Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Sozialhilfequote der Personen mit Status S rückläufig

Nachfolgende Analyse behandelt die Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie die Personen mit Status S in der Sozialhilfe seit 2016 (erstes verfügbares Datenjahr). Dabei gilt es zu beachten, dass eine asylsuchende Person, die im laufenden Jahr als Flüchtling anerkannt wurde, doppelt gezählt wird.

Bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) werden drei Teilbereiche unterschieden: WSH für die ansässige Bevölkerung, für Personen im Asylbereich (SH-AsylStat) und für Flüchtlinge (SH-FlüStat). Personen mit Status S (Schutzstatus) werden im Teilbereich "WSH der ansässigen Bevölkerung" erfasst, in der Sozialhilfestatistik jedoch separat ausgewiesen. In allen drei Teilbereichen sichert die WSH die Existenz von armutsbetroffenen Personen und fördert deren berufliche sowie soziale Integration. Unterschiede bestehen bezüglich der Zuständigkeit und dem Leistungsumfang.

Im Allgemeinen trägt im Kanton Luzern die Wohngemeinde die Kosten für die WSH. Eine Ausnahme bilden die Asylsuchenden, die Flüchtlinge, die vorläufig Aufgenommenen und die Schutzbedürftigen. Ihre WSH wird in einer Übergangsphase von 5 bzw. 7 Jahren vom Bund finanziert und anschliessend – bis 10 Jahre nach Einreise in die Schweiz – vom Kanton. Die Ansätze der WSH für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene liegen tiefer als jene für die ansässige Bevölkerung.

Abnahme der Sozialhilfequote bei den Asylsuchenden seit 2016

2024 wurden im Kanton Luzern 87,7 Prozent der vorläufig Aufgenommenen, 79,7 Prozent der Flüchtlinge mit Asyl, 72,2 Prozent der Asylsuchenden und 58,7 Prozent der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Der vergleichsweise hohe Anteil an Unterstützten bei den Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen geht in erster Linie auf deren tiefe Erwerbsbeteiligung zurück. Fehlende Sprachkenntnisse und mangelnde Qualifikationen erschweren ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen kommt die unsichere Aufenthaltsperspektive hinzu.

Seit 2016 hat sich die Sozialhilfequote bei den einzelnen Kategorien im Asyl- und Flüchtlingsbereich unterschiedlich entwickelt. Eine deutliche Abnahme zeigt sich bei den Asylsuchenden: Bei ihnen ging die Sozialhilfequote um 26,4 Prozentpunkte zurück. Bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen hat die Quote um 15,8 Prozentpunkte abgenommen. Bei den Flüchtlingen mit Asyl blieb die Quote unverändert. Eine Zunahme der Quote um 7,7 Prozentpunkte ist bei den vorläufig Aufgenommenen zu beobachten.

Seit 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.

Im Luzerner Integrationsprogramm 2024–2027 werden in sieben Förderbereichen zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Das aktuelle Programm (KIP 3) umfasst sowohl Massnahmen für Zugewanderte, die aufgrund ihrer Familie oder Arbeitstätigkeit einreisen, als auch Massnahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS), die sich spezifisch an anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene richtet.

Abnahme der Sozialhilfequote bei den Personen mit Status S gegenüber Vorjahr

2024 lag die Sozialhilfequote der Personen mit Status S im Kanton Luzern bei 76,9 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr hat die Quote um 6,5 Prozentpunkte abgenommen. 2022 hatte die Quote noch bei 96,3 Prozent gelegen. Die Abnahme der Sozialhilfequote hängt wahrscheinlich mit der Zunahme der Erwerbstätigkeit entsprechender Personen zusammen. So nahm die Erwerbsquote von Personen mit Status S von Ende 2022 bis Ende 2024 von 15,1 auf 32,8 Prozent zu (SEM 2022; 2024).

Der Schutzstatus S ermöglicht es der Schweiz, einer bestimmten Personengruppe unter besonderen Umständen schnell Schutz zu gewähren. Personen mit Status S haben Anrecht auf Sozialhilfe. Diese wird vom Bund finanziert. Da die Gruppe der Personen mit Status S sich stark von anderen im Asylbereich unterscheiden, werden sie in der Sozialhilfestatistik gesondert ausgewiesen.

Anzahl unterstützter Asylsuchender seit 2016 deutlich gesunken

Im Jahr 2015 hatten so viele Menschen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt wie seit Ende des Kosovo-Konflikts 1999 nicht mehr. Und obwohl die Schliessung der Balkanroute im Frühling 2016 zu einem starken Rückgang geführt hat, blieb die Zahl der Gesuche auf relativ hohem Niveau. Zu den bereits anwesenden Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich stiess eine grössere Zahl an Neuankommenden. Die internationalen Migrationsbewegungen aus den Krisenregionen der Welt prägten so die Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Luzern allgemein und in der Sozialhilfe im Besonderen (LUSTAT 2018: S. 6–7).

2016 wurden im Kanton Luzern 2'424 Asylsuchende in der Sozialhilfe gezählt. Die Personengruppe der Asylsuchenden war damit im genannten Jahr die deutlich grösste in der Sozialhilfe. Flüchtlinge mit Asyl (907 Pers.) und vorläufig Aufgenommene (886 Pers.) waren ungefähr gleich häufig. Die kleinste Gruppe bildeten die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge mit 363 Personen. Bis 2021 hat die Zahl der Asylsuchenden in der Sozialhilfe des Kantons Luzern kontinuierlich abgenommen und lag schliesslich bei 325 Personen. Mit der in der Schweiz stark ansteigenden Zahl an Asylgesuchen in den Jahren 2022 und 2023 nahm auch die Zahl der Asylsuchenden in der Sozialhilfe im Kanton Luzern bis 2023 wieder auf 749 Personen zu (SEM 2025). 2024 war die Zahl wieder rückläufig und sank auf 521 Personen. Damit lag die Zahl 2024 deutlich tiefer als 2016 (–79%), was mit der damals ausserordentlich hohen Zahl an Asylgesuchen zusammenhängt.

