Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Frauen werden im Alter fast doppelt so häufig mit EL unterstützt wie Männer
Soziale Risiken wie hohes Alter, eine Behinderung sowie der Tod eines Partners oder Elternteils werden in erster Linie durch die entsprechenden Sozialversicherungen (AHV, IV und UV) abgesichert. Zusätzlich kann die berufliche Vorsorge (2. Säule), die 3. Säule oder eine Lebensversicherung die finanzielle Absicherung dieser Risiken gewährleisten. Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV werden auf Gesuch hin ausgerichtet, wenn die Renten, das übrige Einkommen sowie das Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die EL sorgen damit dafür, dass pensionierte, invalide und hinterlassene Personen ohne ausreichenden Versicherungsschutz vor Armut geschützt sind (BSV 2024: S. 2).
Die Ziele der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) auf Bundesebene sind der Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Die Reform ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 war eine Übergangsfrist vorgesehen. Während der Übergangsfrist galt das neue Recht nur für neue EL-Fälle. Für EL-Fälle, die vor dem 1. Januar 2021 erfasst worden waren, kam die jeweils vorteilhaftere Regelung zur Anwendung (entweder das alte oder das neue Recht). Ab 1. Januar 2024 wurden alle EL-Fälle an das neue Recht angepasst.
Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform sind die Anhebung der Mietzinsmaxima, eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens (Einführung einer Eintrittsschwelle, Einführung einer Rückerstattungspflicht, Senkung der Vermögensfreibeträge), eine neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern, die Anrechnung von 80 Prozent des Einkommens des Ehegatten, die Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben für die Krankenversicherungsprämie, eine Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim, die Senkung des EL-Mindestbetrags und die Einführung einer neuen Schutzmassnahme in Bezug auf die 2. Säule für ältere Arbeitslose (BSV 2025: S. 8).
2022 wurden EL in Höhe von knapp 280 Millionen Franken ausbezahlt
Im Jahr 2022 wurden im Kanton Luzern Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV in der Höhe von 157,7 Millionen Franken ausbezahlt. Bei den EL zur IV waren es 97,9 Millionen Franken (beide Beträge ohne Krankheitskosten). Der Gesamtbetrag der EL zur AHV/IV inklusive Krankheitskosten belief sich auf 279,8 Millionen Franken. Die Auszahlungen richteten sich an 17'590 Beziehende. 11'749 Personen bezogen EL zur AHV und 5'841 Personen EL zur IV. Davon lebten 3'862 Personen, also rund 22 Prozent, in Heimen (WAS Ausgleichskasse: S. 16). Der Bund und die Gemeinden teilen sich die Kosten, die im Kanton Luzern durch die EL anfallen. Die Kosten werden mittels Steuereinnahmen finanziert.
Die Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV des BSV weist bei detaillierten Betrachtungen der EL-Beziehenden mit AHV nur die Personen mit einer Altersrente aus, da Personen mit einer Hinterlassenenrente zahlenmässig gering ausfallen und sich strukturell deutlich von den Altersrentner/innen unterscheiden. Die vorliegende Analyse orientiert sich an dieser Analysedefinition und beschränkt die Untersuchung auf die Ergänzungsleistungen (EL) zur Altersversicherung (AV) und zur Invalidenversicherung (IV).
Die Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte (FinSit) enthält unter anderem Informationen zum Bezug von EL auf Haushaltsebene. Da die Informationen auf Haushaltsebene, nicht jedoch auf Personenebene, vorhanden sind, stellt die Abgrenzung des EL-Bezugs zwischen AHV- und IV-Rentner/innen eine Herausforderung dar. Um eine klare Abgrenzung zu gewährleisten, werden nur Haushalte betrachtet, die eine Altersrente (AV-Rente) oder eine Invalidenrente (IV-Rente) im entsprechenden Jahr erhalten haben. Haushalte welche aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten nicht klar abgegrenzt respektive identifiziert werden können, sind von der Analyse ausgeschlossen. Das sind beispielsweise Haushalte, die in demselben Jahr eine AV- und eine IV-Rente bezogen haben, Haushalte mit IV-Taggeldern oder Haushalte mit einer Hilflosenentschädigung.
