Sozialhilfe im Kanton Luzern – Entwicklung über zehn Jahre

Zahl der Minderjährigen in der Sozialhilfe deutlich gestiegen

Vorliegende Analyse untersucht den Sozialhilfebezug verschiedener Bevölkerungsgruppen im Kanton Luzern im Zeitverlauf. Die kantonale Sozialhilfequote lag 2023 bei 2,2 Prozent – gleich hoch wie zehn Jahre davor. In den Jahren zwischen 2014 und 2023 hatte die Quote 2017 einen Höchstwert von 2,5 Prozent erreicht. Obwohl die Quoten der Jahre 2014 und 2023 identisch sind, hat die absolute Zahl der Sozialhilfebeziehenden im Lauf dieser Jahre von rund 8'500 auf 9'300 Unterstützte zugenommen, was insgesamt auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen ist. Die Sozialhilferisiken einzelner Bevölkerungsgruppen haben sich indes teilweise sehr unterschiedlich entwickelt.

Zahl der Minderjährigen in der Sozialhilfe ist seit 2014 deutlich angestiegen

Die Sozialhilfequoten der einzelnen Altersgruppen unterscheiden sich deutlich: 2023 weisen die Minderjährigen mit 3,9 Prozent die höchste Sozialhilfequote auf. Auf sie folgen die 18- bis 25-Jährigen und die 36- bis 45-Jährigen mit je 2,6 Prozent sowie die 26- bis 35-Jährigen mit 2,5 Prozent. Die Quoten dieser Gruppen liegen alle über der kantonalen Quote von 2,2 Prozent. Unter diese Marke fallen die Quoten der 46- bis 55-Jährigen mit 2,0 Prozent und der 56- bis 64-Jährigen mit 1,8 Prozent. Die tiefsten Quoten verzeichnen die Personen im Rentenalter: Die 80-Jährigen und Älteren weisen eine Quote von 0,3 Prozent auf und die 65- bis 79-Jährigen eine von 0,1 Prozent. Die Existenzsicherung letzterer Altersgruppen wird überwiegend über die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sichergestellt.

Die Sozialhilfequote der Minderjährigen ist zwischen 2014 und 2023 um 0,3 Prozentpunkte gestiegen; jene der 18- bis 25-Jährigen um 0,4 Prozentpunkte. Diese beiden Altersgruppen verzeichnen damit die grösste Zunahme im Lauf der Jahre. Die stärkste Abnahme verzeichnen die 80-Jährigen und Älteren mit minus 0,6 Prozentpunkten. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Erhöhung der EL-Taxgrenze zurückzuführen (LUSTAT 2022). Bei den übrigen Altersgruppen blieb die Quote über die Jahre relativ stabil (–0,1 bis +0,2 Prozentpunkte).

Auch in absoluten Zahlen (vgl. 2. Grafik in obigem Slider) weisen die Minderjährigen die deutlich grösste Zahl an Sozialhilfebeziehenden aller Altersgruppen auf. 2023 wurden 3'035 Minderjährige mit Sozialhilfe unterstützt – fast ein Drittel aller 9'288 Sozialhilfebeziehenden dieses Jahres (32,7%). Demgegenüber waren nur etwa halb so viele 26- bis 35-Jährige und 36- bis 45-Jährige auf Unterstützung angewiesen (1'499 bzw. 1'538 Pers.). Auf sie folgen die 46- bis 55-Jährigen (1'181 Pers.), die 18- bis 25-Jährigen (951 Pers.) und die 56- bis 64-Jährigen (933 Pers.). Deutlich am tiefsten liegen wiederum die Zahlen der 65- bis 79-Jährigen und der 80-Jährigen und Älteren (72 bzw. 78 Pers.).

Am deutlichsten zugenommen hat die absolute Zahl der mit Sozialhilfe Unterstützten im Lauf der Jahre bei den Minderjährigen mit zusätzlichen 420 Sozialhilfebeziehenden (+16%). Die zweithöchste Zunahme seit 2014 weisen die 56- bis 64-Jährigen mit plus 220 Beziehenden auf (+31%). Rückläufig war die Zahl der Sozialhilfebeziehenden bei den 46- bis 55-Jährigen und den beiden Altersgruppen im Rentenalter, wobei die Gruppe der sozialhilfebeziehenden 46- bis 55-Jährigen mit minus 127 Personen am deutlichsten abgenommen hat (–9,7%).

