Definitionen

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Verlustschein

Der Gläubiger bzw. die Gläubigerin erhält im Pfändungsverfahren einen Verlustschein, wenn nicht genügend Geld vorhanden war, um die Forderungen zu begleichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger ein Verwertungsbegehren gestellt hat (Ausnahme: Lohnpfändung).