Interview

"Das soziale Existenzminimum für Kinder ist völkerrechtlich geschützt"

Interview mit Prof. Dr. rer. pol. Gülcan Akkaya

Dozentin und Projektleiterin an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Frau Prof. Dr. Akkaya, in welchem Rahmen beschäftigen Sie sich mit der Situation von Minderjährigen in der Sozialhilfe?
In meiner Forschungsarbeit befasse ich mich mit der konkreten Lebenslage von Kindern in der Sozialhilfe. So überprüften wir in einer aktuellen Studie die materielle Situation dieser Kinder. Wir sind der Frage nachgegangen, ob der Umfang der so genannten „sozialen Existenzsicherung“ von Kindern und Jugendlichen dem grund- und menschenrechtlich vorgegebenen Rahmen entspricht. Dieses soziale Existenzminimum für Kinder ist völkerrechtlich und verfassungsrechtlich geschützt. Bund, Kantone und Gemeinden sind gehalten, dies umzusetzen.

Wie unterscheiden sich Minderjährige in der Sozialhilfe von Erwachsenen?
In der Sozialhilfe geht es in aller Regel um die Deckung des Existenzbedarfs. Dabei wird zum Beispiel eine mehrköpfige Familie als Einheit behandelt. Das Kind erscheint nicht als eigenständiges Subjekt, sondern lediglich als zusätzlicher Kostenfaktor der Unterstützungseinheit. Entsprechend ist über Situation der Kinder in der Sozialhilfe wenig bekannt, obwohl die Zahlen zeigen, dass die Sozialhilfequote von Minderjährigen in der Schweiz deutlich höher ist als die durchschnittliche nationale Quote. Gemäss Kinderrechtskonvention sollte das Kindeswohl aber vorrangig berücksichtigt werden und zwar sowohl bei der wirtschaftlichen als auch bei der persönlichen Hilfe.
Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung. Deshalb muss über das Existenzminimum hinaus die soziale Teilhabe gefördert werden, was man soziales Existenzminimum nennt. Dabei geht es von der Gewährleistung frühkindlicher Förderung über die Sicherung von Bildungs- und Berufschancen; vom Aufwachsen in einem Umfeld, das die Gesundheit schützt, bis zu Massnahmen bei psychischen Auffälligkeiten.

Wie wird der Situation Minderjähriger in der Sozialhilfe Rechnung getragen?
In der regulären Sozialhilfe werden die Sozialhilfeleistungen im Wesentlichen vom Grundbedarf für den Lebensunterhalt abgeleitet. Dabei wird keine Rücksicht auf qualitative Aspekte genommen, welche sich aus den Unterschieden zwischen verschiedenen Haushaltstypen ergeben. Minderjährige als Personengruppe bleiben so ungesehen. Einzelfallbezogen können ergänzende situationsbedingte Leistungen (SIL) zugesprochen werden. Die SIL werden in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) offen formuliert, was einerseits viel Ermessenspielraum zulässt, aber auch zu einer uneinheitlichen und in der Praxis eher restriktiven Handhabung führt.
Der Referenzgrundbedarf orientiert sich heute am Durchschnitt der einkommensschwächsten 10 Prozent der Bevölkerung. Es fragt sich wissenschaftlich und politisch, ob dieses Bevölkerungsdezil eine geeignete Referenzgruppe ist. Wie unsere Studie zeigt, sind die aktuellen Sozialhilfeleistungen für Kinder teilweise unzureichend, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten und ihre spezifischen Bedürfnisse zu decken.

Was sind die positiven Effekte der Unterstützung Minderjähriger durch Sozialhilfe?
Positive Effekte sehe ich hier: Als letztes Netz der sozialen Sicherheit stellt die Sozialhilfe eine Mindestversorgung der Menschen sicher, auch diejenige der Kinder. Darüber hinaus stellt die Sozialhilfe sicher, dass Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen und nicht zur Kinderarbeit gezwungen werden. Ist ein Kind mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert und muss extern platziert werden, sind damit in der Regel hohe Kosten verbunden. Die Sozialhilfe kommt, wo diese Kosten indiziert sind, für sie auf.

