Einkommen der Luzerner Haushalte

Bestandteile des Einkommens der Privathaushalte

Die Möglichkeiten der Lebensgestaltung eines Haushalts hängen stark davon ab, auf wie viel Einkommen dessen Mitglieder zurückgreifen können. Das Haushaltsbudget speist sich dabei aus verschiedenen Quellen. Erstens gehören dazu die Mittel, welche die Haushaltsmitglieder über Erwerbsarbeit und Vermögenserträge erzielen. Zweitens zählen auch Sozial- und andere Versicherungsleistungen, Unterhaltsbeiträge sowie bedarfsabhängige Sozialleistungen dazu, auf welche die Haushalte teilweise einen rechtlichen Anspruch haben. Letztere Einkommensbestandteile reichen von Renten bis zur wirtschaftlichen Sozialhilfe. Nicht betrachtet werden Unterstützungszahlungen von Verwandten sowie Zuwendungen aus karitativen und kommunalen Quellen. Allgemeinen gewinnen je nach Lebensphase und Haushaltskonstellation der Haushaltsmitglieder unterschiedliche Einkommensquellen an Bedeutung. Wie viel einem Haushalt schliesslich für Konsum und Sparzwecke zur Verfügung steht, ist darüber hinaus von der Höhe der Haushaltsausgaben abhängig.

System der sozialen Sicherheit in der Schweiz

GRUNDVERSORGUNG

  • Bildungs- und Rechtssystem
  • Öffentliche Sicherheit

INDIVIDUELLE SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS

  • Erwerbseinkommen
  • Vermögenserträge

SOZIALVERSICHERUNGEN

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hilflosenentschädigung
  • Familienzulagen
  • u.a.

BEDARFSABHÄNGIGE SOZIALLEISTUNGEN

Sicherstellung der Grundversorgung

  • Ausbildungsbeiträge/Stipendien
  • individuelle Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (IPV)
  • Opferhilfe (Entschädigungen)
  • Rechtshilfe (unentgeltliche Rechtspflege)

Ergänzung zu Sozialversicherungsleistungen und mangelnder privater Sicherung

  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
  • Alimentenbevorschussung (ALBV)
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)

Das Haushaltseinkommen

Die rund 180'500 Luzerner Privathaushalte erzielten 2020 ein mittleres Haushaltseinkommen von 94'200 Franken (2010: 89'400 Fr.). Von 2010 bis 2020 hat das Haushaltseinkommen im Kanton teuerungsbereinigt um 5,4 Prozent zugenommen.

In Haushalten mit Referenzperson im Erwerbsalter stammt das Haushaltseinkommen in der Regel hauptsächlich aus Erwerbsarbeit, in Haushalten von Personen im Pensionsalter hingegen mehrheitlich aus Altersrenten und Vermögenserträgen.

Privathaushalte vs. Kollektivhaushalte

Vorliegende Analyse bezieht sich auf die Privathaushalte im Kanton Luzern. Kollektivhaushalte werden nicht betrachtet.

Bei Privathaushalten handelt es sich um alleinlebende Personen oder Gruppen von Personen, die in derselben Wohnung leben. Dazu zählen beispielsweise Einpersonenhaushalte, Familienhaushalte oder Wohngemeinschaften in Privatwohnungen. Von Privathaushalten zu unterscheiden sind Kollektivhaushalte.

Bei Kollektivhaushalten handelt es sich um Gruppen von Personen, die gemeinsam, aber ohne selbständige Haushaltsführung in Pensionen, Heimen, Internaten, Spitälern, Gefängnissen usw. wohnen.

Haushalte der 45- bis 54-Jährigen mit höchsten Einkommen

Das Erwerbsleben erstreckt sich im Allgemeinen über das Alter von 18 bis 64 Jahren. Im Lauf des Erwerbsalters werden unterschiedlich hohe Haushaltseinkommen erzielt: Bei der jüngsten Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen Luzerner/innen betrug 2020 das mediane Haushaltseinkommen 56'900 Franken. Diesem tiefsten Wert aller Altersgruppen steht der Höchstwert von 123'100 Franken gegenüber. Er wurde 2020 von Haushalten mit Referenzperson im Alter von 45 bis 54 Jahren erzielt.

Die hier genannten Einkommenswerte lagen 2020 in beiden Altersgruppen höher als noch 2010.

Grosse Einbusse des Haushaltseinkommens im Übergang zum Pensionsalter

Im Vorpensionsalter nimmt das Haushaltseinkommen im Allgemeinen etwas ab. Zu einem wirklich starken Rückgang kommt es aber beim Übergang ins Pensionsalter: Während 2020 die Luzerner Haushalte der 55- bis 64-Jährigen 116'400 Franken Jahreseinkommen verbuchten, waren es bei jenen der 65- bis 74-Jährigen noch 75'600 Franken; das sind 35 Prozent weniger.

Auch hier lagen die Einkommenswerte beider Altersgruppen 2020 höher als noch 2010.

