Sozialhilfe im Kanton Uri 2024

Urner Sozialhilfequote weiterhin stabil

2024 wurden 424 Urner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2023: 419 Pers.). Das entspricht einer Sozialhilfequote von 1,1 Prozent. Die Urner Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Kantonsbevölkerung setzt, blieb damit gegenüber dem Vorjahr erneut unverändert. Auch 2024 wies der Kanton Uri zusammen mit Nid- und Obwalden eine der drei tiefsten Sozialhilfequoten aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,6%). Die Urner Quote liegt auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief (CH, neustes verfügbares Datenjahr 2023: 2,8%).

Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten, die Analyse zu fördern und die Statistik als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung zu stärken. Dank der Modernisierung stehen künftig zeitnähere und konsistentere Daten zur Verfügung. Die Umstellung vom Jahres- auf den Monatsrhythmus ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Daten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).

Modernisierung in der Zentralschweiz teilweise umgesetzt
In einzelnen Zentralschweizer Kantonen (LU, SZ, ZG) haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung (siehe unten). Die verbleibenden Sozialdienste dieser Kantone sowie sämtliche Sozialdienste der verbleibenden Zentralschweizer Kantone (NW, OW, UR) stellen den Betrieb im Verlauf des Jahres 2025 um. Für diese Kantone stehen die Daten 2024 noch in der alten Struktur, das heisst in vollem Umfang und ohne Gewichtung, zur Verfügung.

2024 und 2025 – Datenlage gemischt
Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Datensätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem können sich die Fallzahlen mit der neuen Bestimmung der Leistungsbeziehenden leicht verändern. Dieser Effekt wird aber erst mit dem Datenjahr 2025 spürbar, wenn alle Datenlieferanten die modernisierten Prozesse umgesetzt haben werden.

Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte
Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.

Stärkster Anstieg der Sozialhilfequote bei Kindern und Jugendlichen

Die Sozialhilfequoten der einzelnen Altersgruppen entwickelten sich im Kanton Uri unterschiedlich. Bei den 0- bis 17-Jährigen (Quote 2024: 2,1%), den 46- bis 55-Jährigen (1,0%) und den 56- bis 64-Jährigen (0,8%) stieg die Quote gegenüber dem Vorjahr je um 0,1 Prozentpunkte. Bei den 18- bis 25-Jährigen (1,2%) und den 26- bis 45-Jährigen (1,5%) sank sie um 0,1 resp. 0,2 Prozentpunkte. Bei den 65- bis 79-Jährigen (0,1%) und den 80-Jährigen und Älteren (0,1%) blieb die Sozialhilfequote stabil.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs war auch 2024 jene der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,1%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen sowie die 80-jährigen und älteren Urner/innen bezogen 2024 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote: je 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Sozialhilferisiko bei Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss erhöht

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss lag im Kanton Uri 2024 erneut bei 1,6 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (Quote UR 2024: 0,1%). Urner/innen mit höchstem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2024 eine Sozialhilfequote von 0,6 Prozent aus.

Sozialhilfequote der Ausländer/innen gesunken

Ein niedriges Bildungsniveau ist auch im Kanton Uri mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (4,9%) gegenüber der schweizerischen (0,5%). Während die Quote der Schweizer/innen im Kanton Uri 2024 gestiegen ist (+0,1 Prozentpunkte), ging jene der sozialhilfebeziehenden Ausländer/innen zurück (–0,5 Prozentpunkte). Die Quote der unterstützen Ausländer/innen hat 2024 in allen Kantonen der Zentralschweiz abgenommen.

2024 betrug der Anteil der ausländischen Unterstützten an allen Urner Sozialhilfebeziehenden 65,6 Prozent (2023: 66,1%). Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2024 waren im Kanton Uri 66,7 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (2023: 65,2%). Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell rückläufig. In Uri sank sie 2024 gegenüber dem Vorjahr von 42 auf 34 unterstützte Niedergelassene. Angestiegen ist hingegen die Zahl der unterstützten Jahresaufenthalter/innen (von 43 auf 49 Pers.).

Sozialhilferisiko in Einelternfamilien erneut gestiegen

2024 bezogen im Kanton Uri erneut 1,3 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es – ebenfalls unverändert gegenüber dem Vorjahr – 0,8 Prozent. Mit 12,2 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind entsprechend einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Gegenüber dem Vorjahr ist 2024 der Anteil der unterstützten Einelternfamilien im Kanton Uri erneut gestiegen, diesmal um 0,8 Prozentpunkte.

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2024 wurden im Kanton Uri 29 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst. Das sind weniger als im Vorjahr (2023: 40 Pers.).

Über ein Viertel der unterstützten Erwerbstätigen arbeitet Vollzeit

2024 waren von den Urner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 37,1 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 31,7 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt – praktisch gleich viele wie im Vorjahr. 40,0 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. Mit 28,3 Prozent arbeitete mehr als jede vierte Person Vollzeit. Das heisst, sie vermochten trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken. Dieser Wert ist gegenüber 2023 gestiegen (+3,3 Prozentpunkte). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil unter den unterstützten Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

57,7 Prozent der 2024 im Kanton Uri Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 27,9 Prozent davon waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 29,8 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Erneut weniger Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation geschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).

Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers wurde im Kanton Uri gut die Hälfte innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (53,0%). Die mittlere Bezugsdauer lag erneut bei 11 Monaten. 20,3 Prozent waren Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.

20,8 Prozent der Urner Sozialhilfedossiers wurden 2024 durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 33,8 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 37,7 Prozent wurden aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation abgeschlossen. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (–1,1 Prozentpunkte).

LUSTAT Statistik Luzern / 27. November 2025 / Autorin: Eliane Degonda

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