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Steuersatz

Prozentualer Anteil der Bemessungsgrundlage, der als Steuer zu entrichten ist. Bei der Besteuerung der natürlichen und juristischen Personen nach kantonalem Steuergesetz (StG) resultiert aus der Multiplikation des Steuersatzes mit der Bemessungsgrundlage die Steuer je Einheit. Auf das steuerbare Vermögen, den steuerbaren Gewinn und das steuerbare Kapital gemäss StG werden feste Steuersätze angewendet, d.h., die Steuersätze variieren nicht mit der Höhe der steuerbaren Werte. Der Einkommenssteuersatz steigt mit zunehmendem steuerbarem Einkommen (Steuerprogression). Der anzuwendende Satz leitet sich dabei aus dem Einkommenssteuertarif gemäss StG § 57 ab.