Minderjährige in der Sozialhilfe
Mehr ausländische Minderjährige in der Sozialhilfe
2023 war knapp ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern minderjährig. Bei Familienhaushalten ausländischer Herkunft ist das Sozialhilferisiko gegenüber schweizerischen deutlich erhöht und hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Damit ist auch das Sozialhilferisiko der Minderjährigen ausländischer Herkunft erhöht und im genannten Zeitraum angestiegen. Zudem ist das Sozialhilferisiko der Minderjährigen ausländischer Herkunft nicht nur in Einelternfamilien erhöht, sondern auch in Paarhaushalten, was bei Schweizer Familienhaushalten nicht der Fall ist.
Armutsbetroffenheit in der Kindheit, vor allem wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg andauert, kann negative Auswirkungen auf die körperliche sowie psychische Gesundheit von Kindern haben und kann sich auch negativ auf deren Wohlbefinden und deren persönliche Entwicklung auswirken (UNICEF 2023: S. 13). In der Schweiz besteht das in der Verfassung verankerte Staatsziel der Chancengleichheit (Art. 2 Abs. 3 BV), mit dem unter anderem möglichst gleiche Entfaltungschancen erreicht werden sollen. Zudem ist die Schweiz Teil der UNO-Kinderrechtskonvention, welche unter anderem das "Recht auf einen angemessenen Lebensstandard" (Art. 27 Abs. 1 KRK) beinhaltet (BASS 2024: S. 28–30).
Weiter ist zu beobachten, dass das Sozialhilferisiko bei Familienhaushalten ausländischer Herkunft mit steigender Kinderzahl zunimmt, während das auf Familienhaushalte schweizerischer Herkunft nicht merklich zutrifft. Dadurch sind Minderjährige ausländischer Herkunft, insbesondere in Haushalten mit mehreren Kindern, deutlich häufiger von Armut betroffen als Minderjährige schweizerischer Herkunft.
Minderjährige mit deutlich erhöhtem Sozialhilferisiko
Sowohl unter Schweizer/innen als auch unter ausländischen Personen weisen die Minderjährigen die höchste Sozialhilfequote aller Altersgruppen auf.
Sozialhilferisiko der Schweizer Minderjährigen ist gesunken
Unter den Schweizer Sozialhilfebeziehenden wiesen 2023 die Minderjährigen mit 1,8 Prozent die höchste Sozialhilfequote auf. Die zweithöchste Quote verzeichnen die 18- bis 25-Jährigen mit 1,6 Prozent. Die deutlich tiefste Quote ist bei den Schweizer Unterstützten im Rentenalter (0,1%) zu beobachten.
Seit 2014 hat die Sozialhilfequote bei allen Schweizer Altersgruppen abgenommen. Der stärkste Rückgang ist bei den Minderjährigen zu beobachten: Bis 2023 nahm die Quote um 0,5 Prozentpunkte ab.
Bei allen Altersgruppen, die 56- bis 64-Jährigen ausgenommen, nahm die absolute Zahl der Schweizer Sozialhilfebeziehenden seit 2014 ab (vgl. 2. Grafik in obigem Slider). Auch in absoluten Zahlen verzeichnen die Minderjährigen die deutlichste Abnahme: 2014 waren im Kanton Luzern 1'388 Schweizer Minderjährige sozialhilfebeziehend gewesen. Bis 2023 sank diese Zahl auf 1'108 Personen (–20%). Die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden bei den 18- bis 25-Jährigen sank in demselben Zeitraum auf 470 Personen (–24%). Bei den Schweizer/innen im Rentenalter, welche 2023 mit 104 Sozialhilfebeziehenden die deutlich kleinste Gruppe bilden, ist eine deutliche Abnahme zu beobachten (–57%). Einzig bei den Personen im Alter von 56 bis 64 Jahren gab es eine Zunahme auf 546 Beziehende seit 2014 (+20%).
In der Studie werden Nichtbezugsquoten von Familienmietzinsbeiträgen, Prämienverbilligungen sowie Ergänzungsleistungen und Beihilfen für AHV-Rentner/innen geschätzt. Der Wohlfahrtsstaat bietet Schutz vor Armut, indem er Haushalten unter der Grenze des Existenzminimums Sozialleistungen gewährt. Häufig werden Sozialleistungen von Armutsbetroffen allerdings nicht erschöpfend bezogen.
Im Kanton Basel-Stadt haben über alle Altersgruppen hinweg 26–35-Jährige und Kinder (0–16 Jahre) das höchste Nichtbezugsrisiko. Paarhaushalte mit minderjährigem/n Kind/ern sind auch derjenige Haushaltstyp, der am häufigsten unter den Nichtbeziehenden vertreten ist. Darunter sind besonders viele junge Eltern.