Das Erwerbseinkommen

Bedeutendste Einnahmequelle der Haushalte mit Referenzperson im Erwerbsalter ist das Erwerbseinkommen. Dieser wichtigste Einkommensbestandteil nahm im Kanton Luzern im Median von 2010 bis 2020 teuerungsbereinigt um 4,4 Prozent zu (von real 66'400 auf 70'600 Fr.).

Bruttolöhne gestiegen

Der Anstieg des Erwerbseinkommens deckt sich mit der gleichzeitigen Zunahme des standardisierten monatlichen Bruttolohns: Hatte dieser 2010 bei rund 6'000 Franken gelegen, betrug er 2020 im Median 6'400 Franken. Dies entspricht einer teuerungsbereinigten Zunahme um 4,6 Prozent.

Erwerbseinkommen steigt im Lauf des Erwerbsalters

Bei den jüngsten beiden Altersgruppen im Erwerbsalter, den 18- bis 25-Jährigen und den 26- bis 34-Jährigen, macht das Erwerbseinkommen den grössten Anteil am Haushaltseinkommen aus (2020: 92,9 bzw. 91,5%). In absoluten Zahlen entsprach dieser Anteil 2020 im Schnitt 60'700 bzw. 90'600 Franken. Wie viel Geld den Luzerner Haushalten absolut zufliesst, hängt also bereits ab den ersten Phasen des Erwerbslebens stark vom Faktor Alter ab.

45- bis 54-Jährige mit höchstem Erwerbseinkommen

Die Haushalte mit Referenzperson im Alter von 45 bis 54 Jahren erzielen nicht nur das höchste Haushaltseinkommen aller Altersgruppen, sondern auch das höchste durchschnittliche Erwerbseinkommen. 2020 erzielte diese Altersgruppe ein jährliches Erwerbseinkommen von 118'700 Franken. Ihr Anteil am Haushaltseinkommen betrug 80,6 Prozent.

Das Einkommen aus Vermögenserträgen

Nicht nur das Erwerbseinkommen wächst mit steigendem Erwerbsalter, sondern auch der Anteil des Einkommens, der aus Vermögenserträgen stammt, nimmt mit dem Alter zu. 2020 erzielten im Kanton Luzern die Haushalte der ältesten Altersgruppe ab 85 Jahren 23,5 Prozent des Einkommens mit Vermögenserträgen aus Wertschriften und/oder Liegenschaften (inkl. Eigenmietwert). Die Vermögenserträge dieser Altersgruppe haben seit 2010 (25,7%) anteilmässig, sowie auch absolut leicht abgenommen (2010: 16'900 Fr.; 2020: 16'700 Fr.).

Anteil an Vermögenserträgen am Einkommen bei Hochbetagten am grössten

Bei den 75- bis 84-Jährigen lag der Anteil der Vermögenserträge am Haushaltseinkommen 2020 bei 22,1 Prozent und bei den 65- bis 74-Jährigen bei 20,2 Prozent. Bei den Haushalten im Vorpensionsalter zwischen 55 und 64 Jahren und jenen mittleren Alters von 45 bis 54 Jahren lag der Anteil mit 13,3 bzw. 9,8 Prozent nochmals deutlich tiefer. Bei jüngeren Haushalten mit Referenzperson im Alter von 35 bis 44 Jahren lag 2020 der Anteil des Einkommens aus Vermögenserträgen mit 6,1 Prozent fast viermal tiefer als bei den 85-Jährigen und Älteren.

Anteil der Vermögenserträge nimmt bei Rentnerhaushalten aufgrund fehlendem Erwerbseinkommen zu

Der deutlich höhere Anteil der Vermögenserträge am Haushaltseinkommen bei Rentnerhaushalten ist unter anderem auf deren deutlich tieferes Erwerbseinkommen zurückzuführen. Denn in absoluten Zahlen lag 2020 der Durchschnitt des Einkommens aus Vermögenserträgen bei den 55- bis 64-Jährigen mit 18'800 Franken nur geringfügig tiefer als bei den 65- bis 74-Jährigen mit 20'100 Franken. Bei den 75- bis 84-Jährigen und den 85-Jährigen und Älteren lag der durchschnittliche absolute Betrag mit 18'300 bzw. 16'700 Franken dann wieder tiefer.

Das Einkommen aus Sozialversicherungsleistungen

In der Regel wechselt die Haupteinnahmequelle der Haushalte mit dem Übergang in den Ruhestand vom Erwerbseinkommen zu den Sozialversicherungsleistungen respektive zum Einkommen aus Renten. Entsprechender Anteil am Haushaltseinkommen lag 2020 im Kanton Luzern bei den 55- bis 64-Jährigen bei 4,1 Prozent (5'900 Fr.); bei den 65- bis 74-Jährigen betrug er bereits deutlich höhere 30,4 Prozent (30'300 Fr.). Bei den 75- bis 84-Jährigen und bei den Über-84-Jährigen lag der Anteil an Sozialversicherungsleistungen am Haushaltseinkommen mit 40,3 bzw. 44,0 Prozent nochmals höher (33'300 bzw. 31'300 Fr.).

