Sozialhilfe im Kanton Obwalden 2024

Sozialhilfequote im Kanton Obwalden gesunken

2024 wurden im Kanton Obwalden 309 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt – 61 Personen weniger als im Vorjahr. Die Obwaldner Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Kantonsbevölkerung setzt, sank auf 0,8 Prozent, nachdem sie vier Jahre in Folge bei 1,0 Prozent verblieben war. Damit weist Obwalden wie in den vergangenen Jahren die niedrigste Quote aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,6%). Auch verglichen mit der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2023: 2,8%) ist die Sozialhilfequote im Kanton Obwalden unterdurchschnittlich.

Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten, die Analyse zu fördern und die Statistik als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung zu stärken. Dank der Modernisierung stehen künftig zeitnähere und konsistentere Daten zur Verfügung. Die Umstellung vom Jahres- auf den Monatsrhythmus ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Daten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).

Modernisierung in der Zentralschweiz teilweise umgesetzt
In einzelnen Zentralschweizer Kantonen (LU, SZ, ZG) haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung (siehe unten). Die verbleibenden Sozialdienste dieser Kantone sowie sämtliche Sozialdienste der verbleibenden Zentralschweizer Kantone (NW, OW, UR) stellen den Betrieb im Verlauf des Jahres 2025 um. Für diese Kantone stehen die Daten 2024 noch in der alten Struktur, das heisst in vollem Umfang und ohne Gewichtung, zur Verfügung.

2024 und 2025 – Datenlage gemischt
Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Datensätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem können sich die Fallzahlen mit der neuen Bestimmung der Leistungsbeziehenden leicht verändern. Dieser Effekt wird aber erst mit dem Datenjahr 2025 spürbar, wenn alle Datenlieferanten die modernisierten Prozesse umgesetzt haben werden.

Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte
Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.

Sozialhilfequote in den meisten Altersgruppen gesunken

Die Sozialhilfequote im Kanton Obwalden ist 2024 gegenüber dem Vorjahr in den meisten Altersgruppen gesunken. Am stärksten sank sie bei den jungen Erwachsenen sowie bei den Kindern und Jugendlichen: bei den 18- bis 25-Jährigen von 1,5 auf 1,1 Prozent und bei den 0- bis 17-Jährigen von 1,5 auf 1,2 Prozent. Ebenfalls rückläufig war die Quote bei den 26- bis 45-Jährigen (Quote 2024: 1,2%), bei den 46- bis 55-Jährigen (0,6%) sowie bei den 80-Jährigen und Älteren (0,4%). Die Quote der 65- bis 79-Jährigen (0,1%) und der 56- bis 64-Jährigen (0,6%) blieb stabil.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs ist im Allgemeinen jene der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote OW 2024: 1,2%), vor allem, wenn sie im Haushalt mit nur einem Elternteil zusammenleben. Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen Obwaldner/innen bezogen von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (2024: 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Sozialhilferisiko bei Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss erhöht

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Obwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2024 bei 1,7 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (Quote OW 2024: 0,1%). Obwaldner/innen mit höchstem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2024 eine Quote von 0,5 Prozent aus.

Sozialhilfequote der Ausländer/innen gesunken

Ein niedriges Bildungsniveau ist auch im Kanton Obwalden mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (2,3%) gegenüber der schweizerischen (0,5%). Die Sozialhilfequote der Ausländer/innen ist im Kanton Obwalden 2024 allerdings erneut gesunken, diesmal um 0,8 Prozentpunkte. Gesunken ist sie 2024 auch in allen anderen Kantonen der Zentralschweiz. Im Kanton Obwalden sank auch die Quote der Schweizer/innen gegenüber dem Vorjahr leicht (–0,1 Prozentpunkte).

2024 betrug im Kanton Obwalden der Anteil ausländischer Personen an allen Sozialhilfebeziehenden 48,5 Prozent (2023: 51,4%). Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2024 stammte im Kanton Obwalden gut die Hälfte aller ausländischen unterstützten Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (50,7%). Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell rückläufig. In Obwalden ist diese Zahl 2024 von 40 auf 32 Personen gesunken. Gesunken ist auch die Zahl der unterstützten Jahresaufenthalter/innen (von 61 auf 41 Pers.).

Anteil der Einelternfamilien in der Sozialhilfe erneut gesunken

2024 bezogen im Kanton Obwalden 1,0 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; 0,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Bei verheirateten Paaren mit Kindern lag der Anteil bei 0,2 Prozent. Mit 6,3 Prozent deutlich höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Entsprechend ist das Armutsrisiko bei Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhöht. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Der Anteil sozialhilfebeziehender Einelternhaushalte ist 2024 im Kanton Obwalden allerdings erneut gesunken, diesmal um 1,9 Prozentpunkte.

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2024 wurden im Kanton Obwalden 83 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (2023: 100 Pers.). Im längerfristigen Trend ist in den Zentralschweizer Kantonen die Alimentenbevorschussungsquote sinkend (OW 2023: 0,44%; 2024: 0,35%).

Weniger Vollzeiterwerbstätige in der Sozialhilfe

2024 waren von den Obwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 31,8 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Das sind 4,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 53,8 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 40,4 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent und mehr. 5,8 Prozent arbeiteten Vollzeit. Das heisst, sie vermochten trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken. Dieser Wert hat gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Prozentpunkte abgenommen. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil bei den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

68,3 Prozent der 2024 im Kanton Obwalden Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach (2023: 63,3%). 24,2 Prozent davon waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 44,1 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Weniger Dossierabschlüsse aufgrund verbesserter Erwerbssituation

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Obwalden eröffneten Sozialhilfedossiers konnte gut die Hälfte der Dossiers innerhalb eines Jahrs wieder geschlossen werden (56,4%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs betrug 10 Monate. 11,1 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden (2023: 16,7%).

In 32,0 Prozent der 2024 in Obwalden geschlossenen Fälle wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 20,6 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 40,2 Prozent der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück. Das sind mit minus 7,0 Prozentpunkten markant weniger als im Vorjahr.

LUSTAT Statistik Luzern / 27. November 2025 / Autorin: Eliane Degonda

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