Sozialhilferisiko der ausländischen Minderjährigen ist gestiegen
In Bezug auf das Sozialhilferisiko sieht die Situation bei den Ausländer/innen deutlich anders aus als bei den Schweizer/innen. Hier wiesen 2023 alle Altersgruppen, Personen im Rentenalter ausgeschlossen, mit 5 und mehr Prozent eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote auf. Dabei verzeichneten die ausländischen Minderjährigen mit 12,5 Prozent die deutlich höchste Sozialhilfequote aller Altersgruppen. Im Gegensatz zu den Schweizer Minderjährigen ist bei den ausländischen Minderjährigen zudem ein zunehmendes Sozialhilferisiko zu beobachten: Seit 2014 ist deren Sozialhilfequote um 3,1 Prozentpunkte angestiegen. Ebenfalls merklich zugenommen hat die Sozialhilfequote der ausländischen 18- bis 25-Jährigen (2014: 3,7%; 2023: 6,3%). Bei den 26- bis 35-Jährigen nahm die Quote von 4,3 auf 5,2 Prozent zu. Bei den übrigen Altersgruppen nahm die Sozialhilfequote zwischen –0,1 (56- bis 64-Jährige sowie 65-Jährige und Ältere) und –0,6 Prozentpunkte (46- bis 55-Jährige) ab.
Während die Sozialhilfequote bei den Ausländer/innen in einigen Altersgruppen im Lauf der Jahre abgenommen hat, nahm die absolute Zahl der mit Sozialhilfe Unterstützen ausländischer Herkunft in allen Altersgruppen zu (vgl. 2. Grafik in obigem Slider). Bei den ausländischen Minderjährigen ist die Zahl der Sozialhilfebeziehenden stark gestiegen: Sie wuchs von 2014 bis 2023 von 1'199 auf 1'927 Personen (+61%). Die Zahl der 18- bis 25-jährigen Unterstützten stieg von 280 auf 481 Personen (+72%). Mit 31 Prozent am wenigsten gewachsen ist die Zahl der ausländischen Beziehenden im Rentenalter (2014: 35 Pers.; 2023: 46 Pers.).
In der Schweiz sind 76'000 Kinder und Jugendliche von der Sozialhilfe abhängig – ein Drittel aller von Sozialhilfe unterstützen Menschen. Hinzu kommt eine grosse Zahl von Minderjährigen, die Leistungen der Asylsozialhilfe erhalten. Die neue Studie zur materiellen Situation dieser jungen Menschen geht im Auftrag der Sozialcharta für die Sozialhilfe Schweiz der Frage nach, ob Gesetzgebung und Vollzug der sozialen Existenzsicherung von Minderjährigen dem vorgegebenen Rahmen der Grund- und Menschenrechte entsprechen.
Wie die Studie zeigt, ist heute keineswegs für alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz das Recht auf ein soziales Existenzminimum gewährleistet. Problematisch ist nicht zuletzt die Lage der Minderjährigen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe. Die Entwicklungschancen dieser Kinder werden erheblich beeinträchtigt. Zudem lässt sich die Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem Schutzstatus kaum rechtfertigen, weil sie dem Diskriminierungsverbot der Kinderrechtscharta und der Bundesverfassung widerspricht.
Kantone und Bund müssten ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag stärker nachkommen und die Höhe und den Umfang sozialhilferechtlicher Leistungen für Kinder anpassen, damit sie sich an deren sozialem Existenzminimum orientieren. Dies beinhaltet unter anderem eine Differenzierung der Grundbedarfspauschale für Kinder unterschiedlicher Altersstufen und Leistungen für Kinder in der Asylsozialhilfe, die nicht unter dem sozialen Existenzminimum liegen.
Die Analyse der Altersgruppen nach Herkunft hat gezeigt, dass über die letzten zehn Jahre bei den Minderjährigen mit Schweizer Herkunft eine Reduktion der Sozialhilfequote und der Anzahl Beziehenden stattgefunden hat. Bei den Minderjährigen mit ausländischer Herkunft hingegen ist in demselben Zeitraum eine deutliche Zunahme der Quote sowie der Anzahl Beziehenden zu beobachten.
2023 waren 63,5 Prozent der 3'035 Minderjährigen in der Sozialhilfe im Kanton Luzern ausländischer Herkunft. 2014 waren 46,3 Prozent der 2'587 minderjährigen Sozialhilfebeziehenden ausländischer Herkunft. Die Herkunftsstruktur der minderjährigen Sozialhilfebeziehenden hat sich somit in den letzten zehn Jahren deutlich verändert.
