Sozialhilfe im Kanton Nidwalden 2024
Sozialhilfequote im Kanton Nidwalden gesunken
2024 wurden 450 Nidwaldner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2023: 482 Pers.). Das sind 4,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Nidwaldner Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Kantonsbevölkerung setzt, ist wieder auf 1,0 Prozent gesunken, nachdem sie im Vorjahr auf 1,1 Prozent angestiegen war.
Auch 2024 weist der Kanton Nidwalden zusammen mit Uri und Obwalden eine der drei tiefsten Sozialhilfequoten aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,6%). Die Nidwaldner Quote liegt auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief (CH, neustes verfügbares Datenjahr 2023: 2,8%).
Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten, die Analyse zu fördern und die Statistik als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung zu stärken. Dank der Modernisierung stehen künftig zeitnähere und konsistentere Daten zur Verfügung. Die Umstellung vom Jahres- auf den Monatsrhythmus ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Daten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).
Modernisierung in der Zentralschweiz teilweise umgesetzt
In einzelnen Zentralschweizer Kantonen (LU, SZ, ZG) haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung (siehe unten). Die verbleibenden Sozialdienste dieser Kantone sowie sämtliche Sozialdienste der verbleibenden Zentralschweizer Kantone (NW, OW, UR) stellen den Betrieb im Verlauf des Jahres 2025 um. Für diese Kantone stehen die Daten 2024 noch in der alten Struktur, das heisst in vollem Umfang und ohne Gewichtung, zur Verfügung.
2024 und 2025 – Datenlage gemischt
Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Datensätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem können sich die Fallzahlen mit der neuen Bestimmung der Leistungsbeziehenden leicht verändern. Dieser Effekt wird aber erst mit dem Datenjahr 2025 spürbar, wenn alle Datenlieferanten die modernisierten Prozesse umgesetzt haben werden.
Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte
Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.
Sozialhilfequote in Mehrheit der Altersgruppen gesunken
Die Sozialhilfequote ist 2024 im Kanton Nidwalden in vier von sieben Altersgruppen gesunken. Der grösste Rückgang gegenüber dem Vorjahr erfolgte bei den 18- bis 25-Jährigen (Quote 2024: 1,2%) und den 46- bis 55-Jährigen (0,8%): Hier sank die Quote um je 0,3 Prozentpunkte. Um je 0,1 Prozentpunkte sank die Sozialhilfequote bei den 0- bis 17-Jährigen (2,0%) sowie bei den 80-Jährigen und Älteren (0,2%). Bei den 56- bis 64-Jährigen (0,7%) blieb die Quote stabil, während sie bei den 26- bis 45-Jährigen (1,3%) und den 65- bis 79-Jährigen (0,2%) um je 0,1 Prozentpunkte zunahm.
Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies vor allem, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben. Die Sozialhilfequote dieser Altersgruppe ist im Kanton Nidwalden 2024 gegenüber dem Vorjahr von 2,2 auf 2,0 Prozent gesunken. Mit dem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die 65- bis 79-jährigen Nidwaldner/innen bezogen 2024 erneut am seltensten Sozialhilfe (0,2%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.
Sozialhilferisiko bei Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss erhöht
Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Nidwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2024 bei 1,9 Prozent. Das sind 0,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (Quote 2024: 0,1%). Nidwaldner/innen mit höchstem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2024 eine Sozialhilfequote von 0,4 Prozent aus.
Sozialhilfequote der Ausländer/innen gesunken
Ein niedriges Bildungsniveau ist auch im Kanton Nidwalden mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (2024: 3,2%) gegenüber jener von Schweizer/innen (0,5%). Sowohl die Sozialhilfequote von Nidwaldner/innen schweizerischer Nationalität als auch jene der Ausländer/innen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr gesunken (–0,1 resp. –0,4 Prozentpunkte). Die Quote der Ausländer/innen war 2024 nicht nur in Nidwalden, sondern in allen Zentralschweizer Kantonen rückläufig.
2024 betrug im Kanton Nidwalden der Anteil ausländischer Personen an allen Sozialhilfebeziehenden 56,0 Prozent (2023: 54,1%). Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2024 waren im Kanton Nidwalden 63,5 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (2023: 59,4%). Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.
Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Im Kanton Nidwalden sank diese Zahl 2024 von 53 auf 42 Personen. Auch die Zahl der unterstützten Jahresaufenthalter/innen ist gesunken: von 50 auf 46 Personen.
Weniger Einelternfamilien in der Sozialhilfe
2024 bezogen im Kanton Nidwalden mit 1,0 Prozent weniger Privathaushalte Sozialhilfe als im Vorjahr (2023: 1,1%). Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es mit 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr (2023: 0,4%). Mit 10,6 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Entsprechend sind Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Der Anteil an unterstützten Einelternfamilien ist 2024 allerdings gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozentpunkte gesunken.
Familien werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2024 wurden im Kanton Nidwalden 75 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (2023: 90 Pers.). Im längerfristigen Trend ist die Alimentenbevorschussungsquote im Kanton Nidwalden wie in den restlichen Zentralschweizer Kantonen abnehmend (NW 2022: 0,40%; 2023: 0,34%; 2024: 0,28%).
Erneut weniger Vollzeitbeschäftigte in der Sozialhilfe
2024 waren von den Nidwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 35,8 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Das sind weniger als im Vorjahr (2023: 37,5%). Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.
Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 42,9 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Das sind erneut mehr als im Vorjahr (+0,9 Prozentpunkte). 39,7 Prozent hatten eine Teilzeitanstellung mit einem Pensum von 50 Prozent oder mehr. 15,9 Prozent arbeiteten Vollzeit. Das heisst, sie vermochten trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken. Dieser Wert hat gegenüber dem Vorjahr erneut abgenommen (–2,6 Prozentpunkte). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil höher unter den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten.
60,7 Prozent der 2024 im Kanton Nidwalden Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. Das sind 5,0 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. 17,9 Prozent dieser Personen waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 42,8 Prozent waren Nichterwerbspersonen (+7 Prozentpunkte).
Weniger Dossierabschlüsse aufgrund verbesserter Erwerbssituation
Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).
Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Nidwalden eröffneten Sozialhilfedossiers konnte mehr als die Hälfte innerhalb eines Jahrs wieder geschlossen werden (56,9%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs betrug 9 Monate. 21,1 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.
In 34,0 Prozent der 2024 geschlossenen Fälle wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 28,7 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 31,9 Prozent der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück. Das sind mit minus 10,5 Prozentpunkten markant weniger als im Vorjahr.
LUSTAT Statistik Luzern / 27. November 2025 / Autorin: Eliane Degonda
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