Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen in den Luzerner Gemeinden
Regionale Betroffenheit prägt die Abstimmungsteilnahme
In den Luzerner Gemeinden nahmen im Zeitraum von 2016 bis 2025 zwischen 17 und 85 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung an eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen teil. Pro Urnengang betrug die Spanne zwischen der Gemeinde mit der tiefsten und derjenigen mit der höchsten Abstimmungsteilnahme zwischen 16 und 34 Prozentpunkte.
Abstimmungsteilnahmen in den Gemeinden folgen kantonalem Trend
Seit 2016 bewegte sich die Abstimmungsteilnahme in den Luzerner Gemeinden meistens gleichläufig mit dem kantonalen Wert (vgl. unten stehende Grafik): Bei stärker mobilisierenden Vorlagen steigen die Teilnahmen in den Gemeinden an; umgekehrt sinken sie in ähnlichem Mass wie im Kanton.
Einige Gemeinden zeigen ähnliche Abstimmungsteilnahmen
Gewisse spezifische Entwicklungen oder Gegebenheiten lassen sich dennoch feststellen: Im ausgewählten Beobachtungszeitraum von 2022 bis 2025 lassen sich bestimmte Gemeindegruppen mit jeweils überdurchschnittlich hoher oder tiefer Abstimmungsteilnahme erkennen: In den Gemeinden Adligenswil, Greppen, Horw, Meggen, Rothenburg, Sempach, Udligenswil, Vitznau und Weggis liegt die Abstimmungsteilnahme jeweils deutlich über dem Kantonsschnitt. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Abstimmungsteilnahme sind hingegen Büron, Dierikon, Emmen, Reiden, Root und Schötz; entsprechende Teilnahmekurven verlaufen parallel unter dem Kantonsdurchschnitt (vgl. nachfolgende Grafik).
Betrachtet man den gesamten Analysezeitraum von 2016 bis 2025, ist erkennbar, dass in gewissen Gemeinden, die im Allgemeinen eine durchschnittliche Teilnahme aufweisen, diese bei stärker mobilisierenden Abstimmungsvorlagen überdurchschnittlich ansteigt (Ermensee, Hohenrain, Rain, Römerswil, Schenkon, Schlierbach, Schongau, Schwarzenberg). Weitere Gemeinden weisen eine eher unterdurchschnittliche Teilnahme auf, schliessen bei mobilisierenden Fragen aber zum Kantonsdurchschnitt auf (Altbüron, Altishofen, Ettiswil, Geuensee, Nebikon, Triengen, Zell). Darüber hinaus gibt es Gemeinden mit einer stark variierenden Abstimmungsteilnahme, wobei diese bei schwach mobilisierenden Vorlagen unterdurchschnittlich und bei stark mobilisierenden Vorlagen überdurchschnittlich ausfällt (Aesch, Fischbach, Grossdietwil, Grosswangen, Hergiswil, Menznau).
Die Gemeinden Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Fühli, Hasle, Romoos, Schüpfheim und Ufhusen zeigen unter anderem bei landwirtschaftlich-nahen Themen eine überdurchschnittliche Abstimmungsteilnahme.
Vorlagen mobilisieren nicht in allen Gemeinden gleich stark
Unten stehende Grafik zeigt die Differenz zwischen der kommunalen und der kantonalen Teilnahme pro Abstimmungswochenende: Gemeinden, die im Vergleich zum Kantonswert regelmässig eine tiefe Teilnahme vermelden, sind grafisch an vielen mittel bis dunkelroten Feldern in der Vertikale erkennbar. Umgekehrt lassen sich Gemeinden mit einer hohen Teilnahme an vielen mittel- bis dunkelblauen Feldern erkennen.
Gut erkennbar sind in der Grafik Urnengänge, die in gewissen Gemeinden stark mobilisiert haben. So führten die am 13. Juni 2021 vorgelegten Vorlagen wie die Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser respektive für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide und zum Covid-19-Gesetz zu einer erhöhten Teilnahme in ländlichen Gemeinden, während in städtisch geprägten Gemeinden die Teilnahme unterdurchschnittlich ausfiel. Die Urnengänge vom 25. September 2022 (u.a. Massentierhaltungsinitiative sowie Reform AHV-21 und MwST-Erhöhung zugunsten der AHV) und vom 22. September 2024 (u.a. Biodiversitätsinitiative) zeigen ein ähnliches Muster.