Ausländische Sozialhilfebeziehende sind seit 2020 in der Mehrheit

Betrachtet man die Sozialhilfebeziehenden nach deren Herkunft, zeigt sich, dass Ausländer/innen ein deutlich höheres Risiko für Sozialhilfe aufweisen als Schweizer/innen. Die Sozialhilfequote der Schweizer/innen lag 2023 bei 1,2 Prozent, die der Ausländer/innen bei 6,3 Prozent.

Bei den Schweizer/innen blieb die Quote in den letzten zehn Jahren relativ stabil (2014: 1,5 Prozent). Bei den Ausländer/innen hingegen ist eine Zunahme um 0,8 Prozentpunkte zu beobachten. In den Jahren 2017 und 2022 hatte die Sozialhilfequote der Ausländer/innen überdurchschnittlich zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesen beiden Jahren viele Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich von der finanziellen Zuständigkeit des Bundes in diejenige des Kantons gelangt sind (siehe LUSTAT 2018; LUSTAT 2023).

Der Grund für die erhöhte Sozialhilfequote bei den Ausländer/innen ist häufig das im Schnitt tiefere Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt (u.a. sprachlich bedingt) sowie häufige Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. Innerhalb der ausländischen Bevölkerungsgruppen bestehen jedoch deutliche strukturelle Unterschiede. So ist beispielsweise im Kanton Luzern das Bildungsniveau der Personen aus den nördlichen EU-Staaten höher als das der Schweizer Kantonsbevölkerung. Das Bildungsniveau der Personen aus südlichen EU-Staaten oder von ausserhalb Europas ist jedoch deutlich tiefer (LUSTAT 2021: S. 49).

In absoluten Zahlen (vgl. 2. Grafik in obigem Slider) war 2014 im Kanton Luzern die Mehrheit der mit Sozialhilfe Unterstützten schweizerischer Herkunft gewesen (4'730 Pers.). Bis ins Jahr 2023 nahm ihre Zahl um minus 771 auf 3'959 Personen ab (–16%). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der unterstützten Ausländer/innen von 3'701 auf 5'328 Sozialhilfebeziehende an (+1'627 Pers.; +44%). Damit ist der Anteil der ausländischen Beziehenden an allen Sozialhilfebeziehenden von 44 auf 57 Prozent gestiegen. Seit 2020, als 4'939 Schweizer/innen und 5'021 Ausländer/innen auf Sozialhilfe angewiesen gewesen waren, befinden sich in der Sozialhilfe im Kanton Luzern die Personen ausländischer Herkunft in der Mehrheit.

Sozialhilferisiko von Personen ohne nachobligatorische Ausbildung nimmt zu

Bildung spielt eine wichtige Rolle in der Armutsprävention (LUSTAT 2021), was sich auch in der Sozialhilfe widerspiegelt. So weisen Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II ein deutlich tieferes Sozialhilferisiko auf, als Personen ohne nachobligatorische Ausbildung. 2023 lag im Kanton Luzern die Sozialhilfequote bei den Personen ohne nachobligatorische Ausbildung bei 4,7 Prozent. Die Quote der Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II lag mit 1,1 Prozent deutlich tiefer und auch merklich unter der kantonalen Quote von 2,2 Prozent. Die tiefste Quote wiesen mit 0,2 Prozent die Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe auf.

In den letzten zehn Jahren hat das Sozialhilferisiko für Personen ohne nachobligatorische Ausbildung weiter zugenommen. 2014 hatte die Sozialhilfequote dieser Personengruppe noch bei 3,6 Prozent gelegen; bis 2023 nahm sie um 1,1 Prozentpunkte zu. Bei den beiden anderen Ausbildungskategorien – höchster Bildungsabschluss auf Sekundarstufe II respektive Tertiärabschluss – ist die Quote in den vergangenen zehn Jahren praktisch unverändert geblieben (je –0,1 Prozentpunkt).

