Definitionen
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Besteuerungsformen
Zeigt an, nach welchen Kriterien der Steuerbetrag einer juristischen Person festgelegt wird. Die Besteuerungsformen leiten sich aus dem kantonalen Steuergesetz (StG) ab. In der Steuerstatistik werden die Besteuerungsformen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne Minimalsteuer, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Minimalsteuer sowie Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen unterschieden.
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Minimalsteuer (Besteuerungsform)
Bei den juristischen Personen dieser Besteuerungsform handelt es sich um Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die statt der ordentlichen Steuer eine Minimalsteuer entrichten.
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne Minimalsteuer (Besteuerungsform)
Bei den juristischen Personen dieser Besteuerungsform handelt es sich um Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche die ordentliche Steuer auf ihrem steuerbaren Gewinn und ihrem steuerbaren Kapital entrichten (Besteuerung nach StG §§ 81 und 93 Abs. 1). Es kommen feste Steuersätze zur Anwendung, wobei der Gewinn seit 2012 mit 1,5 Prozent und das Kapital seit 2010 mit 0,5 Promille belastet werden. Bestimmte Kapitalbestandteile (u.a. Beteiligungen, Immaterialgüterrechte) werden seit 2020 mit einem reduzierten Satz von 0,01 Promille besteuert.
Die Holdinggesellschaften und die Verwaltungsgesellschaften, für die bis 2019 besondere Besteuerungsregeln galten, werden ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne Minimalsteuer gezählt.
Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (Besteuerungsform)
Zu den juristischen Personen dieser Besteuerungsform gehören neben Vereinen und Stiftungen unter anderem Strassengenossenschaften oder Korporationen. Die Besteuerung erfolgt nach StG §§ 87, 88, 93 Abs. 2 und § 100. Die Bestimmungen sind grundsätzlich dieselben wie bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne Minimalsteuer. Zu den Unterschieden gehört, dass Gewinne bis höchstens 20'000 Fr. und ein Kapital unter 100'000 Fr. nicht besteuert werden.
