Abstimmung vom 18. Mai 2025
Änderung des Spitalgesetzes
Am 18. Mai wird über die Änderung des Spitalgesetzes abgestimmt.
Das Dossier zur Abstimmung über die Änderung des Spitalgesetzes informiert über die Zufriedenheit der Luzerner Bevölkerung mit der Erreichbarkeit der Spitäler. Zudem wird auf weitere vorhandene statistische Informationen zum Thema Spitalversorgung im Kanton Luzern hingewiesen.
Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit der Spitäler unterscheidet sich nach Alter und Regionen
Im Rahmen der kantonalen Bevölkerungsbefragung 2023 gaben 88 Prozent der Luzerner Bevölkerung an, dass sie mit der Erreichbarkeit der Spitäler eher oder sehr zufrieden sind. Im zeitlichen Vergleich mit früheren Bevölkerungsbefragungen hat sich die Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit der Spitäler kaum verändert.
Bei der Beurteilung der Erreichbarkeit der Spitäler bestehen Unterschiede nach Alter und Regionen. Am meisten Zufriedene gibt es bei den 65-Jährigen und Älteren, am wenigsten zufrieden ist die jüngste Altersgruppe (15- bis 24-J.). In der Stadt und der Agglomeration sind gut 9 von 10 Personen zufrieden. In den ländlichen Gemeinden ist der Anteil der Zufriedenen kleiner. Diese Unterschiede nach Alter und Regionen haben sich im zeitlichen Vergleich kaum verändert.
Weitere statistische Analysen
Der Webartikel "Krankenhäuser" präsentiert verschiedene statistische Ergebnisse zu den Spitälern und Kliniken im Kanton Luzern.
Im Webartikel "Spitalaufenthalte der Luzerner Bevölkerung" stehen die inner- und ausserkantonalen Hospitalisierungen der Patienten/-innen sowie die Entwicklung der Hospitalisierungsrate im Fokus.
Im vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium herausgegebenen "Gesundheitsreport Kanton Luzern" finden sich ebenfalls statistische Auswertungen zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen der Spitäler.
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