Ein etwas anderes Bild als die Analyse der Quoten zeigen die absoluten Zahlen (vgl. 2. Grafik in obigem Slider): Zwar bildeten 2023 die Personen ohne nachobligatorische Ausbildung mit 2'313 Unterstützten die grösste Gruppe unter den Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern, aber die Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II stellten – im Vergleich zu ihrer unterdurchschnittlichen Quote – mit 1'465 Beziehenden eine relativ grosse Zahl an Sozialhilfebeziehenden. Dies hängt damit zusammen, dass diese Bildungskategorie innerhalb der Gesamtbevölkerung am weitesten verbreitet ist. So verfügten 2022 gemäss Strukturerhebung des Bundes 43 Prozent der Luzerner Wohnbevölkerung als höchsten Bildungsabschluss über eine Ausbildung auf Sekundarstufe II. 41 Prozent besassen einen Abschluss auf Tertiärstufe und 16 Prozent waren ohne nachobligatorische Ausbildung. Entsprechend der sehr tiefen Quote bezogen 2023 im Kanton Luzern nur 266 Personen mit einem Tertiärabschluss Sozialhilfe und dies, obwohl zwei Fünftel der Luzerner Bevölkerung zu dieser Bildungskategorie gehören.

Verglichen mit dem Anstieg entsprechender Sozialhilfequote im Lauf der Zeit war die Zunahme der absoluten Zahl an Sozialhilfebeziehenden ohne nachobligatorische Ausbildung schwächer. 2014 hatte die Zahl der Sozialhilfebeziehenden ohne nachobligatorische Ausbildung bei 2'154 gelegen; bis 2023 nahm diese Zahl um 7 Prozent zu. Dies ist wohl unter anderem auf das allgemein steigende Bildungsniveau der Bevölkerung zurückzuführen: Der Anteil der Personen ohne nachobligatorische Ausbildung in der Gesamtbevölkerung nahm von 21 auf 16 Prozent ab. Das Sozialhilferisiko der Personen, die ohne nachobligatorische Ausbildung verbleiben, nimmt jedoch weiter zu. Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden mit Abschluss auf Sekundarstufe II hat von 2014 bis 2023 um 138 Personen abgenommen (–9%). Die Quote dieser Gruppe blieb zwar in den letzten zehn Jahren relativ stabil, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung hat jedoch abgenommen (2014: 50%, 2022: 43%), und die absolute Zahl der Beziehenden ging ebenfalls zurück. Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden mit einem Tertiärabschluss hat zwischen 2014 und 2023 von 223 auf 266 Personen zugenommen. Im Vergleich zum deutlichen Anstieg der Personen mit einem Tertiärabschluss in der Gesamtbevölkerung (2014: 30%, 2022: 41%) ist diese Zunahme vergleichsweise als gering einzuschätzen.

Bildungsgutscheine und LernLounges zur Förderung von Grundkompetenzen im Kanton Luzern

Seit 2020 werden im Kanton Luzern Grundkompetenzen mittels Bildungsgutscheinen gefördert. Sie gehören zum Massnahmenkatalog zur Förderung der Grundkompetenzen
von Erwachsenen. Bildungsgutscheine ermöglichen Personen im Kanton Luzern, ihre Fähigkeiten in Lesen, Schreiben und dem Bedienen eines Computers zu verbessern. Seit ihrer Einführung im September 2020 ist die Nachfrage nach diesen Gutscheinen stetig gestiegen. Insgesamt wurden bereits rund 3'000 Bildungsgutscheine à 500 Franken bezogen. 1'190 davon im Jahr 2023, was einer Zunahme von rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. 41 Prozent der Teilnehmenden verfügten über keinen nachobligatorischen Abschluss auf Sekundarstufe II (Berufslehre oder Mittelschule). Darum hat die Luzerner Regierung entschieden, die Bildungsgutscheine und die LernLounge auch von 2025 bis 2028 weiter anzubieten. LernLounges sind niederschwellige Walk-in-Lernangebote, wo sich Erwachsene unter anderem beim Schreiben von Bewerbungen beraten lassen können. (Medienmitteilung Kanton Luzern 2024)

Sozialhilferisiko von Einelternfamilien ist gesunken

Nachfolgend wird die Analyse auf Haushaltsebene fortgeführt. Die Angaben zum Haushaltstyp sind erst seit 2015 verfügbar.