Einzelne Vorlagen wirken als Katalysatoren
Wie im Kanton insgesamt variieren die Abstimmungsteilnahmen auch in den Luzerner Gemeinden von Urnengang zu Urnengang. So nahmen in den Luzerner Gemeinden im Zeitraum von 2016 bis 2025 zwischen 16,9 und 84,8 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung an eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen teil. Seit 2016 betrug die Differenz zwischen der Gemeinde mit der höchsten und derjenigen mit der tiefsten Teilnahme pro Urnengang zwischen 16,0 und 34,4 Prozentpunkte. Der grösste Unterschied zeigte sich am 13. Juni 2021, als über verschiedene eidgenössische Vorlagen – zum Beispiel die Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und jene für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide – zu befinden war. Besonders in ländlichen und landwirtschaftlich geprägten Luzerner Gemeinden fiel an diesem Abstimmungswochenende die Teilnahme überdurchschnittlich aus. In Romoos nahmen 84,8 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung teil; in Doppleschwand, Ermensee, Flühli, Hasle, Luthern, Römerswil und Schlierbach betrug die Teilnahme ebenfalls 80 Prozent und mehr. Am geringsten fiel die Teilnahme in den beiden Agglomerationsgemeinden Emmen (50,5%) und in Dierikon (54,0%) aus.
Obwohl sich die Abstimmungsteilnahme in den Gemeinden mehrheitlich ähnlich verhält wie jene im Kanton insgesamt, können kommunale Vorlagen oder regionale Betroffenheit eine stärkere Teilnahme in bestimmten Gemeinden auslösen. Dies war zum Beispiel am 7. März 2021 der Fall, als im Kanton Luzern über die kantonale Vorlage zum Ausbau der K36 durch die Lammschlucht im Entlebuch, der Kantonsstrasse von Schüpfheim nach Flühli, entschieden wurde. Die Abstimmungsteilnahme fiel bei diesem Urnengang in der Gemeinde Flühli mit 72,7 Prozent deutlich höher aus als in den anderen Luzerner Gemeinden. Auf Rang 2 der Teilnahmen lag die Gemeinde Schüpfheim mit 61,8 Prozent. In den weiteren Luzerner Gemeinden lag die Abstimmungsteilnahme tiefer.
Auch rein kommunale Vorlagen vermögen zu mobilisieren. So wurde in der Gemeinde Ufhusen am 30. November 2025 über die Teiländerung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (Deponie Engelprächtigen) befunden. Die Abstimmungsteilnahme an dieser kommunalen Vorlage lag in der Gemeinde Ufhusen deutlich über derjenigen an anderen kantonalen und eidgenössischen Vorlagen, die gleichentags zur Abstimmung kamen. Die kommunale Vorlage dürfte in Ufhusen auch dazu geführt haben, dass die Abstimmungsteilnahme insgesamt in der Gemeinde mit 67,1 Prozent sehr viel höher ausfiel als in den anderen Luzerner Gemeinden (Kantonsdurchschnitt 44,1%).
Grosse kommunale Unterschiede bei der Teilnahme an Wahlen
Die Abstimmungsteilnahme wird in allen Gemeinden von der Popularität und Polarisierung der Vorlagen beeinflusst. Entsprechend variiert sie von Abstimmungswochenende zu Abstimmungswochenende beträchtlich. Bei den Wahlen fällt die Teilnahme im Allgemeinen konstanter aus als bei den Abstimmungen. Bei den eidgenössischen Wahlen (Nationalratswahlen) 2019 und 2023 war sie allerdings höher als bei den – jeweils im gleichen Jahr stattfindenden – kantonalen Wahlen.
Wie bei der Abstimmungsteilnahme sind die Unterschiede zwischen den Gemeinden auch bei der Teilnahme an Wahlen gross. So betrug die Spannbreite bei den Kantonsratswahlen 2023 zwischen der Gemeinde mit der tiefsten und derjenigen mit der höchsten Teilnahme 35,9 Prozentpunkte. Ähnlich gross war die Spanne mit 37,7 Prozentpunkten bei den im gleichen Jahr stattfindenden Nationalratswahlen.
