Definitionen

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Ausserordentlicher Aufwand und Ertrag (HRM2)

Aufwand und Ertrag mit denen in keiner Art und Weise gerechnet werden konnte und die sich der Einflussnahme und Kontrolle entziehen. Die jährliche Entnahme aus der Aufwertungsreserve des Verwaltungsvermögens wird als ausserordentlicher Ertrag verbucht. Die jährliche Amortisation der Aufzahlungsschuld gegenüber der Luzerner Pensionskasse (LUPK) wird als ausserordentlicher Aufwand verbucht.