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Steuerbares Einkommen

Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer einer natürlichen Person. Das steuerbare Einkommen wird berechnet als Differenz zwischen den Gesamteinkünften (Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit usw.) und den Gesamtabzügen (Berufsauslagen, Schuldzinsen, Kinderabzüge usw.) in der Steuerperiode. Addiert man zum steuerbaren Einkommen die Sozialabzüge (Kinder-, Fremdbetreuungs- und Unterstützungsbeiträge), erhält man das Reineinkommen.