Sozialversicherungsleistungen

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge,
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.

Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen (AHV/IV), oder sie finanzieren sie entweder ganz (Ergänzungsleistungen, EL) oder helfen wirtschaftlich schwachen Personen bei der Prämienzahlung (individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung, IPV).

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Ein Fünftel des Einkommens aus beruflicher Vorsorge bei den Rentnerhaushalten

Das Einkommen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) spielt bei Rentnerhaushalten eine grosse Rolle. Bei den 55- bis 64-Jährigen – noch im Erwerbsalter – lag dieser Anteil 2020 bei 2,3 Prozent (3'200 Fr.). Bei den drei älteren Gruppen im Rentenalter lag er bei höheren 18,3 Prozent, 21,0 Prozent und 18,8 Prozent (18'200, 17'400 und 13'400 Fr.). Das Einkommen aus der beruflichen Vorsorge macht bei den Rentnerhaushalten somit rund einen Fünftel des Haushaltseinkommens aus.

Einkommen der verschiedenen Haushaltstypen

Die Einkommensverhältnisse der Haushalte unterliegen je nach Konstellation, in der die Haushaltsmitglieder zusammenleben, unterschiedlichen Voraussetzungen. 2020 zählte der Kanton Luzern rund 41'000 Einpersonenhaushalte (2010: 38'000). Dies war der häufigste Haushaltstyp. Auf die Alleinlebenden folgten die Verheirateten mit Kindern mit 37'600 Haushalten (2010: 36'800). Verheiratete ohne Kinder gab es 2020 im Kanton Luzern 15'400 (2010: 15'200) und Konkubinate ohne Kinder 14'600 (2010: 10'700). Am seltensten waren Einelternhaushalte (2020: 7'100; 2010: 6'700) und Konkubinate mit Kindern (2020: 4'700; 2010: 2'900).

Haushaltseinkommen seit 2010 bei allen Haushaltstypen gestiegen

Seit 2010 hat das Haushaltseinkommen aller Haushaltstypen merklich zugenommen. Bei den Verheirateten mit Kindern ist es am stärksten gestiegen. 2010 hatte es hier real noch bei 146'800 Franken gelegen; bis 2020 nahm es um 11,9 Prozent zu (+17'500 Fr.). Prozentual am zweitstärksten zugenommen hat das Haushaltseinkommen der Alleinerziehenden mit 10,2 Prozent (+8'700 Fr.). Darauf folgten die Verheirateten ohne Kinder mit 8,5 Prozent (+11'500 Fr.) und die Alleinlebenden mit 7,5 Prozent (+4'800 Fr.). Die Konkubinate ohne und jene mit Kindern wiesen mit 5,7 Prozent (+7'700 Fr.) bzw. 5,0 Prozent (+7'200 Fr.) den prozentual schwächsten Zuwachs auf.

Verheiratete mit Kindern mit höchstem Haushaltseinkommen

Das höchste jährliche Haushaltseinkommen wiesen im Kanton Luzern 2020 die Paarhaushalte mit Kindern auf, unabhängig davon ob verheiratet (164'300 Fr.) oder nicht (151'600 Fr.). Ein wenig geringer war das Einkommen von Paaren ohne Kind mit 146'300 Franken (verheiratet) und 141'000 Franken (nicht verheiratet).

Alleinerziehende und Alleinlebende mit kleinstem Haushaltseinkommen

Die Einkommen von Eineltern- und Einpersonenhaushalten fielen mit 94'100 bzw. 69'600 Franken am kleinsten aus. Dies in erster Linie deshalb, weil hier lediglich eine erwachsene Person zum Haushaltseinkommen beiträgt. Bei den Einpersonenhaushalten handelt es sich zudem tendenziell um eher jüngere Personen, die dementsprechend auch ein tendenziell eher tieferes Erwerbseinkommen vorweisen, da sie sich beispielsweise noch in Ausbildung befinden. Die Alleinerziehenden weisen ein höheres Haushaltseinkommen auf als die Alleinlebenden, da sie aufgrund der Kinder allenfalls Unterhaltsbeiträge erhalten und womöglich auf bedarfsabhängige Sozialleistungen wie Ausbildungsbeiträge Anspruch haben. In einigen Fällen tragen auch bereits die Kinder mit Erwerbsarbeit zum Haushaltseinkommen bei.

Vermögenserträge zweitwichtigste Einkommensquelle

Neben dem Erwerbseinkommen und den Sozialversicherungsleistungen respektive Renten wird bei fast allen Haushaltstypen (Ausnahme: Einelternhaushalte) am zweitmeisten Ertrag aus dem Vermögen generiert, also aus Wertschriften und/oder Liegenschaften. Bei den Erträgen aus Liegenschaften ist jedoch der Eigenmietwert enthalten, wodurch diese Erträge tendenziell überschätzt werden.