Weniger Schweizer Sozialhilfebeziehende aus Familienhaushalten
Im Folgenden wird die absolute Zahl der Sozialhilfebeziehenden nach Haushaltstyp und Herkunft verglichen. Die Zahlen werden in Form von Personen ausgewiesen und nicht auf Haushaltsebene. Wird also zum Beispiel von einer Einelternfamilie gesprochen, werden alle Personen in diesem Haushalt gezählt.
Bei den Schweizer/innen wurden 2023 die Einpersonenhaushalte mit 1'961 Sozialhilfebeziehenden am häufigsten unterstützt, die Einelternfamilien mit 1'275 Beziehenden am zweithäufigsten. Personen in Haushalten mit Kindern (un-/verheiratete Paare) waren in der Sozialhilfe vergleichsweise schwächer vertreten (333 resp. 372 Beziehende). Seit 2015 ist bei allen Haushaltstypen eine Abnahme der Sozialhilfebeziehenden zu beobachten. Am stärksten hat die Zahl der Unterstützten bei Einelternfamilien abgenommen (–27%). Ebenfalls deutlich zurückgegangen ist die Zahl der Unterstützten bei den Ehepaaren mit Kind/ern (–47%). Auch die Unverheirateten mit Kind/ern sind heute seltener auf Sozialhilfe angewiesen als noch 2015 (–23%).
Bei den Schweizer/innen ist somit die Zahl der Sozialbeziehenden aus Haushalten mit Kind/ern rückläufig. Minderjährige schweizerischer Herkunft weisen im Vergleich zu 2015 ein entsprechend tieferes Sozialhilferisiko auf.
Mehr ausländische Unterstützte in Familienhaushalten
Bei den Sozialhilfebeziehenden mit ausländischer Herkunft zeigt sich ein anderes Bild. Hier sind die Sozialhilfebeziehenden in Einelternfamilien mit 1'794 Personen von allen Haushaltstypen am häufigsten vertreten; ausländische Einpersonenhaushalte mit 1'631 Beziehenden am zweithäufigsten. Anders als bei den Schweizer/innen sind bei den Ausländer/innen Paare mit Kind/ern deutlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen. Im Vergleich zu den Schweizer/innen sind es mit 2'770 Beziehenden fast viermal so viele. 2023 gab es unter den Personen ausländischer Herkunft 1'550 Beziehende (verheiratet) bzw. 1'220 Beziehende (unverheiratet) dieses Haushaltstyps. Ausländische Paare ohne Kinder waren von allen Haushaltstypen deutlich am seltensten auf Sozialhilfe angewiesen (verheiratet: 242 Beziehende; unverheiratet: 364 Beziehende).
2015 waren die ausländischen Ehepaare mit Kind/ern unter allen Haushaltstypen mit 1'509 unterstützten Personen am häufigsten unterstützt worden. Deren Zahl blieb jedoch in den letzten zehn Jahren relativ stabil und hat bis 2023 nur leicht um 3 Prozent zugenommen (+41 Beziehende). Eine deutliche Zunahme ist hingegen ist bei den Einelternfamilien zu beobachten, bei welchen die Zahl um 52 Prozent zugenommen hat (+614 Beziehende). Eine prozentual noch stärkere Zunahme zeigt sich bei den ausländischen unverheirateten Paaren mit Kind/ern. Bei diesen hat sich die Zahl der unterstützten Personen mehr als verdoppelt (+626 Beziehende; +105%).
Bei den Ausländer/innen hat die im Vergleich mit den Schweizer/innen bereits hohe Zahl an Sozialhilfebeziehenden in Familienhaushalten in den Jahren 2015 bis 2023 deutlich zugenommen. Familienhaushalte ausländischer Herkunft sind somit heute noch stärker auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen als vor zehn Jahren. Besonders auffällig ist dabei, dass bei den Ausländer/innen auch unter Paaren mit Kind/ern vergleichsweise viele Personen Sozialhilfe beziehen, während entsprechende Zahl bei den Schweizer/innen relativ klein ist.
