Sozialhilfe im Kanton Luzern 2024
Sozialhilfequote im Kanton Luzern gesunken
Die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) sichert als unterstes Netz der sozialen Sicherheit die Existenz bedürftiger Personen und fördert deren wirtschaftliche und soziale Integration. In vorliegendem Webartikel finden sich die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Sozialhilfe im Kanton Luzern für das Jahr 2024 (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Zuständigkeit des Bundes). Welche Bevölkerungsgruppen weisen ein erhöhtes Risiko auf, Sozialhilfe zu beziehen? Wie unterscheiden sich die Sozialhilfequoten der verschiedenen Gemeinden? Wie lange wird Sozialhilfe bezogen?
Ebenfalls zur Armutsbekämpfung werden – der WSH vorgelagert – weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen wie etwa die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV entrichtet. Wie viel geben Bund, Kanton und Gemeinden für diese Leistungen der "Sozialhilfe im weiteren Sinn" aus? Wie stark wird die Armut dadurch verringert?
Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten, die Analyse zu fördern und die Statistik als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung zu stärken. Dank der Modernisierung stehen künftig zeitnähere und konsistentere Daten zur Verfügung. Die Umstellung vom Jahres- auf den Monatsrhythmus ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Daten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).
Modernisierung in der Zentralschweiz teilweise umgesetzt
In einzelnen Zentralschweizer Kantonen (LU, SZ, ZG) haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung (siehe unten). Die verbleibenden Sozialdienste dieser Kantone sowie sämtliche Sozialdienste der verbleibenden Zentralschweizer Kantone (NW, OW, UR) stellen den Betrieb im Verlauf des Jahres 2025 um. Für diese Kantone stehen die Daten 2024 noch in der alten Struktur, das heisst in vollem Umfang und ohne Gewichtung, zur Verfügung.
2024 und 2025 – Datenlage gemischt
Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Datensätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem können sich die Fallzahlen mit der neuen Bestimmung der Leistungsbeziehenden leicht verändern. Dieser Effekt wird aber erst mit dem Datenjahr 2025 spürbar, wenn alle Datenlieferanten die modernisierten Prozesse umgesetzt haben werden.
Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte
Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.
Bei den thematischen Abschnitten finden sich jeweils Links zu detaillierten Statistiken der Luzerner Gemeinden. Wo eine kommunale Aufschlüsselung aufgrund der Fallzahlen nicht sinnvoll oder aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, werden die Gemeinden zu Analyseregionen zusammengefasst oder die Daten auf Kantonsebene ausgewiesen.
Kennzahlen
2024 wurden im Kanton Luzern 8'870 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) unterstützt (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Das sind 418 Empfänger/innen weniger als im Vorjahr (–4,5%). Setzt man die Zahl der Sozialhilfebezüger/innen in Beziehung zur Wohnbevölkerung, ergibt sich eine Sozialhilfequote von 2,0 Prozent: Pro 1'000 Luzerner/innen bezogen 20 Personen mindestens einmal im Kalenderjahr WSH. Die Luzerner Sozialhilfequote hat gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte abgenommen.
Alimentenbevorschussungen gegenüber dem Vorjahr stabil
Alimente für Kinder werden von den Gemeinden bevorschusst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und die finanziellen Mittel des obhutsberechtigten Elternteils unter einer bestimmten Grenze liegen. 2024 gab es im Kanton Luzern 899 Dossiers zu Alimentenbevorschussungen (ALBV). Insgesamt wurden damit 2'068 Personen unterstützt (+0,5% gegenüber Vorjahr). Dies entspricht einem Anteil von 0,48 Prozent an der Kantonsbevölkerung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Anteil nicht verändert.
Räumliche Unterschiede
Zentrums- und Agglomerationsgemeinden weisen oft eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aus. Denn in urbanen Räumen ist der Anteil der Personengruppen grösser, welche ein erhöhtes Sozialhilferisiko aufweisen. Dazu gehören Alleinerziehende, Alleinlebende, Geringqualifizierte und ausländische Staatsangehörige.
Zahl der Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Luzern rückläufig
Die Sozialhilfequote in der Stadt Luzern lag mit 3,9 Prozent 1,9 Prozentpunkte über der kantonalen Gesamtquote. Die Quote der Stadt Luzern hat erneut abgenommen (–0,3 Prozentpunkte). Insgesamt wurden 230 Personen weniger unterstützt als im Vorjahr (2024: 3'295 Beziehende).
Sozialhilfequoten in den grossen Agglomerationskerngemeinden sinken weiter
Die Sozialhilfequoten der beiden grössten Agglomerationskerngemeinden Emmen (3,1%) und Kriens (2,6%) sind 2024 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 bzw. 0,3 Prozentpunkte gesunken. Im Jahr 2020 hatten die Quoten dieser beiden Gemeinden noch bei respektive über der 4-Prozent-Marke gelegen.
