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Steuerbares Vermögen

Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer einer natürlichen Person. Das steuerbare Vermögen wird berechnet als Gesamtvermögen (bewegliches Privatvermögen, Liegenschaften usw.) am Ende der Steuerperiode abzüglich der Schulden sowie der Steuerfreibeträge. Addiert man zum steuerbaren Vermögen die Steuerfreibeträge, erhält man das Reinvermögen.