Bei den IV-Renten werden zusätzlich Haushalte mit einer Referenzperson im Alter ab 65 Jahren ausgeschlossen. Bei den Alters-(AV-)Renten werden Haushalte mit einer Referenzperson im Alter unter 64 Jahren ausgeschlossen. Da sich die vorliegende Analyse mit der Armutssituation der Privathaushalte befasst, werden Personen in Kollektivhaushalten (Alters- und Pflegeheimen sowie anderen stationären Einrichtungen) von der Analyse ausgeschlossen. Die Analyse behandelt somit nur die EL für Personen zu Hause (BSV 2024: S. 13). Da bei Mehrpersonenhaushalten nicht die älteste Person, sondern diejenige mit dem höchsten Einkommen als Referenzperson gilt, und die Referenzpersonen deswegen altersspezifisch nicht klar abgegrenzt werden können, bleiben diese Mehrpersonenhaushalte in vorliegender Analyse ebenfalls unberücksichtigt.
Anteil der Haushalte mit Ergänzungsleistungen zur IV steigt an
Die Analyse umfasst die Luzerner Privathaushalte mit Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- (AV) oder zur Invalidenversicherung (IV) in den Jahren von 2010 bis 2022. Basierend auf den genannten Kriterien (siehe Box oben) ergibt sich aus der Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte (FinSit) für das aktuellste Datenjahr 2022 eine Grundgesamtheit von 48'222 AV-Haushalten (Haushalte mit Altersrente) und 5'728 IV-Haushalten (Haushalte mit Invalidenrente).
Im Jahr 2022 bezogen 6'127 Haushalte Ergänzungsleistungen (EL) zur AV (Haushalte mit Altersrente). Im Vergleich zu 2010 als die Zahl bei 4'550 gelegen hatte, ist dies eine Zunahme um gut einen Drittel (34,7%). Nach der EL-Reform im Jahr 2021 flacht das stetige Wachstum der Haushalte mit EL-Bezug ab und war 2022 im Vorjahresvergleich erstmals seit 2010 (erstes Datenjahr der Analyse) wieder rückläufig. Bei den EL zur IV (Haushalte mit Invalidenrente) hat die Zahl der beziehenden Haushalte ebenfalls zugenommen: Die Zahl der Haushalte mit EL zur IV ist von 2'557 auf 2'808 beziehende Haushalte und damit um knapp einen Zehntel (9,8%) angestiegen.
Wie bei der EL zur AV zeigt sich auch bei den Haushalten mit EL zur IV ein Rückgang ab 2021, dem Jahr der Einführung der Reform. Bei der EL zur IV zeigt die Reform vor allem mit der stärkeren Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Wirkung, von welcher IV-Rentner/innen häufiger betroffen sind als AV-Rentner/innen. Neu werden 80 Prozent anstatt bisher zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt. Dadurch kann allenfalls der EL-Anspruch wegfallen (BSV 2025: S. 2). Im langfristigen Trend zeigt sich jedoch, dass der im Vergleich zur AV höhere EL-Anteil bei der IV in den letzten Jahren zugenommen hat (2010–2022: +11,1 Prozentpunkte).
Die Zunahme der EL-Bezüge zur AV (Haushalte mit Altersrente) ist hauptsächlich auf den demografischen Wandel respektive die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Mit dem Wachstum dieser Bevölkerungsgruppe ist auch die Anzahl der EL-Bezüge zur AV gestiegen. Entsprechend blieb der Anteil der Haushalte mit EL zur AV über die letzten gut zehn Jahre ungefähr gleich gross (ca. 13%). Der Anteil der Haushalte, die EL zur IV beziehen, hat von 2010 bis 2021 konstant zugenommen. Ab 2021 blieb der Anteil gleich.
