Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Deutlich weniger Asylsuchende in der Sozialhilfe

Nachfolgende Analyse behandelt die Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie die Personen mit Status S in der Sozialhilfe seit 2016 (erstes verfügbares Datenjahr). Dabei gilt es zu beachten, dass eine asylsuchende Person, die im laufenden Jahr als Flüchtling anerkannt wurde, doppelt gezählt wird.

Abnahme der Sozialhilfequoten im Asyl- und Flüchtlingsbereich seit 2016

2023 wurden im Kanton Luzern 97,7 Prozent der Asylsuchenden, 77,8 Prozent der vorläufig Aufgenommenen, 75,6 Prozent der Flüchtlinge mit Asyl und 63,5 Prozent der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge durch die Sozialhilfe unterstützt. Der vergleichsweise hohe Anteil an Unterstützten bei den Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen geht in erster Linie auf deren tiefe Erwerbsbeteiligung zurück. Fehlende Sprachkenntnisse und mangelnde Qualifikationen erschweren ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen kommt die unsichere Aufenthaltsperspektive hinzu.

Wirtschaftliche Sozialhilfe im Flüchtlingswesen

Bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) werden drei Teilbereiche unterschieden: WSH für die ansässige Bevölkerung, für Personen im Asylbereich (SH-AsylStat) und für Flüchtlinge (SH-FlüStat). Personen mit Status S (Schutzstatus) werden im Teilbereich WSH der ansässigen Bevölkerung erfasst, in der Sozialhilfestatistik jedoch separat ausgewiesen. In allen drei Teilbereichen sichert die WSH die Existenz von armutsbetroffenen Personen und fördert deren berufliche sowie soziale Integration. Unterschiede bestehen bezüglich der Zuständigkeit und dem Leistungsumfang.

Im Allgemeinen trägt im Kanton Luzern die Wohngemeinde die Kosten für die WSH. Eine Ausnahme bilden die Asylsuchenden, die Flüchtlinge, die vorläufig Aufgenommenen und die Schutzbedürftigen. Ihre WSH wird in einer Übergangsphase von 5 bzw. 7 Jahren vom Bund finanziert und anschliessend – bis 10 Jahre nach Einreise in die Schweiz – vom Kanton. Die Ansätze der WSH für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene liegen tiefer als jene für die ansässige Bevölkerung.

Seit 2016 hat die Sozialhilfequote bei allen Kategorien im Asyl- und Flüchtlingsbereich abgenommen. Die deutlichste Abnahme zeigt sich bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen: Bei ihnen ging die Sozialhilfequote um 11,0 Prozentpunkte zurück. Bei den Flüchtlingen mit Asyl hat die Quote um 4,1 Prozentpunkte abgenommen. Nur eine leichte Abnahme von 2,2 Prozentpunkten wiesen die vorläufig Aufgenommenen auf; das Gleiche gilt für die Asylsuchenden mit minus 0,9 Prozentpunkten. Die Abnahme der Sozialhilfequoten deutet auf eine höhere Erwerbsquote im Asyl- und Flüchtlingsbereich hin, was auch die Zahlen bestätigen. So lag beispielsweise die Erwerbsquote bei den Flüchtlingen mit Asyl im Kanton Luzern Ende 2016 bei 32,0 Prozent und Ende 2023 bei 46,4 Prozent (SEM 2016; 2023).

Integrationsprogramm Kanton Luzern 2024–2027

Seit 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.

Im Kantonalen Integrationsprogramms 2024–2027 werden in sieben Förderbereichen wiederum zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Das aktuelle Programm (KIP 3) umfasst sowohl Massnahmen für Zugewanderte, die aufgrund ihrer Familie oder Arbeitstätigkeit einreisen, als auch Massnahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS), die sich spezifisch an anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene richten.

