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Steuerpflicht

Es wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Luzern sowie juristische Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton (persönliche Zugehörigkeit nach StG §§ 8 und 64). Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die zwar keinen Luzerner Wohn- bzw. Verwaltungssitz haben, im Kanton aber Grundstücke besitzen, eine Betriebsstätte unterhalten oder andere steuerbare Werte aufweisen (wirtschaftliche Zugehörigkeit nach StG §§ 9–11 und 65). Die Form der Steuerpflicht beeinflusst die Steuerberechnung. Ausnahmen von der Steuerpflicht werden in den §§ 70 und 231 des kantonalen Steuergesetzes (StG) geregelt. Für den Begriff "Steuerpflichtige/r" als statistische Zähleinheit vgl. Steuerpflichtige/r.