Verheiratete ohne Kinder mit deutlich höchsten Vermögenserträgen

Bei den Luzerner Haushalten von Verheirateten ohne Kinder waren die Vermögenserträge aus Wertschriften und/oder Liegenschaften 2020 mit einem Anteil von 11,9 Prozent am Haushaltseinkommen deutlich am höchsten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diesem Haushaltstyp vor allem Personen in einem höheren Erwerbsalter angehören.

Alleinerziehende mit höherem Anteil an bedarfsabhängigen Sozialleistungen

Während Vermögenserträge in Einelternhaushalten in der Regel nicht wesentlich zum Haushaltseinkommen beitragen, liegen bei ihnen die Erträge aus bedarfsabhängigen Sozialleistungen höher als bei anderen Haushaltstypen. 2020 stammten in den Luzerner Haushalten von Alleinerziehenden 7,4 Prozent (durchschn. 7'000 Fr.) des Haushaltseinkommens aus bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Dieser Anteil war der höchste aller Haushaltstypen.

Bedarfsabhängige Sozialleistungen

Voraussetzung für die Ausrichtung einer bedarfsabhängigen Sozialleistung ist nach dem Prinzip der Subsidiarität der Nachweis, dass die Notlage der bedürftigen Person nicht durch Leistungen einer vorgelagerten Sicherungsinstanz (private Existenzsicherung, öffentliche Grundversorgung, Sozialversicherungsleistungen, andere vorgelagerte Bedarfsleistungen) behoben werden kann. Bei den Bedarfsleistungen handelt sich um Leistungen, die unter das allgemeine Versorgungsprinzip fallen. Die wirtschaftliche Sozialhilfe bildet im System der sozialen Sicherheit das letzte Netz der Existenzsicherung. Sie kommt erst dann zum Tragen, wenn die vorgelagerten Massnahmen der Sozialen Sicherheit nicht existenzsichernd greifen.

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Im Kanton Luzern stehen folgende bedarfsabhängige Sozialleistungen im Vordergrund:

  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV
  • Alimentenbevorschussung (ALBV)
  • Stipendien, Ausbildungsbeiträge
  • individuelle Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung
  • wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) inkl. ehem. Mutterschaftsbeihilfe (bis 2016)

Höher als bei anderen Haushaltstypen lag in Alleinerziehendenhaushalten, von denen im Jahr 2020 knapp die Hälfte geschieden war, auch der Einkommensanteil aus Unterhaltsbeiträgen (8,9%; durchschn. 8'300 Fr.). 2020 erhielten 2'649 von den rund 7'100 Einelternhaushalten im Kanton Luzern Unterhaltszahlungen in der Höhe von 16'200 Franken (Median).

Unterhaltszahlungen bei Konkubinaten mit Kindern relevanter Einkommensbestandteil

Auch Konkubinatshaushalte mit Kindern wiesen 2020 mit einem Anteil von 3,0 Prozent tendenziell höhere Unterhaltsbeiträge auf als andere Haushaltstypen. Häufig ist in diesen Haushalten ein Haushaltsmitglied geschieden und erhält von dem/der ehemaligen Partner/in Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder. 2020 erhielten von den rund 4'700 Konkubinatshaushalten mit Kindern im Kanton 1'129 Haushalte Unterhaltszahlungen in der Höhe von 15'600 Franken (Median).

Entwicklung der Einkommen – langfristig und im 1. Pandemie-Jahr

Wie hat sich die Höhe der einzelnen Einkommensquellen langfristig entwickelt? Und wie hat sich – im Speziellen – das Aufkommen von Covid-19 im ersten Pandemie-Jahr, 2020, ausgewirkt?

Covid-19-Pandemie und wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen des Bundes

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie setzte der Bundesrat ab März 2020 (erster laborbestätigter Fall CH/FL: 24.2.2020) für Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende verschiedene Unterstützungsmassnahmen um. Diese wurden zusammen mit den Massnahmen, die das Funktionieren der Sozialversicherungen sicherstellten, während zwei Jahren Pandemie mehrmals angepasst. Alle Massnahmen wurden inzwischen aufgehoben.

Die Unterstützungsmassnahmen betrafen folgende Bereiche:

  • Massnahmen für Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende
  • Entschädigung für Erwerbsausfall
  • Erleichterung bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Sozialversicherungspflicht in einem internationalen Kontext
  • Massnahmen in der familienergänzenden Kinderbetreuung
  • Ausfallentschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung

In Kraft gesetzt wurden daneben weitere Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, Arbeitslosen sowie Kulturschaffenden (Liquiditätshilfen für Unternehmen, Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit etc.).

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Im Folgenden werden nur die Haushalte mit Referenzperson im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren betrachtet. Damit die Frankenbeträge über die Zeit hinweg vergleichbar sind, wurden sie gemäss den Preisen von Dezember 2010 festgelegt.