Bei den weiteren Personenkategorien kam es ebenfalls zu Veränderungen: Bei den Flüchtlingen mit Asyl hat die Zahl zwischen 2016 und 2024 um plus 589 Personen auf 1'496 Unterstützte zugenommen (+65%); bei den vorläufig Aufgenommenen um plus 107 Personen auf 993 Personen (+12%). Bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen gab es eine Abnahme um minus 262 auf 101 Personen (–72%). Die Flüchtlinge mit Asyl bildeten 2024 also die grösste Gruppe dieser Personenkategorien.

Rückgang der Sozialhilfebeziehenden mit Status S

Die Zahl der im Kanton Luzern lebenden Personen mit Status S insgesamt hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. 2024 lebten gemäss zentralem Migrationssystem (ZEMIS) 4'111 Personen mit Status S im Kanton Luzern. 2023 waren es 4'154 Personen gewesen. Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden mit Schutzstatus S hat jedoch um –8,7 Prozent abgenommen: 2023 hatte sie bei 3'463 Personen gelegen, 2024 wurden noch 3'161 Personen unterstützt.

Die Sozialhilfestatistik – ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik basierend auf der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – wird ab dem Datenjahr 2024 schrittweise modernisiert. Die Modernisierung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) und der Kantone hat zum Ziel, die Datenlieferanten zu entlasten, die Analyse zu fördern und die Statistik als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung zu stärken. Dank der Modernisierung stehen künftig zeitnähere und konsistentere Daten zur Verfügung. Die Umstellung vom Jahres- auf den Monatsrhythmus ermöglicht eine deutlich frühere Veröffentlichung der Daten. Das Bundesamt für Statistik wird die vollständig modernisierte Sozialhilfestatistik voraussichtlich erstmals im Sommer 2026 publizieren (Datenjahr 2025).

Modernisierung in der Zentralschweiz teilweise umgesetzt
In einzelnen Zentralschweizer Kantonen (LU, SZ, ZG) haben einige Sozialdienste ihren Betrieb bereits umgestellt. Bei ihnen kommt für das Datenjahr 2024 eine Übergangsgewichtung der Daten zur Anwendung (siehe unten). Die verbleibenden Sozialdienste dieser Kantone sowie sämtliche Sozialdienste der verbleibenden Zentralschweizer Kantone (NW, OW, UR) stellen den Betrieb im Verlauf des Jahres 2025 um. Für diese Kantone stehen die Daten 2024 noch in der alten Struktur, das heisst in vollem Umfang und ohne Gewichtung, zur Verfügung.

2024 und 2025 – Datenlage gemischt
Die Umstellung der Datenlieferanten auf die modernisierte Sozialhilfestatistik erfolgt insgesamt gestaffelt über zwei Jahre (Datenjahre 2024 und 2025). In den bereits modernisierten Datensätzen für das Jahr 2024 stehen nicht alle bisherigen Informationen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen Situation der Sozialhilfebeziehenden (Einkommen, Ausgaben, Sozialhilfeleistungen) sowie Angaben zu neuen oder abgeschlossenen Dossiers (Hauptgrund der Beendigung, Bezugsdauer usw.). Die Haushaltsquote wird für Kantone mit modernisierten Datenlieferungen nicht berechnet. Gewisse Werteausprägungen (z.B. Erwerbsituation, Ausbildungsstand) haben sich für modernisierte Datenlieferungen geändert und sind deshalb nur beschränkt mit Vorjahren vergleichbar. Zudem können sich die Fallzahlen mit der neuen Bestimmung der Leistungsbeziehenden leicht verändern. Dieser Effekt wird aber erst mit dem Datenjahr 2025 spürbar, wenn alle Datenlieferanten die modernisierten Prozesse umgesetzt haben werden.

Übergangsgewichtung kompensiert fehlende Beobachtungspunkte
Daten 2024, die bereits modernisiert geliefert wurden, beinhalten gegenwärtig noch weniger als zwölf monatliche Beobachtungspunkte. Die modernisierte monatliche Erhebung startete im April 2024; die Datenlieferanten stiegen gestaffelt bis im Dezember um. Entsprechend enthalten ihre Lieferungen keine Daten zu Sozialhilfedossiers, denen zwischen Januar 2024 und dem Umstellungsmonat letztmalig Sozialhilfe ausbezahlt worden war. Dies führt tendenziell zu einer Unterschätzung der Fallzahlen. Zur Kompensation wird auf der Basis der Vorjahresdaten ein Gewichtungsfaktor berechnet. Wurde die Datenstruktur z.B. im August 2024 umgestellt, wird auf Basis der Daten 2021–2023 der mittlere Anteil der Dossiers/Personen berechnet, welche zwischen Januar und August eine letzte Auszahlung erhalten hatten. Mit diesem Faktor werden die modernisierten Datenlieferungen 2024 hochgerechnet.

LUSTAT-Newsletter

Aktuelle Analysen, Daten und Erkenntnisse zum Kanton Luzern. Kompakt, verlässlich und direkt per E-Mail.