Und was sind die grössten Herausforderungen?
Eine Herausforderung bleibt es, die existenziellen und sozialen Lebensumstände und Bedürfnisse von Minderjährigen nicht nur im Rahmen der Familie zu betrachten. Denn die gegenwärtige Praxis stellt nicht sicher, ob den Bedürfnissen der Minderjährigen innerhalb der Familie tatsächlich Rechnung getragen wird. Wie werden die Mittel innerhalb der Familie verteilt? Wer beansprucht welchen Anteil wozu? Besonders problematisch wird es dort, wo Sanktionen im Spiel sind und Leistungen gekürzt werden. Wer wird davon wie betroffen? Gibt es eine Art Sippenhaft für fehlerhaftes Verhalten eines Elternteils?
Kinderrechtskonvention und Verfassung verlangen, dass alle Minderjährigen gleichermassen vor Armut geschützt werden. Insbesondere in der Asylsozialhilfe und der Nothilfe ist das jedoch nicht der Fall. Zum Beispiel lassen sich die tieferen Sozialhilfeansätze insbesondere für Personen mit Schutzstatus F nicht fachlich rechtfertigen. Nahrung, Toilettenartikel und Kleider sind für alle gleich teuer, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Bei einem Drittel der Nothilfebeziehenden handelt es sich um Kinder. Diese Kinder leben in prekären Verhältnissen, und ihr Zugang zu Gesundheit, Bildung oder einem altersgemässen Freizeitleben, das die Entwicklung fördert, ist sehr eingeschränkt.
Eine aktuelle Studie der Eidgenössischen Migrationskommission zeigt, dass Kinder und Jugendliche in der Nothilfe stark belastet, in ihrer Entwicklung gefährdet und in vielen Fällen von Mehrfachrisiken betroffen sind. Die Nothilfe ist eine Überbrückungshilfe – davon geht jedenfalls die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 12 BV aus. Tatsächlich leben Familien mit Kindern oft mehrere Jahre unter den prekären Bedingungen der Nothilfe. Die betroffenen Kinder sind aufgrund ihrer rechtlichen Stellung Ausgrenzungen und Benachteiligungen ausgesetzt.

Welche Bestrebungen wirken im aktuellen politischen Geschehen der Problematik armutsbetroffener Minderjähriger entgegen?
Lange wurde Kindern in der Sozialhilfe keine Aufmerksamkeit zuteil. Heute wächst das Verständnis für ihre Situation, weil man mehr über die Langzeitfolgen einer Deprivation von Kindern weiss. Ihre schulischen und beruflichen Perspektiven werden massgeblich in einem frühkindlichen Alter mitbestimmt. Die breite Diskussion um die Frühförderung hat hier einen positiven Beitrag geleistet.
Auch werden Kinder und Jugendliche heute mehr als früher als besondere Gruppe von Armutsbetroffenen wahrgenommen. Die SKOS will neu empfehlen, der Entwicklungsförderung von Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zudem soll die Sozialhilfe – sofern angemessen – weitere fördernde SIL für Kinder übernehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen nach Alter abgestufte Ansätze beim Grundbedarf eingeführt werden. Das alles sind kleine Schritte in die richtige Richtung.
Eher düster sieht es in der Asylsozialhilfe aus. Hier sind auf normativer Ebene keine Ansätze erkennbar, dem Kindeswohl besser Rechnung zu tragen. Im Gegenteil: Der Problemdruck und der politische Diskurs lassen zahlreiche Kinder im Dunkel der Ausgrenzung zurück. Und auch der grundrechtskonforme Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ist nach wie vor ungenügend.

Gülcan Akkaya ist Sozialarbeiterin und promovierte Politikwissenschaftlerin. Sie ist Dozentin und Forscherin an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Ihre thematischen Schwerpunkte in Lehre und Forschung sind Grund- und Menschenrechte, Sozialhilfe, Kinderrechte, Migration, Rassismus und Diskriminierung.

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