2019 wurden 2'251 Schwyzer/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 9 Personen weniger als im Vorjahr, obwohl die ständige Wohnbevölkerung innert Jahresfrist um 1,2 Prozent auf 159'165 Personen angestiegen ist. Die Sozialhilfequote des Kantons blieb unverändert bei 1,4 Prozent. Die Schwyzer Quote liegt damit seit fünf Jahren in Folge auf unverändertem Niveau.
Verglichen mit der Gesamtschweiz ist die Sozialhilfequote im Kanton Schwyz unterdurchschnittlich (CH 2018: 3,2%). Sie ist auch tiefer als die Quote der Zentralschweiz insgesamt, welche 2019 bei 1,9 Prozent lag.
Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Schwyz lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2019 bei 2,2 Prozent (2018: 2,1%). Kinder bedürfen gemäss Berechnungen des Bundesamts für Statistik besonders dann häufig der sozialstaatlichen Unterstützung, wenn sie in einer bildungsfernen Familie aufwachsen. Im Kanton Schwyz waren denn auch in jeder dritten unterstützten Familie beide Elternteile ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Schwyz mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,5%) gegenüber der schweizerischen (0,8%). Die Anzahl der Schwyzer Sozialhilfebeziehenden mit ausländischer Nationalität erhöhte sich 2019 leicht auf 1′208 Personen (+2,3%).
Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2019 die Schwyzer Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,5%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die Über-65-jährigen Schwyzer/innen bezogen 2019 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote: 0,4%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.
Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Insgesamt bezogen 2019 im Kanton Schwyz 1,7 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,8 Prozent. Um ein Vielfaches höher war dieser Anteil mit 15,6 Prozent bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken.
Familien mit Kindern werden im Kanton Schwyz mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2019 wurden 290 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (–1,4% gegenüber dem Vorjahr).
2019 waren von den Schwyzer Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 34,4 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.
Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 39,7 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Jede vierte Person arbeitete Vollzeit (25,7%). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt gibt es im Kanton Schwyz mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.
64,1 Prozent der 2019 im Kanton Schwyz Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. Fast die Hälfte von ihnen war erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, sind aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen der erwerbslosen Schwyzer Sozialhilfebeziehenden waren Nichterwerbspersonen.
Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Im Kanton Schwyz wurde 2019 gut die Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (53,9%).
Bei den 2019 abgeschlossenen Dossiers gingen 37,0 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 25,0 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 34,4 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.
Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Schwyz eröffneten Sozialhilfedossiers waren gut ein Drittel nach sechs Monaten (35,8%) wieder geschlossen. Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten weniger als einen Sechstel (Abschlussquote nach 48 Monaten: 85,3%).