Sozialhilferisiko ausländischer Familienhaushalte steigt mit Kinderzahl
Familienhaushalte ausländischer Herkunft tragen ein deutlich höheres Sozialhilferisiko als Familienhaushalte schweizerischer Herkunft. Damit sind auch ausländische Minderjährige einem deutlich erhöhten Sozialhilferisiko ausgesetzt. Eine bekannte These der Armutsforschung geht dahin, dass das Sozialhilferisiko bei Familienhaushalten mit steigender Kinderzahl zunimmt (BASS 2024: S. 6). Damit stellt sich die Frage, wie stark sich die Kinderzahl auf das Sozialhilferisiko auswirkt und ob sich diese Auswirkungen bei Schweizer und ausländischen Familienhaushalten in gleicher Weise zeigen.
Zur Untersuchung dieser Fragestellung wird die Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte (FinSit) herbeigezogen (aktuellstes Datenjahr: 2021). Da die FinSit-Statistik im Gegensatz zur Sozialhilfestatistik auch Informationen über Haushalte enthält, die keine Sozialhilfe beziehen, können Haushalte mit und ohne Sozialhilfebezug systematisch analysiert werden. Untersucht werden nur Haushalte mit mindestens 1 minderjährigen Kind. Weitere Kinder im Haushalt im Alter von 18 bis 25 Jahren werden dazugezählt. Zudem werden nur Haushalte mit 1 bis 4 Kindern analysiert.
Gemäss den neusten verfügbaren Zahlen der FinSit-Statistik für das Jahr 2021 beträgt der Anteil der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren finanzielle Mittel nach SKOS-Richtlinien nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen 7,2 Prozent. Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen verringert sich dieser Anteil auf 3,0 Prozent. Werden die Personen knapp oberhalb der Armutsgrenze betrachtet, zeigt sich, dass diese verhältnismässig häufig in Haushalten mit Kindern leben. Personen in diesen Haushalten sind besonders gefährdet, beispielsweise durch steigende Gesundheits- oder Wohnkosten, unterhalb die Armutsgrenze zu fallen.
Anzahl Kinder im Haushalt hängt nicht mit Herkunft zusammen
Werden die Familienhaushalte nach Kinderzahl und Herkunft der ältesten Person im Haushalt betrachtet, zeigen sich keine klaren Muster: Bei den ausländischen Familienhaushalten mit 1 bis 4 Kind/ern hat mit 44 Prozent der grösste Anteil 2 Kinder (3'742 Haushalte), 41 Prozent haben 1 Kind (3'513 Haushalte), 13 Prozent 3 Kinder (1'108 Haushalte) und 2 Prozent 4 Kinder (209 Haushalte). Bei den Schweizer/innen mit 1 bis 4 Kind/ern sind die Haushalte mit 2 Kindern mit 50 Prozent am häufigsten vertreten (12'729 Haushalte), 32 Prozent haben 1 Kind (8'026 Haushalte), 16 Prozent 3 Kinder (3'999 Haushalte) und 3 Prozent 4 Kinder (657 Haushalte). Die Kinderzahl beträgt im Schnitt (inkl. Haushalte mit mehr als 4 Kindern) bei den Schweizer/innen 1,9 Kinder und bei den Ausländer/innen 1,8 Kinder.
Es ist anzunehmen, dass das Sozialhilferisiko von Familienhaushalten mit der Kinderzahl ansteigt, da mit zunehmender Kinderzahl der Finanzierungsbedarf allgemein zunimmt und die Herausforderung bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie grösser wird (BASS 2024: S. 6). Allerdings bestätigt sich diese Annahme in der vorliegenden Analyse nur bei den ausländischen Familienhaushalten, nicht aber bei den schweizerischen.
Der Anteil der unterstützten Familienhaushalte ausländischer Herkunft beträgt bei 1 Kind 8,4 Prozent, bei 2 Kindern 7,6 Prozent, bei 3 Kindern 14,9 Prozent und bei 4 Kindern 31,1 Prozent. Das Sozialhilferisiko mit 4 Kindern ist also knapp viermal so hoch wie mit 1 Kind. Bei den Schweizer Familienhaushalten liegt der Anteil Sozialhilfebeziehender mit 1 Kind bei 3,0 Prozent, mit 2 Kindern bei 1,3 Prozent, mit 3 Kindern bei 1,5 Prozent und mit 4 Kindern bei 3,3 Prozent. Das Sozialhilferisiko variiert bei den Schweizer Familienhaushalten zwischen 1 und 4 Kindern also kaum, während bei den Familienhaushalten ausländischer Herkunft mit steigender Kinderzahl ein deutlicher Anstieg des Sozialhilferisikos auszumachen ist.