Die finanzielle Situation der AV-Rentner/innen scheint somit in den Jahren von 2010 bis 2022 relativ stabil geblieben zu sein. Bei den IV-Rentner/innen hingegen weist der zunehmende Anteil der EL-Bezüge auf eine steigende finanzielle Herausforderung hin, welche eine Invalidität mit sich bringen kann. Die Quote ist bei der IV deutlich höher als bei der AV, da vor allem jüngere IV-Rentner/innen keine lange Erwerbstätigkeit vorweisen können und daher geringere IV-Renten und geringere Beiträge aus der beruflichen Vorsorge erhalten (BSV 2025: S. 4).
Ergänzungsleistungen zur Altersrente (AV)
Im Folgenden werden die Privathaushalte mit einer Altersrente (AV) und Bezug von Ergänzungsleistungen nach Geschlecht, Alter und Haushaltstyp untersucht. In Heimen lebende Personen werden nicht berücksichtigt.
Pension-Gap zeigt sich auch bei der EL
Im Jahr 2022 waren mit 3'749 deutlich mehr Haushalte mit einer Frau als Referenzperson (älteste Person im Haushalt) auf EL angewiesen als mit einem Mann als Referenzperson (2'378 Haushalte). Die Zahl hat bei beiden Gruppen dem demografischen Wandel entsprechend seit 2010 zugenommen (22,5% bzw. 59,7%). Beim Anteil zeigen sich ebenfalls deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Bei den Haushalten mit einer Frau als Referenzperson waren im Jahr 2022 16,9 Prozent der Haushalte mit einer Altersrente auf EL angewiesen. Bei den Haushalten mit einem Mann als Referenzperson waren es mit 9,1 Prozent deutlich weniger. 2010 hatte der Anteil bei den Frauen mit 17,1 Prozent leicht höher gelegen, bei den Männern mit 8,3 Prozent tiefer.
Der Anteil der EL-Bezüge zur AV bei den Frauen ist somit fast doppelt so hoch wie bei den Männern. Dies ist möglicherweise auf den sogenannten "Pension-Gap" zurückzuführen, also den Unterschied zwischen den Geschlechtern bezüglich Höhe der Altersrente (BFS 2024). Der Pension-Gap geht unter anderem darauf zurück, dass Frauen nicht nur öfter in Tieflohnbranchen arbeiten (LUSTAT 2024), sondern häufiger auch Teilzeit einer Erwerbsarbeit ergänzend zur Care-Arbeit nachgehen sowie längere Karriereunterbrüche aufweisen als Männer.
Der Pension-Gap zeigt sich besonders deutlich bei der Pensionskasse. Hier wirken sich die unterschiedlichen Erwerbsbiografien besonders stark aus (Meuli & Knöpfel 2021: S. 32). Der "Pension-Gap" ist ausserdem grösser als der "Pay-Gap", also der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau. Da die Rentenhöhe einkommensabhängig ist, können die geschlechterspezifischen Differenzen bei der beruflichen Laufbahn zu noch höheren Unterschieden bei den Pensionsgeldern als bei den Löhnen führen (EIOPA 2024).
Anteil der Haushalte mit EL-Bezug steigt mit zunehmendem Alter
Im Jahr 2022 bildeten in Privathaushalten mit EL-Bezug zur AV die 71- bis 80-Jährigen mit einer Zahl von 2'548 die grösste Altersgruppe. Darauf folgen die 64- bis 70-Jährigen mit 1'741 und die 81- bis 90-Jährigen mit 1'599 Haushalten. Die kleinste Gruppe bilden die Über-90-Jährigen mit 239 Haushalten.