Erträge aus Erwerbsarbeit langfristig gestiegen

In den Haushalten mit Referenzperson im Erwerbsalter ist das Erwerbseinkommen die wichtigste Einnahmequelle. Das Erwerbseinkommen der Luzerner Haushalte im Erwerbsalter von 18 bis 64 Jahren hat langfristig zugenommen. 2020 lag das Erwerbseinkommen bei 101'400 Franken (2010: 93'800 Fr.); das sind 8,0 Prozent mehr als noch 2010.

Aufkommende Pandemie lässt Erträge aus Erwerbsarbeit und Vermögen sinken

Im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie, 2020, nahm das durchschnittliche Erwerbseinkommen der Luzerner Haushalte gegenüber dem Vorjahr ab. Dies, nachdem es in den Jahren 2015 bis 2019 kontinuierlich angestiegen war; 2019 hatte es einen Höchstwert von 102'300 Franken erreicht gehabt.

Sozialversicherungsleistungen im 1. Pandemie-Jahr deutlich gestiegen

2020, im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie, stieg das durchschnittliche Einkommen aus Sozialversicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr von 3'400 auf 3'900 Franken (+16,5%). Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Erwerbsausfallsentschädigungen zurückzuführen.

Sozialversicherungsleistungen

Die Sozialversicherungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind ein zentraler Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Ihre Leistungen schützen die Haushalte und die Personen vor zahlreichen Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen könnten. Zu den Sozialversicherungsleistungen gehören Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Erwerbsersatzordnung (EO). Auch Familienzulagen gehören dazu. Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung stellen einen Spezialfall dar, da sie zu einem grossen Teil über Pro-Kopf-Prämien gedeckt werden.

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Langfristige Abnahme der Sozialversicherungsleistungen aufgrund von IV-Revision

2010 hatte das Einkommen aus Sozialversicherungsleistungen mit 4'100 Franken höher gelegen als 2020. Die deutliche Abnahme der Sozialversicherungsleistungen ist hauptsächlich auf die Leistungen der IV zurückzuführen.

IV-Neuausrichtung: Hin zur Eingliederungsversicherung

Die Revisionen 4, 5 und 6a der Invalidenversicherung (IV) führten zu einer schrittweisen Neuausrichtung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung. Es geht darum zu verhindern, dass IV-Renten ausbezahlt werden, obwohl die Versicherten mit der richtigen Unterstützung zumindest teilerwerbstätig sein könnten. Ziel ist die möglichst weit gehende Eingliederung der Versicherten in die Arbeitswelt.

Weniger Haushalte mit IV-Leistungen seit 2010

2010 hatte der Durchschnitt des Einkommens aus der IV (ohne Zusatzrente) auf alle Haushalte verteilt bei 1'200 Franken gelegen. 2019, als die Einkommen aus Sozialversicherungsleistungen insgesamt den tiefsten Wert erreicht hatten, lag er noch bei 1'000 Franken.

Die deutliche Abnahme der IV-Leistungen bis 2019 beruht auf der Anzahl Haushalte, welche eine IV-Leistung erhalten haben. 2010 hatten 8'408 Erwerbshaushalte Leistungen der IV bezogen; 2019 waren es noch 7'135 Haushalte. Die durchschnittliche Leistung hat in absoluten Beträgen von 17'800 auf 17'900 Franken leicht zugenommen.

Auch 2020 nahm die Anzahl unterstützter Haushalte weiter ab – auf 7'007 Haushalte, während die durchschnittliche Leistung in absoluten Zahlen weiter zunahm und 18'000 Franken erreichte. Die Abnahme der Haushalte mit IV-Bezug ist unter anderem auf die Neuausrichtung der IV zurückzuführen, welche mit der 5. Revision gesetzlich verankert wurde und 2008 in Kraft trat. Die Revision sah unter anderem die Einführung neuer Eingliederungsmassnahmen vor, die den Grundsatz "Eingliederung vor Rente" weiter stärkten (BSV 2009). So gilt grundsätzlich bei der IV: erst wenn die vollständige Eingliederung nicht erreicht werden kann, kommt es zur Ausrichtung einer Rente. Durch die Ausrichtung auf die Eingliederung ist der Anteil zugesprochener Renten gesunken, der Anteil an Eingliederungsmassnahmen hat jedoch zugenommen (Guggisberg & Bischof 2020).

Langfristige Zunahme der bedarfsabhängigen Sozialleistungen

2010 waren über alle Erwerbshaushalte hinweg gerechnet durchschnittlich 2'300 Franken an bedarfsabhängigen Sozialleistungen ausbezahlt worden. Bis 2020 stieg dieser Betrag um plus 8,6 Prozent an.

Kantonsspezifischer Rückgang der bedarfsabhängigen Sozialleistungen im 1. Pandemie-Jahr

Der Anteil an bedarfsabhängigen Sozialleistungen nahm im Kanton Luzern 2020 gegenüber 2019 von durchschnittlichen 2'600 auf 2'500 Franken ab (–4,2%). Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen sind also im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie im Schnitt leicht zurückgegangen. Bezüglich des kurzfristigen Rückgangs an ausbezahlten bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Jahr 2020 ist allerdings Folgendes zu beachten: 2019 waren im Kanton Luzern die Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen ausserordentlich hoch gewesen. Das ist darauf zurückzuführen, dass besonders viele individuelle Prämienverbilligungen für Vorjahre hatten ausbezahlt werden müssen. Diese Nachzahlungen waren per Bundesgerichtsentscheid angeordnet worden.