In Horw hat sich die Quote gegenüber dem Vorjahr von 2,2 auf 2,1 Prozent reduziert. In Ebikon ist die Sozialhilfequote von 3,0 Prozent auf 2,9 Prozent gesunken. Im Agglomerationskern insgesamt sank die Quote von 2,6 auf 2,4 Prozent. Damit ist Sozialhilfequote im Agglomerationskern seit 2017, als sie noch bei 3,6 Prozent gelegen hatte, kontinuierlich gesunken.
Sozialhilfequote im Agglomerationsgürtel weiterhin am tiefsten
In den ländlichen und suburbanen Luzerner Gemeinden ist die Sozialhilfequote im Allgemeinen tiefer als in den urbanen Gemeinden. Im Agglomerationsgürtel, dem suburbanen Umland der Stadt Luzern, nahm 2024 die Quote, die bereits im Vorjahr eine der tiefsten aller Luzerner Analyseregionen gewesen war, auf 0,9 Prozent ab (–0,2 Prozentpunkte). Auch in den Regionen Rooterberg/Rigi (Quote 2024: 0,8%) und Rottal-Wolhusen (1,7%) sanken die Quoten gegenüber dem Vorjahr um je 0,2 Prozentpunkte. In Michelsamt/Surental (1,4%), Sursee/Sempachersee (1,1%) und Willisau (1,7%) blieb die Quote unverändert. In Entlebuch (1,3%) und Unteres Wiggertal (1,2%) erfolgte eine Zunahme um je 0,1 Prozentpunkte. In Seetal (1,6%) nahm die Quote um 0,2 Prozentpunkte zu.
Risikogruppen
Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Sie wird stark beeinflusst von Alter, Bildungsstand und anderen soziodemografischen Merkmalen einer Person.
Sozialhilfequote bei den Minderjährigen sinkt weiter
Je nach Alter kann das Sozialhilferisiko beträchtlich differieren. Die Sozialhilfequote bei Minderjährigen (0–17 Jahre) im Kanton Luzern lag 2024 mit 3,6 Prozent höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2,0%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote (0,2%) war diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sichergestellt. Auch bei den Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren lag die Quote mit 0,4 Prozent verhältnismässig tief.
Die Sozialhilfequote bei den Minderjährigen hat gegenüber dem Vorjahr erneut abgenommen, diesmal um 0,3 Prozentpunkte. Eine Abnahme in derselben Höhe ist bei den 18- bis 25-Jährigen (Quote 2024: 2,3%) erfolgt. Bei den 26- bis 55-Jährigen (2,3%) und den 56- bis 64-Jährigen (1,7%) ist die Quote um je 0,1 Prozentpunkte gesunken. Bei den übrigen Altersgruppen blieb sie stabil. Bei den 65- bis 79-Jährigen (0,2%) sowie den 80-Jährigen und Älteren (0,4%) hat die Quote um 0,1 Prozentpunkte zugenommen. Somit ist bei allen Altersgruppen im Kindes- oder Erwerbalter eine Abnahme zu beobachten, während bei den Personen im Rentenalter eine leichte Zunahme zu verzeichnen ist.
Sozialhilfequote bei Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss erhöht
Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss betrug im Kanton Luzern 2024 überdurchschnittliche 4,0 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (2024: 0,2%). Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2024 eine Quote von 1,1 Prozent aus.
Diverse Faktoren führen zu einer erhöhten Sozialhilfequote bei den Ausländer/innen
Ausländer/innen sind deutlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen (2024: 5,6 vs. 1,1%). Mögliche Gründe dafür sind unter anderen ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt (u.a. sprachlich bedingt) sowie oftmals nicht ausreichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist. Rund 40 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern waren 2024 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Zahl der Sozialhilfebeziehenden aus dem Flüchtlingsbereich nimmt deutlich ab
Gegenüber dem Vorjahr nahm die Sozialhilfequote 2024 bei den Ausländer/innen von 6,3 auf 5,6 Prozent ab, während sie bei den Schweizer/innen bei 1,1 Prozent stabil blieb. Mit Ausnahme der Jahresaufenthalter/innen (B-Ausweis) ist bei allen Aufenthaltsstatus von Ausländern/-innen 2024 ein Rückgang der Unterstützten zu beobachten. Beispielsweise nahm die Zahl der niedergelassenen Sozialhilfebeziehenden (C-Ausweis) weiter ab (2024: gut 1'450 Pers.; –1,9%). Bei den Flüchtlingen (B-Ausweis, 989 Sozialhilfebeziehende), den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (F-Ausweis, 157 Beziehende) sowie den vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis, 452 Beziehende) in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinden kam es zu einer Abnahme von 4,2, 1,9 respektive 12,4 Prozent. Bei den Jahresaufenthalter/innen (B-Ausweis) stieg die Zahl der Beziehenden leicht auf knapp 1'470 Personen an (+0,5%).