Bei den Wahlen kann in gewissen Gemeinden eine überdurchschnittliche Teilnahme ausgemacht werden: Die Gemeinden des Wahlkreises Entlebuch wiesen sowohl bei den Nationalratswahlen als auch teilweise bei den Kantonsratswahlen 2023 eine höhere Wahlteilnahme aus als die übrigen Luzerner Gemeinden. Bei den Abstimmungsteilnahmen war dies so nicht feststellbar. Konkret fiel die Teilnahme bei den Nationalratswahlen in Romoos am höchsten aus; bei den Kantonsratswahlen lag Flühli am höchsten. Die tiefste Teilnahme wurde sowohl bei den Nationalrats- als auch bei den Kantonsratswahlen in Dierikon verzeichnet.
Muster, die sich bei Abstimmungen zeigen, können auch bei Wahlen beobachtet werden: Gemeinden mit einer tiefen Abstimmungsteilnahme zeigen auch eine unterdurchschnittliche Teilnahme an den Wahlen. So wiesen beispielsweise Dierikon, Emmen und Root – alles Gemeinden mit tiefen Abstimmungsteilnahmen – auch eine unterdurchschnittliche Teilnahme sowohl an den Nationalrats- als auch an den Kantonsratswahlen aus. Umgekehrt zeigt sich das Muster – wenn auch nicht in gleicher Deutlichkeit – in Adligenswil, Meggen, Rothenburg, Sempach, Udligenswil und Weggis: Diese Gemeinden, deren Abstimmungsteilnahme mehrheitlich überdurchschnittlich ist, wiesen zwar zum Teil auch eine überdurchschnittliche Wahlteilnahme aus, finden sich jedoch nicht unter den Ersten der Wahlteilnahme-Rangliste. Letzteres erklärt sich damit, dass die Gemeinden des Wahlkreises Entlebuch eine überdurchschnittlich hohe Wahlteilnahme aufwiesen.
Teilnahmen an gleichzeitig vorgebrachten Vorlagen können variieren
Wird an einem Abstimmungstermin über mehrere Vorlagen abgestimmt, unterscheidet sich die Teilnahme innerhalb einer Gemeinde teilweise je Vorlage. Im Zeitraum von 2016 bis 2025 waren die Unterschiede vor allem dann gross, wenn an einem Termin eine Vorlage besonders stark mobilisierte und ein Teil der Stimmenden die anderen Vorlagen nicht beantwortete. Über alle Luzerner Gemeinden hinweg betrug der maximale Teilnahmeunterschied pro Urnengang zwischen der Vorlage, die am wenigsten Stimmen erzielte, und derjenigen, die am meisten Stimmen erzielte, 10,1 Prozentpunkte. Diese Maximaldifferenz zwischen gleichzeitig zur Abstimmung gebrachten Vorlagen wies Kriens aus: Am 29. November 2020 nahmen dort 53,9 Prozent der Stimmberechtigen an der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative teil; zur kantonalen Vorlage zum Gegenvorschlag der Gesetzesinitiative Luzerner Kulturlandschaft äusserten sich tiefere 43,8 Prozent der Stimmberechtigten.
Je höher Altersquotient, desto grösser Abstimmungsteilnahme
Wie verhält sich die kommunale Abstimmungsteilnahme in Verbindung mit ausgewählten soziodemografischen Merkmalen einer Gemeinde?
Als Erstes wird die Abstimmungsteilnahme dem Alter der Bevölkerung gegenübergestellt. Der Altersquotient beschreibt das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren einer Bevölkerung zu den 20- bis 64-Jährigen. In unten stehender Grafik lässt sich ein starker Zusammenhang zwischen dem Alter der Bevölkerung und der Abstimmungsteilnahme in einer Gemeinde erkennen: Ein höherer Altersquotient geht mit einer höheren Abstimmungsteilnahme einher. In der Grafik zeigt sich das darin, dass Gemeinden wie Dierikon, Emmen, Root und Schötz, die im Vergleich zum kantonalen Schnitt sowohl eine tiefe Abstimmungsteilnahme als auch einen unterdurchschnittlichen Altersquotienten aufweisen, im unteren linken Bereich liegen. Gemeinden wie Adligenswil, Meggen, Vitznau und Weggis mit einer überdurchschnittlich hohen Abstimmungsteilnahme und einem hohen Altersquotienten liegen in der Grafik hingegen im oberen rechten Bereich.
