Definitionen

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Aufwertungsreserve

Die Aufwertungsreserven stellen Eigenkapital dar, welches durch die Aufwertung des Verwaltungsvermögens bei der Umstellung auf HRM2 entstanden ist (Restatement). Jährlich wird ein Teil der Aufwertungsreserven erfolgswirksam aufgelöst und als ausserordentlicher Ertrag verbucht. Somit beeinflussen die jährlichen Entnahmen aus den Aufwertungsreserven das Ergebnis positiv bzw. neutralisieren die Mehrabschreibungen, welche sich aus dem Restatement bei der Umstellung auf HRM2 ergeben haben. Eine Gemeinde kann mit Genehmigung der Stimmberechtigten alternativ auch nachträglich die vollständige Auflösung der Aufwertungsreserve ins Eigenkapital vornehmen.