Erwerbssituation der Bezüger/innen
Erwerbstätigen wird wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreicht. 2024 waren von den Luzerner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 30,4 Prozent erwerbstätig. 39,7 Prozent der 2024 unterstützten Erwerbstätigen (ohne Lernende) waren in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 40,6 Prozent übten eine Teilzeittätigkeit von mindestens 50 Prozent aus oder waren in mehreren Teilzeitstellen tätig. 19,7 Prozent arbeiteten Vollzeit. Das heisst, sie vermochten trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken.
Gut ein Viertel der Sozialhilfebeziehenden ist erwerbslos
Gut zwei Drittel der Luzerner Sozialhilfeempfänger/innen im erwerbsfähigen Alter gingen 2024 keiner beruflichen Tätigkeit nach (67,5%). 27,5 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie hätten jederzeit für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung gestanden, blieben aber ohne Erwerb. 40,0 Prozent der Unterstützten waren Nichterwerbspersonen.
Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vorgelagert dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, deren Sozialversicherungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung (ALBV) werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft war im Kanton Luzern bis 2015 separat durch die Mutterschaftsbeihilfe erfolgt; diese wurde anschliessend in die WSH integriert. Zusammen mit der WSH werden EL und ALBV insgesamt unter den Begriff "Sozialhilfe im weiteren Sinn" gefasst.
Zunahme der Nettoausgaben der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Bund, Kanton und Gemeinden gaben gemäss den neusten Daten von 2023 im Kanton Luzern netto insgesamt 365,7 Millionen Franken (2022: 358,1 Mio. Fr.) für die Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Wobei die Kosten bei der Alimentenbevorschussung (ALBV) und der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vollumfänglich bei den Gemeinden anfallen. Seit 2020 werden die dem Kanton obliegenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) ebenfalls in ganzem Umfang von den Gemeinden getragen, dies aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 18.
Der grösste Teil der Nettoausgaben entfiel 2023 mit 290,6 Millionen Franken auf die EL (2022: 279,9 Mio. Fr.). Auf sie folgte die WSH mit Nettoausgaben von 70,0 Millionen Franken (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes) (2022: 73,6 Mio. Fr.). Die ALBV schlug mit 5,1 Millionen Franken zu Buche (2022: 4,6 Mio. Fr.).
Damit haben die gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe im weiteren Sinn 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent zugenommen. Die Zunahme ist hauptsächlich auf die EL zurückzuführen, bei der die Leistungen gegenüber dem Vorjahr um 10,7 Mio. Franken zugenommen haben. Auch bei der Alimentenbevorschussung ist eine leichte Zunahme zu beobachten (+0,5 Mio. Fr.). Bei der WSH ist eine Abnahme um 3,6 Mio. Franken zu verzeichnen.
Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen
7,1 Prozent der Luzerner Kantonsbevölkerung in Privathaushalten waren 2022 (jüngste verfügbare Daten) von Armut betroffen. Armutsbetroffen ist eine Person, die in einem Haushalt lebt, dem es aus eigener Kraft oder mithilfe von Sozialversicherungsleistungen nicht gelingt, ein Einkommen zu erzielen, das zur Deckung des Lebensunterhalts gemäss SKOS-Richtlinien ausreicht. Durch die Entrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen wie etwa der wirtschaftlichen Sozialhilfe oder den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV verringerte sich dieser Anteil auf 3,0 Prozent. Über die Hälfte der Armutsbetroffenen wurde also mithilfe bedarfsabhängiger staatlicher Unterstützung (= Sozialtransfers) über die Armutsgrenze hinausgehoben.
Armutsquote vor Sozialtransfers bei Minderjährigen deutlich erhöht
Die armutsbekämpfende Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen zeigt sich bei den einzelnen Altersgruppen unterschiedlich. Vor Sozialtransfers war die Armutsquote 2022 im Kanton Luzern mit 9,2 Prozent bei Minderjährigen am höchsten; am tiefsten war sie mit 5,6 Prozent bei Personen im Rentenalter (ab 65 Jahren). Für Letztere steht mit der AHV ein Instrument zur Verfügung, welches das Risiko der Altersarmut bereits auf Sozialversicherungsebene beträchtlich verringert. Bei den Minderjährigen lag die Armutsquote nach Sozialtransfers um über die Hälfte tiefer als vor Transfers, nämlich bei 3,6 Prozent. Damit lag die Quote der Minderjährigen nach Sozialtransfers beinahe gleichauf mit jener von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter bis und mit 64 Jahren (nach Transfers: 3,4%). Auch unter Berücksichtigung der Sozialtransfers war die Armutsquote bei Personen im Rentenalter mit 1,1 Prozent am tiefsten. Bei dieser Altersgruppe entfalten die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, namentlich die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, besonders grosse Wirkung.
Weiterführende Informationen zu den Themen Finanzielle Armut und Armutsbekämpfung finden sich in der Publikation "Wohlstand und Armut im Kanton Luzern. Studie 2024 zur finanziellen Situation der Luzerner Haushalte".
LUSTAT Statistik Luzern / 27. November 2025 / Autor: David von Holzen
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