Definitionen

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Personengesellschaften

Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Als Personengesellschaften gelten einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Das Einkommen und das Vermögen aus Personengesellschaften werden bei der Steuerveranlagung den einzelnen Teilhaber/innen anteilmässig zugerechnet.