Wie bei den Haushalten mit AV insgesamt hat auch in allen einzelnen Altersgruppen mit Altersrente die Zahl der EL-Beziehenden zur AV seit 2010 zugenommen. Die prozentual stärkste Zunahme ist mit 75,7 Prozent bei den Über-90-Jährigen zu beobachten. Bei den 64- bis 70-Jährigen liegt die Zunahme bei 58,1 Prozent. Bei den 71- bis 80-Jährigen und den 81- bis 90-Jährigen ist der Zuwachs mit 23,6 bzw. 27,8 Prozent vergleichsweise tief.
Der Anteil der Haushalte mit EL-Bezug an allen Haushalten mit einer Altersrente (AV) war 2022 bei den 64- bis 70-Jährigen mit 11,5 Prozent am tiefsten. Der Anteil steigt mit zunehmendem Alter an. Bei den 71- bis 80-Jährigen lag er bei 12,5 Prozent, bei den 81- bis 90-Jährigen bei 14,3 Prozent und bei den Über-90-Jährigen bei 15,4 Prozent. Die Zunahme des Anteils mit EL-Bezug zur AV mit steigendem Alter hängt unter anderem mit der Fragilisierung zusammen, welche zu höheren Gesundheitsausgaben, zum Beispiel durch Krankenhausaufenthalte, Hilfe im Haushalt, Hausarztbesuche oder Besuche der Spitex führt (Meuli & Knöpfel 2021: S. 35). Im zeitlichen Verlauf seit 2010 haben sich die Anteile der verschiedenen Altersgruppen mit EL-Bezug zur AV angeglichen. Bei den 64- bis 70-Jährigen ist eine leichte Zunahme zu beobachten, bei den älteren Altersgruppen hat der Anteil abgenommen.
Einpersonenhaushalte sind am häufigsten auf EL zur AV angewiesen
Der Blick auf die Haushaltstypen zeigt ein deutliches Bild: Grossmehrheitlich sind Einpersonenhaushalte auf EL zur AV angewiesen. Sie bildeten 2022 mit 4'338 Haushalten die deutlich grösste EL-Bezugsgruppe zur AV. Die zweitgrösste Gruppe bildeten die Ehepaare ohne Kinder mit 1'122 Haushalten. Die Konkubinatspaare ohne Kinder zählten 557 Haushalte. Haushalte mit Kindern kommen mit 110 Haushalten nur sehr selten vor, leben doch die Kinder meist nicht mehr im elterlichen Haushalt, wenn die Eltern ins Rentenalter kommen.
Prozentual ist die Zunahme der EL-Beziehenden zur AV bei den Konkubinatspaaren ohne Kinder mit 60,5 Prozent am grössten und die der Einpersonenhaushalte mit 29,5 Prozent am kleinsten. In absoluten Zahlen ist das Wachstum mit 987 zusätzlichen Haushalten seit 2010 bei den Einpersonenhaushalten aber das stärkste.
Auch anteilmässig weisen die Einpersonenhaushalte den höchsten Wert auf: Dieser lag 2022 bei 19,4 Prozent. Konkubinate ohne Kinder wiesen mit 16,6 Prozent ebenfalls einen vergleichsweise hohen Anteil an EL-Beziehenden zur AV auf. Bei den Haushalten mit Kindern lag der Anteil bei 12,8 Prozent und bei den Ehepaaren ohne Kinder lag der Anteil vergleichsweise tief bei 5,2 Prozent.
Einpersonenhaushalte weisen während des Erwerbslebens eher ein kleines Einkommen auf, das zum Sparen zur Verfügung steht, und auch die Vermögenswerte sind bei dieser Personengruppe vergleichsweise tief (LUSTAT 2024), weswegen sie im Rentenalter tendenziell mit weniger Ersparnissen und tieferen Beträgen aus der 2. und 3. Säule auskommen muss. Eine Analyse der Einpersonenhaushalte mit EL zur AV nach Geschlecht zeigt zudem, dass in drei Vierteln dieser Einpersonenhaushalte Frauen leben (2022: 3'225 Haushalte). Das EL-Risiko in Einpersonenhaushalten mit AV-Rente unterscheidet sich jedoch nicht stark nach Geschlecht (Mann: 17,5%, Frau: 20,2%). Es bestehen jedoch deutlich mehr weibliche Einpersonenhaushalte mit AV-Rente (71,5% aller Einpersonenhaushalte mit AV-Rente). Frauen sind dementsprechend, neben den geschlechterspezifischen Unterschieden im Erwerbsleben, auch aufgrund der Haushaltsstruktur häufiger auf EL zur AV angewiesen als Männer.
Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente (IV)
Im Folgenden werden die Privathaushalte mit einer Invalidenrente und Bezug von Ergänzungsleistungen (EL zur IV) nach Geschlecht, Alter und Haushaltstyp untersucht. In Heimen lebende Personen werden nicht berücksichtigt.
Ab 2022 trat die Weiterentwicklung der IV (WEIV) in Kraft. Im Zentrum stehen die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen, die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und die verstärkte Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, unter anderem auch mit Beratung und Begleitung. Zudem wurde das System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und ganzen Renten durch ein stufenloses System abgelöst (BSV 2024, S. 1).
Anteil der EL-Bezüge zur IV bei Frauen höher
Im Jahr 2022 bezogen 1'517 Haushalte mit einer männlichen Referenzperson EL zur IV. Bei den Frauen waren es mit 1'291 Haushalten etwas weniger. Seit 2010 haben sich diese beiden Gruppen jedoch angeglichen. Während bei den Haushalten mit einer männlichen Referenzperson die Zahl praktisch unverändert blieb (2010: 1'485 Haushalte, +2,2%), hat entsprechende Zahl bei den Frauen um einen Fünftel zugenommen (2010: 1'072 Haushalte, +20,4%).
Wird der Anteil an Haushalten mit EL-Bezug zur IV an allen Haushalten mit einer IV-Rente gemessen, zeigt sich, wie bei der AV, ein höherer Anteil an EL-Beziehenden bei den Haushalten mit einer Frau als Referenzperson. Bei diesen Haushalten lag der Anteil 2022 bei 56,0 Prozent, während er bei Haushalten mit einem Mann als Referenzperson 44,3 Prozent betrug. Haushalte mit einer Frau als Referenzperson sind somit bei einer IV-Rente eher auf Ergänzungsleistungen angewiesen als solche von Männern.
Über 80 Prozent der 18- bis 35-jährigen IV-Rentner/innen auf EL angewiesen
Nach Alter waren im Jahr 2022 die 56- bis 64-Jährigen mit 1'035 Haushalten am häufigsten unter den EL-Beziehenden zur IV vertreten, die 46- bis 55-Jährigen mit 807 Haushalten am zweithäufigsten. Die Zahl der IV-Rentner/innen mit EL steigt somit mit zunehmendem Alter an.
Seit 2010 hat die Zahl der beziehenden Haushalte bei den 26- bis 35-Jährigen prozentual am stärksten zugenommen (+57,3%). In absoluten Zahlen hingegen ist die Zunahme bei den 56- bis 64-Jährigen am stärksten (+272 Haushalte). Bei den 18- bis 25-Jährigen und den 36- bis 45-Jährigen ist in absoluten Zahlen keine merkliche Veränderung erkennbar. Bei den 46- bis 55-Jährigen hat die Zahl abgenommen (–154 Haushalte).
Werden die Altersgruppen nach Anteilen betrachtet, zeigt sich ein anderes Bild. Der Anteil der EL-Beziehenden zur IV liegt bei den jüngsten Altersgruppen am höchsten und nimmt mit steigendem Alter ab. Die beiden jüngsten Altersgruppen wiesen 2022 mit 81,5 Prozent den deutlich höchsten EL-Bezugsanteil zur IV aller Altersgruppen auf. Mit steigender Altersgruppe nimmt der Anteil kontinuierlich ab und lag 2022 bei den 56- bis 64-Jährigen bei deutlich tieferen 38,8 Prozent. Bei den jüngeren IV-Rentner/innen ist das Risiko, bei einer IV-Rente auf EL angewiesen zu sein, somit deutlich höher als bei älteren. Personen dieser Altersgruppe können keine lange Erwerbstätigkeit vorweisen und erhalten daher geringere IV-Renten und allenfalls Beiträge aus der beruflichen Vorsorge (BSV 2024: S. 4).