Erwerbsausfallsentschädigungen im 1. Pandemie-Jahr markant gestiegen

Zu den Haushaltseinkommen, die in der Steuererklärung unter der Position "Erwerbsausfallsentschädigung" angegeben werden, gehören Taggelder aus Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Militär- und Mutterschaftsversicherung sowie Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO). Besonders im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie, 2020, spielten diese Einkünfte eine wichtige Rolle.

Deutlich höhere Zahlungen aufgrund ALV-Taggelder, Kurzarbeits- und Corona-Erwerbsersatzentschädigungen im 1. Pandemie-Jahr

Gemäss WAS Ausgleichskasse Luzern wurden 2020 im Kanton Luzern Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO/MSE) in Höhe von 112,4 Millionen Franken ausgerichtet; 72,2 Millionen Franken oder 64,2 Prozent davon aufgrund der Covid-19-Pandemie.

(Corona-)Erwerbsersatz und Kurzarbeitsentschädigung

Der Corona-Erwerbsersatz sollte die wirtschaftlichen Folgen staatlicher Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie mit abdecken. Anspruch auf die Entschädigung hatten Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die im Veranstaltungssektor tätig und in ihrer Tätigkeit massgeblich eingeschränkt waren. Ebenfalls bezugsberechtigt waren besonders gefährdete Personen, sofern sie ihre Arbeit nicht von zu Hause aus verrichten konnten. www.ahv-iv.ch/p/6.13.d

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Gespart werden damit auf Arbeitgeberseite Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how) und die kurzfristige Verfügbarkeit der Arbeitskräfte bleibt erhalten. Die Vorteile für die Arbeitnehmenden sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge. Während die Kurzarbeit in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie stand, kamen die besonderen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zur Kurzarbeit zur Anwendung. www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeitsentschaedigung/covid-19.html

Über die Arbeitslosenversicherung (ALV) wurden Leistungen in der Höhe von 572,9 Millionen Franken ausgerichtet; 398,0 Millionen Franken oder 69,5 Prozent davon pandemiebedingt. 2019 hatte der Gesamtbetrag der Leistungen sowohl bei der EO/MSE (46,5 Mio. Fr.) als auch bei der ALV (132,9 Mio. Fr.) noch deutlich tiefer gelegen. Die stark erhöhten Auszahlungen 2020 sind vor allem auf Corona-Erwerbsersatzentschädigungen und ALV-Taggelder zurückzuführen. Auch die Kurzarbeitsentschädigungen, welche ebenfalls durch die ALV abgedeckt werden, haben dazu beigetragen.

Deutlich mehr Haushalte mit Einkommen aus Erwerbsausfallsentschädigung im 1. Pandemie-Jahr

In der Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte zeigt sich diese Entwicklung ebenfalls: Im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie, 2020, wiesen rund 15'700 Luzerner Haushalte ein Einkommen aus der Erwerbsausfallsentschädigung aus. Im Vergleich zu den Vorjahren 2010 bis 2019, in denen sich die Anzahl im Bereich zwischen 11'400 und 12'800 bewegt hatte, ist dies ein deutlicher Zuwachs. Die durchschnittliche Zahlung auf alle Haushalte verteilt belief sich 2020 auf 1'900 Franken. Zwischen 2010 und 2019 hatte sich der Schnitt zwischen 1'200 und 1'500 Franken bewegt.

Im Jahr 2010 war der Wert mit den letztgenannten 1'500 Franken ebenfalls vergleichsweise erhöht gewesen. Dies ist höchst wahrscheinlich auf die damalige Finanzkrise und die damit verbundene höhere Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Im Jahr 2010 hatte die Arbeitslosenquote im Jahresmittel im Kanton Luzern 2,4 Prozent betragen – ein Wert, der seither nicht mehr erreicht wurde. 2020 lag die Arbeitslosenquote im Jahresmittel bei ähnlich hohen 2,3 Prozent.

Frei verfügbares Äquivalenzeinkommen

Wie viel bleibt den Haushalten zu Konsum und Sparzwecken, also unter anderem für die Deckung des täglichen Lebensbedarfs, nach Ausrichtung aller anderen Kosten übrig? Dieses Einkommen wird als frei verfügbares Einkommen bezeichnet. Zum Zweck der Vergleichbarkeit wird es bei allen Haushaltstypen rechnerisch auf einen Einpersonenhaushalt standardisiert (frei verfügbares Äquivalenzeinkommen).

