zu gewährleisten, wird dieses gleichzeitig nach drei Ansätzen berechnet: nach dem Produktions-, dem Einkommens- und dem Verwendungsansatz.
Um die wirtschaftliche Realität besser abzubilden, die internationale Vergleichbarkeit zu erhöhen und neue Datenquellen einzubeziehen, wurde die VGR mehrmals grundlegend revidiert. Mit der letzten Revision 2020 wurden mithilfe neuer Quelldaten oder revidierten Daten die Abdeckung, Struktur und Kohärenz zwischen Aufkommen und Verwendung sichergestellt und so ein neues Basisjahr festgelegt. Betroffen sind alle institutionellen Sektoren und alle Aggregate.