Abnahme der Sozialhilfequote bei den Personen mit Status S gegenüber Vorjahr

2023 lag die Sozialhilfequote der Personen mit Status S im Kanton Luzern bei 83,4 Prozent. Gegenüber 2022 hat die Quote um deutliche 12,9 Prozentpunkte abgenommen. Auch hier hängt die Abnahme der Sozialhilfequote wahrscheinlich mit der Zunahme der Erwerbstätigkeit entsprechender Personen zusammen. So nahm die Erwerbsquote von Personen mit Status S von Ende 2022 bis Ende 2023 von 15,1 auf 19,5 Prozent zu (SEM 2022; 2023).

Schutzbedürftige mit Status S

Der Schutzstatus S ermöglicht es der Schweiz, einer bestimmten Personengruppe unter besonderen Umständen schnell Schutz zu gewähren. Personen mit Status S haben Anrecht auf Sozialhilfe. Diese wird vom Bund finanziert. Da die Gruppe der Personen mit Status S sich stark von anderen im Asylbereich unterscheiden, werden sie in der Sozialhilfestatistik gesondert ausgewiesen.

Anzahl unterstützter Asylsuchender seit 2016 deutlich gesunken

Im Jahr 2015 stellten so viele Menschen in der Schweiz ein Asylgesuch wie seit Ende des Kosovo-Konflikts 1999 nicht mehr. Und obwohl die Schliessung der Balkanroute im Frühling 2016 zu einem starken Rückgang führte, blieb die Zahl der Gesuche auf relativ hohem Niveau. Zu den bereits anwesenden Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich stiess eine grössere Zahl an Neuankommenden. Die internationalen Migrationsbewegungen aus den Krisenregionen der Welt prägten so die Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Luzern allgemein und in der Sozialhilfe im Besonderen (LUSTAT 2018: S. 6–7).

2016 wurden im Kanton Luzern 2'424 Asylsuchende in der Sozialhilfe gezählt. Die Personengruppe der Asylsuchenden war damit im genannten Jahr deutlich die grösste in der Sozialhilfe. Flüchtlinge mit Asyl (907 Pers.) und vorläufig Aufgenommene (886 Pers.) waren ungefähr gleich häufig. Die kleinste Gruppe bildeten die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge mit 363 Personen. Bis 2021 hat die Zahl der Asylsuchenden in der Sozialhilfe des Kantons Luzern kontinuierlich abgenommen und lag in diesem Jahr bei 325 Personen. Entsprechend der stark ansteigenden Zahl an Asylgesuchen in der Schweiz in den Jahren 2022 und 2023 hat auch die Zahl der Asylsuchenden in der Sozialhilfe im Kanton Luzern bis 2023 wieder auf 749 Personen zugenommen (SEM 2024). Damit lag die Zahl 2023 aber dennoch deutlich tiefer als 2016 (–69%), was mit der damals ausserordentlich hohen Zahl an Asylgesuchen zusammenhängt.

Bei den weiteren Personenkategorien kam es zu schwächeren Veränderungen: Bei den Flüchtlingen mit Asyl hat die Zahl zwischen 2016 und 2023 um 329 Personen auf 1'236 Unterstützte zugenommen (+36%); bei den vorläufig Aufgenommenen um 25 Personen auf 911 Personen (+3%). Bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen gab es eine Abnahme um 229 auf 134 Personen (–63%). Die Flüchtlinge mit Asyl bildeten 2023 also die grösste Gruppe dieser Personenkategorien.

Leichter Rückgang der Sozialhilfebeziehenden mit Status S

2023 lag die Zahl der Sozialhilfebeziehenden mit Schutzstatus S bei 3'463 Personen. Gegenüber dem Vorjahr hat diese Zahl leicht abgenommen, denn 2022 waren es noch 3'577 Personen gewesen (–3%). Die nur leichte Abnahme der Sozialhilfebeziehenden trotz der relativ deutlichen Abnahme der Sozialhilfequote ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Personen mit Status S im Kanton Luzern 2023 gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat. So lebten 2023 4'154 Personen mit Status S im Kanton Luzern. 2022 waren es noch 3'715 Personen gewesen. Dies entspricht einer Zunahme um 12 Prozent.

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