Frei verfügbares Einkommen

Nach dem Abzug der obligatorischen und der gebundenen Ausgaben verbleibt den Haushalten das sogenannte frei verfügbare Einkommen. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) muss das frei verfügbare Einkommen eines Haushalts so gross sein, dass es den Grundbedarf der Haushaltsmitglieder deckt. Den Grundbedarf definiert die SKOS anhand des Betrags, den die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung im Mittel für ihren Lebensunterhalt aufwenden.

Frei verfügbares Einkommen in allen Altersgruppen gestiegen

Ähnlich wie das Haushaltseinkommen insgesamt steigt das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen in der Regel mit zunehmendem Erwerbsalter an und nimmt im Pensionsalter wieder ab.

Frei verfügbares Einkommen bei 18- bis 25-Jährigen am stärksten gestiegen

Insgesamt ist das mittlere frei verfügbare Äquivalenzeinkommen von 2010 bis 2020 in den Haushalten der Mehrheit der Altersgruppen gestiegen. Bei den 18- bis 25-Jährigen war der prozentuale reale Anstieg mit 9,4 Prozent am grössten; am zweitgrössten war er mit 5,9 Prozent bei den 75- bis 84-Jährigen. Abgenommen hat das Äquivalenzeinkommen bei den 65- bis 74-Jährigen um minus 2,1 Prozent und bei den 35- bis 44-Jährigen um minus 0,6 Prozent.

Frei verfügbares Einkommen bei tiefsten Einkommensgruppen jeden Alters gesunken

Das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen ist langfristig in fast allen Altersgruppen gestiegen. Ein anderes Bild zeigt sich jeweils in den untersten Einkommenszehntel dieser Gruppen: Hier hat das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen zwischen 2010 und 2020 in den Haushalten aller Altersgruppen (ausser 18- bis 25-Jährige) abgenommen. So hatten 2010 beispielsweise die Haushalte der 45- bis 54-Jährigen jährlich rund 14'100 Franken für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung; 2020 lag dieser Betrag noch bei tieferen 13'400 Franken.

55- bis 64-Jährige mit höchstem frei verfügbaren Einkommen

Das höchste frei verfügbare Äquivalenzeinkommen weisen im Gegensatz zum Haushalts- und dem Erwerbseinkommen nicht die 45- bis 54-Jährigen, sondern die 55- bis 64-Jährigen auf; 2020 betrug es in entsprechenden Haushalten 40'500 Franken (Median). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen die Kinder vielfach bereits ausgezogen sind und sich das Einkommen daher tendenziell auf weniger Köpfe verteilt.

Anders als beim Haushaltseinkommen unterscheidet sich das mittlere frei verfügbare Äquivalenzeinkommen der Haushalte der 26- bis 34-Jährigen auch kaum von demjenigen der 35- bis 44-Jährigen (2020: 30'200 vs. 32'300 Fr.). Dies liegt möglicherweise daran, dass sich bei der jüngeren Altersgruppe weniger Familienhaushalte finden als bei der älteren. Dadurch verteilt sich das grundsätzlich kleinere Haushaltseinkommen auch hier auf weniger Köpfe, wodurch als frei verfügbares Einkommen fast gleich viel übrig bleibt wie bei der älteren Altersgruppe.

Frei verfügbares Einkommen bei den meisten Haushaltstypen gestiegen

Langfristig hat das mittlere frei verfügbare Äquivalenzeinkommen bei fast allen Haushaltstypen zugenommen. Bei Haushalten von Verheirateten mit Kindern (+6,2%) und bei Einelternhaushalten (+6,1%) zeigt sich zwischen 2010 und 2020 der stärkste Anstieg. Eine leichte Abnahme verzeichneten die Einpersonenhaushalte mit minus 0,9 Prozent.

Frei verfügbares Einkommen bei Haushaltstypen mit tiefsten Einkommen tendenziell gesunken

Wie bei den Altersgruppen ist auch bei den Haushaltstypen das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen bei den Zehnteln mit den tiefsten Einkommen tendenziell gesunken (Ausnahme: Alleinerziehende und Konkubinate mit Kindern). Die deutlichste Abnahme zwischen 2010 und 2020 zeigt sich im einkommensschwächsten Zehntel der Einpersonenhaushalte mit minus 5,6 Prozent. Bei den Einpersonenhaushalten gab es eine deutliche Zunahme im genannten Zeitraum um plus 17,4 Prozent. Jedoch lag hier das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen 2020 mit 6'100 Franken immer noch deutlich tiefer als beispielsweise jenes der Verheirateten mit Kindern (15'800 Fr.). Auch bei den Konkubinaten mit Kindern war eine leichte Zunahme um plus 3,5 Prozent zu verzeichnen (2020: 15'400 Fr.).

