Sozialhilfe im Kanton Schwyz 2024
Sozialhilfequote im Kanton Schwyz gesunken
2024 wurden 2'199 Schwyzer/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2023: 2'261 Pers.). Die Sozialhilfequote des Kantons, welche die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Wohnbevölkerung setzt, ist gegenüber dem Vorjahr von 1,4 auf 1,3 Prozent gesunken.
Verglichen mit der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2023: 2,8%) ist die Schwyzer Quote unterdurchschnittlich. Sie liegt auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt (2024: 1,6%).
Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten, die Analyse zu fördern und die Statistik als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung zu stärken. Dank der Modernisierung stehen künftig zeitnähere und konsistentere Daten zur Verfügung. Die Umstellung vom Jahres- auf den Monatsrhythmus ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Daten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).
Modernisierung in der Zentralschweiz teilweise umgesetzt
In einzelnen Zentralschweizer Kantonen (LU, SZ, ZG) haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung (siehe unten). Die verbleibenden Sozialdienste dieser Kantone sowie sämtliche Sozialdienste der verbleibenden Zentralschweizer Kantone (NW, OW, UR) stellen den Betrieb im Verlauf des Jahres 2025 um. Für diese Kantone stehen die Daten 2024 noch in der alten Struktur, das heisst in vollem Umfang und ohne Gewichtung, zur Verfügung.
2024 und 2025 – Datenlage gemischt
Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Datensätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem können sich die Fallzahlen mit der neuen Bestimmung der Leistungsbeziehenden leicht verändern. Dieser Effekt wird aber erst mit dem Datenjahr 2025 spürbar, wenn alle Datenlieferanten die modernisierten Prozesse umgesetzt haben werden.
Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte
Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.
Sozialhilfequoten in den meisten Altersgruppen gesunken
Die Schwyzer Sozialhilfequoten der einzelnen Altersgruppen sind 2024 entweder gesunken oder nahezu konstant geblieben. Den grössten Rückgang verzeichnete die Quote der 18- bis 25-Jährigen (von 1,9 auf 1,7%) sowie der 80-Jährigen und Älteren (von 1,2 auf 1,0%). Auch die Quote der 26- bis 45-Jährigen (1,5%), der 56- bis 64-Jährigen (0,9%) und der 65- bis 79-Jährigen (0,2%) ist leicht gesunken (je –0,1 Prozentpunkte). Die Sozialhilfequote der 0- bis 17-Jährigen (2,5%) und der 46- bis 55-Jährigen (1,0%) blieb stabil.
Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2024 die Schwyzer Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,5%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen Schwyzer/innen bezogen 2024 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (0,2%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Sozialhilfequote der 80-Jährigen und Älteren belief sich im Kanton Schwyz 2024 auf 1,0 Prozent. Wird der finanzielle Bedarf von Heimbewohner/innen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) durch diese nicht vollumfänglich abgedeckt, übernimmt die Sozialhilfe die ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts. Insbesondere relevant ist diesbezüglich die Höhe der für den EL-Bezug maximal anrechenbaren Pensionstaxen.
Diese Pensionstaxe ist per 1. Januar 2024 erhöht worden. Seither beträgt die Pensionstaxe für EL-beziehende Personen in einem Alters- oder Pflegeheim höchstens 345 Prozent (vorher 300%) des auf den Tag umgerechneten Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende (VVzKELG § 7a Abs. 2). Damit sollte die Zahl der Heimbewohner/innen mit EL, deren Pensionstaxe vollumfänglich durch die EL gedeckt wird, steigen und die Zahl der Sozialhilfebeziehenden abnehmen. Die Sozialhilfequote der 80-Jährigen und Älteren ist 2024 denn auch von 1,2 auf 1,0 Prozent gesunken.
Sozialhilferisiko bei Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss erhöht
Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Schwyz lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2024 bei 1,9 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (Quote SZ 2024: 0,1%). Schwyzer/innen mit höchstem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2024 eine Sozialhilfequote von 0,6 Prozent aus.
Sozialhilfequote der Ausländer/innen gesunken
Ein niedriges Bildungsniveau ist auch im Kanton Schwyz mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung gegenüber der schweizerischen. Während 2024 die Quote der Schweizer/innen (0,7%) im Kanton Schwyz stabil geblieben ist, ist jene der Ausländer/innen (3,3%) um 0,4 Prozentpunkte gesunken. Die Sozialhilfequote der unterstützten Ausländer/innen war 2024 in allen Zentralschweizer Kantonen rückläufig.
Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2024 betrug der Anteil ausländischer Personen an allen Schwyzer Sozialhilfebeziehenden insgesamt 59,3 Prozent (2023: 61,0%); 54,5 Prozent stammten aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist. 2024 ist ihr Anteil an allen ausländischen Sozialhilfebeziehenden im Kanton Schwyz allerdings um 0,4 Prozentpunkte gesunken.
Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Im Kanton Schwyz nahm die Anzahl der unterstützten Niedergelassenen 2024 nach neun Jahren Rückgang erstmals wieder zu (von 322 auf 351 Pers.). Gesunken ist hingegen die Zahl der mit Sozialhilfe unterstützten Jahresaufenthalter/innen (von 219 auf 200 Pers.).
Mehr als ein Drittel der mit Sozialhilfe Unterstützten ist erwerbstätig
2024 waren von den Schwyzer Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 37,1 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.
Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 34,7 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 38,4 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. 26,9 Prozent arbeiteten Vollzeit. Das heisst, sie vermochten trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil unter den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.
59,3 Prozent der 2024 im Kanton Schwyz Unterstützten im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 21,0 Prozent davon waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 38,3 Prozent waren Nichterwerbspersonen.
LUSTAT Statistik Luzern / 27. November 2025 / Autorin: Eliane Degonda
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