Stadt Luzern: Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht
Die Teilnahme an Abstimmungen nach Alter und Geschlecht wird in vorliegender Analyse nicht thematisiert, da entsprechende Daten für den Kanton Luzern nicht vorliegen. Einzig in der Stadt Luzern wird die Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht pro Urnengang erfasst. Die Stadtluzerner Daten zeigen, dass die Stimmbeteiligung – hier wird ausnahmsweise die herkömmliche Berechnung der Stimmbeteiligung verwendet (vgl. Box "Zur Begrifflichkeit ...") – in der Stadt Luzern bei den 18- bis 29-Jährigen am tiefsten liegt, in den älteren Altersgruppen ansteigt und bei den 70- bis 79-Jährigen den höchsten Wert erreicht, während sie in der Altersgruppe ab 80 Jahren wieder sinkt. Nach Geschlecht betrachtet, hatten die Männer bis Mitte des Jahrs 2021 eine höhere Stimmbeteiligung ausgewiesen als die Frauen. Bei den Urnengängen vom 26. September und vom 28. November 2021 lag die Stimmbeteiligung der Stadtluzerner Frauen erstmals seit 2006 – dem Anfangsjahr dieser Datenerhebung zur Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht – leicht höher als diejenige der Stadtluzerner Männer. Ab 2022 wiesen die Männer bei den meisten Urnengängen wieder eine anteilmässig höhere Stimmbeteiligung aus als die Frauen. An vereinzelten Urnengängen beteiligten sich die Frauen anteilmässig stärker, so zum Beispiel am 25. September 2022 und am 3. März 2024. An beiden Urnengängen hatte die Stimmbevölkerung über AHV-Vorlagen zu entscheiden. Bereits seit einigen Jahren zeigt sich, dass sich bei den 18- bis 29-Jährigen die Frauen bei den meisten Urnengängen etwas stärker beteiligen als die gleichaltrigen Männer. Urnengänge, bei denen lediglich Finanzvorlagen zur Abstimmung kommen, bilden diesbezüglich eine Ausnahme. So wiesen zum Beispiel bei den kommunalen Budgetabstimmungen vom 21. Januar 2024 sowie vom 14. Dezember 2025 die 18- bis 19-jährigen Stadtluzerner Männer die höhere Stimmbeteiligung aus als die gleichaltrigen Stadtluzerner Frauen.
Je grösser Jugendquotient, desto stärker Ablehnung der Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle"
Wird das Ergebnis der kantonalen Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle" vom 30. November 2025 dem Jugendquotienten je Gemeinde gegenübergestellt (Verhältnis der 0- bis 19-Jährigen zu den 20- bis 64-jährigen Personen), zeigt sich ein moderat negativer Zusammenhang: Je höher der Jugendquotient einer Gemeinde war, desto tiefer war der Ja-Stimmen-Anteil entsprechender Gemeinde. Bei den Gemeinden mit den tiefsten Jugendquotienten variieren die Ja-Stimmen-Anteile jedoch stark: Während in der Stadt Luzern der Ja-Stimmen-Anteil bei 37,7 Prozent lag, war dieser in Weggis und Vitznau – drei Gemeinden mit ähnlichen Jugendquotienten – um einiges tiefer (16,3 und 25,1%). Dasselbe gilt für den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle", jedoch fällt der Zusammenhang zwischen dem Ja-Stimmen-Anteil und dem Jugendquotient schwächer aus.