Unter den verschiedenen Haushaltstypen ist das Sozialhilferisiko bei Einelternfamilien deutlich erhöht (2023: 18,2%). Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in Einelternfamilien oft besonders erschwert, insbesondere wenn die Kinder im Vorschulalter sind (LUSTAT 2024). Die Sozialhilfequote dieses Haushaltstyps liegt denn auch deutlich über der kantonalen Quote von 2,6 Prozent, bei der alle Privathaushalte berücksichtigt werden. Ebenfalls über dem kantonalen Wert liegen die Sozialhilfequoten von zwei Unverheirateten mit Kind/ern (5,8%) und der Einpersonenhaushalte (3,3%). Knapp unter der kantonalen Quote liegt der Wert der unverheirateten Erwachsenen (2,5%). Ehepaare weisen mit 0,9 Prozent (mit Kind/ern) und 0,3 Prozent (ohne Kinder) die deutlich tiefsten Quoten auf.

Im Lauf der Zeit hat die Sozialhilfequote bei allen Haushaltstypen abgenommen (Ausnahme: Unverheiratete mit Kind/ern). Die stärkste Abnahme der Quote zeigt sich seit 2015 bei den Einelternfamilien: Bei ihnen ging die Quote bis 2023 um 1,8 Prozentpunkte zurück (2015: 20,1%). Auch bei den unverheirateten Erwachsenen hat die Quote mit 0,5 Prozentpunkten vergleichsweise stark abgenommen (2015: 3,0%). Die einzige Quotenzunahme, jene der Unverheirateten mit Kind/ern, beträgt 0,4 Prozentpunkte (2015: 5,4%).

Weisen im Vergleich der Haushaltstypen die Einelternfamilien die höchste Sozialhilfequote auf, so sind es in absoluten Zahlen (vgl. 2. Grafik in obigem Slider) die Einpersonenhaushalte, welche deutlich in grösster Zahl auf Sozialhilfe angewiesen sind (2023: 2'137 unterstützte Haushalte). Das hängt damit zusammen, dass ihr Haushaltstyp unter den Privathaushalten am häufigsten vorkommt. 2022 waren gemäss Strukturerhebung des Bundes im Kanton Luzern 35 Prozent aller Privathaushalte Einpersonenhaushalte. Zudem weist dieser Haushaltstyp ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko auf, da nur eine Person zum Haushaltseinkommen beiträgt. Einelternfamilien, deren Sozialhilferisiko noch höher ist, kommen mit einem Anteil von 5 Prozent aller Privathaushalte deutlich seltener vor. Obwohl Alleinerziehende überdurchschnittlich oft Sozialhilfe benötigen, ist ihre Gesamtzahl in der Sozialhilfe im Vergleich zu anderen Haushaltstypen eher niedrig. Dennoch stehen sie an zweiter Stelle unter den Sozialhilfeempfängern (2023: 746 unterstützte Haushalte). Am dritthäufigsten beziehen Haushalte von unverheirateten Erwachsenen Sozialhilfe (2023: 638 Haushalte). Paare mit Kind/ern weisen einen relativ tiefen Wert auf (2023: 313 Haushalte Unverheirateter; 244 Haushalte Verheirateter). Ehepaare ohne Kinder sind am seltensten in der Sozialhilfe vertreten (2023: 102 Haushalte).

Im Zeitraum von 2015 bis 2023 erfuhr die Zahl der Einpersonenhaushalte in der Sozialhilfe den deutlichsten Zuwachs (+13%). Auch bei den unterstützten unverheirateten Paaren mit Kind/ern war der Zuwachs merklich (+50,0%). Die unverheirateten Erwachsenen (+3%) und die Einelternfamilien (+4%) in der Sozialhilfe verzeichneten einen relativ leichten Zuwachs. Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Ehepaare nahm zwischen 2015 und 2023 ab (mit Kind/ern: –19%; ohne Kinder: –29%).

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