In absoluten Zahlen (vgl. 2. Grafik in obigem Slider) zeigt sich das erhöhte Sozialhilferisiko der ausländischen gegenüber den Schweizer Familienhaushalten ebenfalls: Sei es mit 1, 2, 3 oder 4 Kindern weisen die Ausländer/innen mehr Familienhaushalte mit Sozialhilfebezug auf als die Schweizer/innen. Und dies, obwohl die Gesamtzahl der Familienhaushalte mit schweizerischer Herkunft deutlich höher ist als jene mit ausländischer Herkunft.
Sozialhilferisiko ausländischer Minderjähriger – ein gesamtgesellschaftliches Risiko?
Was die vorliegende Analyse aufzeigt: Das Sozialhilferisiko ist bei Minderjährigen ausländischer Herkunft gegenüber schweizerischen Minderjährigen deutlich erhöht. In den letzten zehn Jahren ist deren Sozialhilferisiko zudem noch gewachsen. Das höhere Sozialhilferisiko ausländischer Minderjähriger scheint unter anderem damit zusammenzuhängen, dass sich die Kinderzahl bei ausländischen Haushalten negativ auf die finanziellen Verhältnisse auswirkt, was bei den Schweizer Haushalten nicht der Fall zu sein scheint: Das Sozialhilferisiko nimmt bei den Ausländer/innen mit steigender Kinderzahl zu, während es bei den Schweizer Haushalten relativ stabil bleibt. Eine mögliche Hypothese ist, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie speziell für ausländische Familien eine besondere Herausforderung darstellt.
Im Gegensatz zu den Schweizer Familienhaushalten ist bei Ausländer/innen das Sozialhilferisiko auch in Paarhaushalten mit Kind/ern deutlich erhöht. Minderjährige mit ausländischer Herkunft tragen damit nicht nur in Einelternfamilien ein deutlich erhöhtes Sozialhilferisiko, sondern auch, wenn beide Elternteile in demselben Haushalt leben. Das erhöhte Risiko bei ausländischen Paarhaushalten könnte unter anderem darauf zurückgehen, dass sie aufgrund des tendenziell tieferen Bildungsniveaus (LUSTAT 2021) öfter in Tieflohnbranchen tätig sind.
Im Auftrag der Plattform gegen Armut untersucht eine neue Studie, wie sich die Kantone in ihrem Gebiet organisieren und koordinieren, um Familienarmut zu verhindern oder zu reduzieren. Zunächst beleuchtet die Studie das Ausmass der Familienarmut in der Schweiz sowie die häufigsten Herausforderungen für armutsgefährdete und -betroffene Familien. Anschliessend werden, orientiert am Ansatz der Politikintegration, Koordinationsbeispiele und ihre Rahmenbedingungen aus fünf Kantonen vorgestellt und analysiert. Darauf basierend werden schliesslich das Potenzial der analysierten Beispiele und Anknüpfungspunkte aufgezeigt, wie weitere Kantone ihre Prävention und Bekämpfung von Familienarmut effektiver und integrierter gestalten können.
Die Nationale Plattform gegen Armut unterstützt die Armutsprävention und -bekämpfung, indem sie Grundlagen bereitstellt, bewährte Praktiken fördert und die Vernetzung von Akteuren stärkt.
Minderjährige ausländischer Herkunft leben vermehrt in Haushalten, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Armutsbetroffenheit in der Kindheit kann langfristige negative Folgen für die Lebensentwicklung haben. So können die Bildungschancen tiefer sein, die körperliche und psychische Gesundheit negativ beeinflusst werden, die Möglichkeiten sozialer Aktivitäten eingeschränkt sein, und auch die häufig nicht idealen Wohnbedingungen können sich negativ auf die kindliche Entwicklung auswirken. Dadurch werden einerseits möglicherweise die Lebenschancen der Kinder beschränkt, was sich anderseits auch negativ auf die gesamtgesellschaftliche und -wirtschaftliche Entwicklung auswirken kann (BASS 2024: S. 9).
Dazu kommt: Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt ist in der Sozialhilfe für weitere Haushaltsmitglieder, und somit auch für Minderjährige, tiefer angesetzt als beispielsweise bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (BASS 2024: S. 42). Zudem nimmt der einem Haushalt zur Verfügung stehende Grundbedarf mit steigender Kinderzahl überproportional ab. Das bedeutet, dass der Grundbedarf, der pro zusätzliche Person im Haushalt angerechnet wird, sich bis zum 6. Haushaltsmitglied verringert. Die finanziellen Möglichkeiten und damit auch die Möglichkeiten zur Lebensgestaltung der Haushalte mit mehreren Kindern in der Sozialhilfe, die mehrheitlich Haushalte ausländischer Herkunft sind, reduzieren sich dadurch zusätzlich.
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