Der allgemeinen Entwicklung seit 2010 entsprechend hat der Anteil des EL-Bezugs zur IV bei allen Altersgruppen zugenommen. Der deutlichste Anstieg ist bei den 26- bis 35-Jährigen zu beobachten, bei denen der Anteil um 22,9 Prozentpunkte zugenommen hat. Den schwächsten Anstieg zeigen die 46- bis 55-Jährigen (+9,5 Prozentpunkte). Das Risiko, bei einem IV-Rentenbezug auf EL angewiesen zu sein, hat somit insbesondere bei den Jüngeren seit 2010 merklich zugenommen.
Einpersonenhaushalte mit Ergänzungsleistungen zur IV-Rente bilden grösste Gruppe
Bei den Haushaltstypen zeigt sich bei der IV ein ähnliches Bild wie bei der AV: Die Einpersonenhaushalte bildeten 2022 unter den EL-Beziehenden zur IV mit 1'758 Haushalten die deutlich grösste Gruppe. Deutlich kleiner ist die Anzahl der Ehepaare mit Kindern und der Konkubinatspaare ohne Kinder (326 bzw. 262 Haushalte), die zusätzlich zur IV-Rente EL beziehen.
Seit 2010 hat die Zahl der Einpersonenhaushalte mit EL zur IV um einen Viertel zugenommen. Bei den Ehepaaren mit Kindern hat die Zahl um einen Viertel abgenommen. Bei den Konkubinatspaaren (mit und ohne Kinder) ist ebenfalls eine Zunahme zu beobachten, während bei den Alleinerziehenden die Zahl fast unverändert blieb.
Anteilmässig weisen die Alleinerziehenden jedoch einen höheren Wert an EL-Beziehenden zur IV auf als die Einpersonenhaushalte (68,3 bzw. 59,8%). Praktisch gleich gross wie bei den Alleinerziehenden mit EL zur IV war der Anteil an Haushalten mit EL zur IV bei den Konkubinatspaaren mit Kindern (59,0%). Bei den übrigen Haushaltstypen lag der Anteil tiefer. Ehepaare ohne Kinder wiesen mit 18,6 Prozent den deutlich tiefsten Anteil an EL-Beziehenden zur IV auf. Gegenüber 2010 ist der Anteil bei allen Haushaltstypen gestiegen. Der stärkste Anstieg ist bei denjenigen drei Haushaltstypen zu beobachten, die bereits 2010 die höchsten Anteile vorgewiesen hatten.
Die hier gewonnenen Erkenntnisse decken sich mit der Beobachtung der allgemeinen finanziellen Situation dieser Haushaltstypen: So wiesen Alleinerziehende, Einpersonenhaushalte und Konkubinate mit Kindern 2022 die höchsten Armutsquoten vor Sozialtransfers auf. Damit erklärt sich teilweise auch der erhöhte Anteil bei den Frauen mit EL zur IV. Beim Haushaltstyp mit dem grössten Risiko auf EL zur IV, den Alleinerziehendenhaushalten, ist der im Haushalt lebende Elternteil, bei allen Alleinerziehendenhaushalten mit IV-Rente, in über 80 Prozent der Fälle weiblich. Der Anteil der Frauen bei den Alleinerziehendenhaushalten mit EL zur IV liegt ebenfalls bei über 80 Prozent. Somit ist auch bei der EL zur IV der höhere Anteil bei den Frauen teilweise auf die Haushaltsstruktur zurückzuführen.
LUSTAT Statistik Luzern / 25. Juni 2025 / Autor: David von Holzen
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