Definitionen
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Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Auf Vollzeitstellen umgerechnetes Arbeitsvolumen, d.h. Verhältnis des geleisteten Arbeitspensums einer Person zu einem Vollzeitpensum (100%). Beispiele: Eine dauernd zu 40 Prozent angestellte Person entspricht 0,4 Vollzeitäquivalenten. Oder: In einem Betrieb arbeiten 2 Personen mit einem Beschäftigungsgrad von je 50 Prozent. Der Betrieb zählt also 2 Beschäftigte und weist 1 Vollzeitäquivalent aus.