Moderater Zusammenhang zwischen Steuerkraft und Abstimmungsteilnahme
Zweitens wird untersucht, ob sich ein Zusammenhang zwischen Abstimmungsteilnahme und relativer Steuerkraft zeigt. Auf unten stehender Grafik ist ein moderater Zusammenhang zwischen den beiden Grössen erkennbar. Gemeinden wie Eich, Meggen, Horw, Schenkon, Vitznau und Weggis, die eine überdurchschnittlich hohe Abstimmungsteilnahme und eine überdurchschnittlich hohe relative Steuerkraft aufweisen, erscheinen im oberen rechten Teil der Grafik. Unten links respektive unten mittig in der Grafik und somit am anderen Ende der Skala, zeigt sich der Zusammenhang nur in der Tendenz. Denn die eher in der Mitte zu findenden Gemeinden Dierikon und Root passen nicht absolut in die Beschreibung: Beide Gemeinden verfügen über eine im Kantonsvergleich überdurchschnittlich hohe relative Steuerkraft, weisen aber bei der Abstimmungsteilnahme die tiefsten Werte aus. Auch Gemeinden wie Adligenswil, Doppleschwand, Flühli, Ermensee und Schlierbach ordnen sich nicht exakt ins Schema ein. Diese Gemeinden weisen eine eher bis leicht unterdurchschnittliche relative Steuerkraft aus, die Abstimmungsteilnahme liegt jedoch deutlich über dem Kantonsdurchschnitt.
Abstimmungsteilnahme beeinflusst Ergebnis nicht zwingend
Weisen die Gemeinden mit einer über- oder unterdurchschnittlichen Abstimmungsteilnahme jeweils andere Abstimmungsergebnisse als andere Gemeinden? Um diese Frage zu beantworten, wird die Abstimmungsteilnahme dem Ja-Stimmen-Anteil der jeweiligen Vorlage gegenübergestellt. Auf den unten dargestellten Grafiken werden jeweils alle am gleichen Wochenende vorgelegten Abstimmungsvorlagen abgebildet.
Am 28. September 2025 wurden dem Stimmvolk zwei eidgenössische Vorlagen vorgelegt. Bei der Vorlage zur kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften (Eigenmietwert) zeigt sich ein moderater Zusammenhang zwischen der Abstimmungsteilnahme und dem Abstimmungsergebnis: Je höher die Teilnahme in einer Gemeinde war, desto höher war in der Regel auch der Anteil der Ja-Stimmen in entsprechender Gemeinde. In der Stadt Luzern verhielt es sich anders: Die Stadt wies bei einer im Kantonsvergleich durchschnittlichen Teilnahme einen unterdurchschnittlichen Ja-Stimmen-Anteil aus.
Bei der zweiten Vorlage an diesem Abstimmungswochenende, dem E-ID-Gesetz, lässt sich in den Luzerner Gemeinden kein Zusammenhang zwischen Abstimmungsteilnahme und Abstimmungsergebnis erkennen.
Bei der eidgenössischen Abstimmung zur Massentierhaltungsinitiative am 25. September 2022 zeigt sich ein moderater negativer Zusammenhang zwischen der Teilnahme und Ablehnung der Initiative: Je höher die Abstimmungsteilnahme in einer Gemeinde war, desto höher war der Anteil der Nein-Stimmen in entsprechender Gemeinde. Oder umgekehrt: Fiel die Teilnahme an der Abstimmung in einer Gemeinde unterdurchschnittlich aus, je grösser war der Ja-Stimmen-Anteil. Bei den restlichen Vorlagen desselben Abstimmungswochenendes war einzig bei der kantonalen Vorlage zur Unterstützung des Kasernenneubaus für Schweizergarde ein moderat positiver Zusammenhang erkennbar.
Mit höherem Anteil an Beschäftigten im Agrarsektor stieg die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative
Für die eidgenössische Volksinitiative zur Massentierhaltung vom 25. September 2022 wird das Abstimmungsergebnis dem Anteil der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten im Agrarsektor gegenübergestellt. Dabei zeigt sich ein moderat negativer Zusammenhang: Je höher der Anteil der Beschäftigten einer Gemeinde im 1. Sektor war, desto stärker fiel die Ablehnung dieser Volksinitiative aus, und der Ja-Stimmen-Anteil blieb tief. So lag in Romoos mit einem Anteil an Beschäftigten im Agrarsektor von 66 Prozent der Nein-Stimmen-Anteil zur Massentierhaltungsinitiative bei über 90 Prozent. In der Stadt Luzern lagen die Verhältnisse genau umgekehrt: Der Ja-Stimmen-Anteil für die Massentierhaltungsinitiative erreichte über 50 Prozent, wobei der Anteil der im 1. Sektor Beschäftigten bei 0,1 Prozent lag.
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