Alleinlebende und Alleinerziehende der tiefsten Einkommensgruppe unter Existenzminimum

Bei den untersten Einkommenszehnteln von Eineltern- und Einpersonenhaushalten liegt das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen deutlich unter dem von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) definierten Grundbedarf für den Lebensunterhalt von knapp 12'000 Franken. Bei den Alleinlebenden lag es 2020 mit 3'800 Franken noch etwas tiefer als bei den Alleinerziehenden mit 6'100 Franken. Der tiefe Betrag bei den Einpersonenhaushalten gilt es jedoch insofern zu relativieren, als diese Haushalte vielfach von jüngeren Personen geführt werden, die zusätzlich durch private Transferzahlungen Unterstützung erfahren. (Diese sind in der Analyse nicht berücksichtigt.) Ein typisches Beispiel sind regelmässige Beiträge von Eltern, die den Haushalt ihrer erwachsenen Kinder während deren Ausbildung noch finanziell begleiten.

Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS-Richtlinien

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt ist der Betrag, welcher nach SKOS-Richtlinien die Ausgaben für den täglichen Bedarf deckt. Er entspricht dem Betrag, den die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Haushalte tatsächlich für Waren und Dienstleistungen eines festgelegten Warenkorbs aufwenden (2020: 11'964 Fr. für Einpersonenhaushalt). Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS gilt nach dem Konzept der absoluten Armut als Armutsgrenze (Existenzminimum).

Mit den SKOS-Richtlinien legt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS fest, wie die wirtschaftliche Sozialhilfe in der Schweiz berechnet wird. Es handelt sich dabei um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Die Richtlinien werden durch die kantonale Gesetzgebung sowie die kommunale Rechtsetzung und Rechtsprechung verbindlich.

Alleinerziehende mit tiefstem frei verfügbaren Einkommen

Über alle Einkommensklassen hinweg wiesen 2020 die Alleinerziehenden mit 23'600 Franken und die Einpersonenhaushalte mit 26'000 Franken die klar tiefsten Äquivalenzeinkommen auf. Dies erklärt sich damit, dass in diesen Haushalten grösstenteils nur eine Person zum Erwerbseinkommen beiträgt. Bei den Einpersonenhaushalten verteilt sich dieses Einkommen zudem auf mehrere Personen und die Erwerbsmöglichkeiten können aufgrund der anfallenden Kinderbetreuungsarbeit beeinträchtigt sein.

Paare ohne Kinder mit höchstem frei verfügbaren Einkommen

Das höchste frei verfügbare Äquivalenzeinkommen weisen die Paarhaushalte ohne Kinder auf (Median). Bei den kinderlosen Konkubinaten liegt es mit 46'000 Franken etwas höher als bei den kinderlosen Ehepaaren mit 45'400 Franken (2020).

Bei Paarhaushalten mit Kindern liegt das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen in der Regel tiefer, da sich das Haushaltseinkommen auf mehrere Köpfe verteilt und die Erwerbsmöglichkeiten durch die Familienbetreuungsarbeit erschwert sein können: 2020 lag das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen bei den Verheirateten mit Kindern bei 35'400 Franken, jenes der Konkubinate mit Kindern bei 35'000 Franken.

Frei verfügbares Äquivalenzeinkommen variiert nach Bildungsstand

Wie verteilt sich das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen auf die Haushalte mit unterschiedlichen Bildungsniveaus? Nachfolgende Analyse fokussiert auf die höchste abgeschlossene Ausbildung innerhalb der Haushalte mit Referenzperson im erwerbsfähigen Alter zwischen 25 und 64 Jahren.

Haushalte ohne Person mit nachobligatorischem Bildungsabschluss hatten 2020 mit 18'200 Franken ein vergleichsweise tiefes mittleres frei verfügbares Äquivalenzeinkommen. Hatte mindestens eine Person im Haushalt einen Abschluss auf Sekundarstufe II, lag das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen bei 28'400 Franken. Konnte mindestens eine Person im Haushalt einen Abschluss auf Tertiärstufe vorweisen, lag das Einkommen bei 42'400 Franken und damit deutlich am höchsten. Wie viel des Haushaltseinkommens nach Deckung der Kosten zu Konsum- und Sparzwecken übrig bleibt, variiert also klar nach dem Bildungsstand der Haushaltsmitglieder.

Über ein Viertel der Haushalte ohne Person mit nachobligatorischer Ausbildung lebt unter dem Existenzminimum

Wird das frei verfügbare Äquivalenzeinkommen mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS verglichen (ohne Vermögensverzehr), welcher 2020 bei knapp 12'000 Franken lag, zeigt sich, dass über ein Viertel der Haushalte ohne Person mit nachobligatorischem Schulabschluss unter diesem Existenzminimum liegt. Dies zeigt sich im Wert des 25. Perzentils, der 2020 bei dieser Gruppe bei 11'000 Franken lag. Ein Viertel der Haushalte verfügte also über ein Einkommen von 11'000 Franken oder weniger. Bei den Haushalten mit mindestens einem Abschluss auf Sekundarstufe II lag der Wert mit 19'000 Franken deutlich über dem Existenzminimum und bei den Haushalten mit mindestens einem tertiären Abschluss lag er bei noch höheren 28'400 Franken. Die Bildungsabschlüsse der Haushaltsmitglieder tragen also stark dazu bei, dass das frei zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen auch existenzsichernd ist.

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