Kriminalität und Strafrecht 2025
Im Kanton Luzern deutlich weniger Straftaten pro Kopf als in der Gesamtschweiz
2025 wurden im Kanton Luzern insgesamt rund 27'200 Straftaten polizeilich registriert. Das sind ähnlich viele wie im Vorjahr. Zugenommen haben unter anderem Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und digitaler Kriminalität. Die Zahl der Straftaten pro Kopf lag im Kanton Luzern 2025 unter dem Schweizer Wert.
Im Bereich Kriminalität und Strafrecht gilt es zu beachten, dass die Werte der polizeilich registrierten Straftaten aufgrund des variierenden Anzeigeverhaltens vom tatsächlichen Kriminalitätsvorkommen abweichen können. Die Zahl der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer) kann von Jahr zu Jahr variieren. Kurzfristige Veränderungen sind deshalb vorsichtig zu interpretieren. Weiter kann sich auch der jeweilige Umfang der polizeilich eingesetzten Ressourcen auf die Zahl der registrierten Straftaten auswirken.
Zunahme der Straftaten gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz
Im Kanton Luzern wurden 2025 insgesamt rund 27'200 Straftaten polizeilich registriert. Dazu zählen Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch, gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie gegen Bundesnebengesetze. Die Zahl der Straftaten insgesamt fiel ähnlich hoch aus wie im Vorjahr, lag jedoch über derjenigen von 2014 bis 2023. Die meisten Straftaten pro Jahr wurden zu Beginn der Beobachtungsperiode, in den Jahren 2011 bis 2013, registriert.
2025 betrafen rund 21'800 Straftaten Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch. Diese Zahl durchlief eine ähnliche Entwicklung wie die registrierten Straftaten insgesamt: Während zu Beginn der Beobachtungsperiode ab 2011 die Werte überdurchschnittlich hoch gewesen waren, sanken sie anschliessend, um in den letzten Jahren wieder etwas anzusteigen.
Die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz lagen 2025 bei knapp 2'300 Straftaten und fielen damit im langjährigen Vergleich unterdurchschnittlich aus (Durchschnitt 2011–2025: rund 2'600 Straftaten/Jahr).
Die Zahl der polizeilich registrierten Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz erreichte 2025 mit knapp 1'200 Straftaten eine neue Höchstmarke. Nachdem 2011 gut 700 Verstösse gegen das AIG erfasst worden waren, nahm dieser Wert bis 2025 deutlich zu.
2025 wurden etwas mehr als 1'900 Straftaten aufgrund von Verstössen gegen Bundesnebengesetze (z.B. Verstösse gegen das Tierschutz- oder das Umweltgesetz) registriert. Die Widerhandlungen gegen Bundesnebengesetze nahmen seit 2015 zu; 2020 und 2021 fiel das Wachstum überdurchschnittlich stark aus. In diesen beiden Jahren zählten auch Widerhandlungen gegen Covid-19-Massnahmen zu diesem Bereich.
Zahl der Straftaten pro Kopf deutlich unter Schweizer Wert
Werden die registrierten Straftaten (ohne Verstösse gegen Bundesnebengesetze) zur Wohnbevölkerung des Kantons Luzern ins Verhältnis gesetzt, zeigt sich folgendes Bild: 2025 wurden pro 100'000 Einwohner/innen rund 5'700 Straftaten polizeilich registriert. Zu Beginn der Beobachtungsperiode, 2011, waren es rund 7'100 Straftaten gewesen. Damit ist die Zahl der registrierten Straftaten pro 100'000 Einwohner/innen gegenüber 2011 deutlich zurückgegangen (–19%). Die Abnahme folgte aber keiner stetigen Entwicklung. So war in den Jahren 2022 bis und mit 2024 ein Trend zum Wiederanstieg zu beobachten gewesen, der sich aber 2025 nicht weiter fortsetzte.
Schweizweit wurden 2025 rund 7'100 Straftaten pro 100'000 Einwohner/innen registriert (2011: rund 8'600 Straftaten). Wie im Kanton Luzern ist auch schweizweit die Zahl der registrierten Straftaten pro Kopf gesunken. Die Pro-Kopf-Werte der Gesamtschweiz 2025 liegen deutlich über denjenigen des Kantons Luzern.
Zunahme bei Straftaten häuslicher Gewalt
2025 erfasste die Luzerner Polizei gut 560 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Dieser Wert entspricht dem höchsten Wert in der Beobachtungsperiode seit 2011. Im Durchschnitt des gesamten Beobachtungszeitraums lag der Wert im Bereich häuslicher Gewalt bei rund 420 Straftaten pro Jahr. Seit 2023 nimmt die Zahl stetig zu. Schweizweit ist im Bereich der häuslichen Gewalt bereits seit Beginn der 2010er-Jahre ein Anstieg zu beobachten.
Bei häuslicher Gewalt ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, denn nur ein kleiner Teil der Straftaten wird auch angezeigt. Es ist deshalb zu beachten, dass die Statistiken die Wirklichkeit in diesem Bereich nur unvollständig abbilden (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) 2024).
Die Zahl der Opferhilfeberatungen im Zusammenhang mit einer familiären Täter-Opfer-Beziehung zeigt grosse jährliche Schwankungen. Sie bewegte sich von 2011 bis 2025 zwischen rund 650 und 960 Beratungsfällen pro Jahr. Im Schnitt fanden jährlich rund 840 Opferberatungen zu Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt statt.
Straftaten digitaler Kriminalität markant angestiegen
2025 wurden im Kanton Luzern gut 3'300 Straftaten aufgrund digitaler Kriminalität registriert. Das sind weit mehr als im Vorjahr (+28%). Seit 2023 ist die Zahl der Straftaten aufgrund digitaler Kriminalität kontinuierlich angestiegen. Die digitale Kriminalität (auch Cyberkriminalität genannt) umfasst alle sogenannten "digitalen" Straftaten, die im Wesentlichen den Straftaten entsprechen, die in den Telekommunikationsnetzen und insbesondere im Internet begangen werden. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Straftaten der digitalen Kriminalität anhand des Tatvorgehens identifiziert, welches eine digitale Komponente aufweist.
Die meisten Straftaten im digitalen Bereich wurden 2025 im Kanton Luzern aufgrund Cyber-Wirtschaftskriminalität erfasst (98%). Dazu zählt beispielsweise der Missbrauch von Onlinezahlungssystemen und Wertkarten oder einer fremden Identität, um einen Betrug zu begehen (rund 1'460 Fälle). Weitere Straftaten sind nicht gelieferte respektive nicht bezahlte Waren auf Kleinanzeigeplattformen (rund 650 Fälle) sowie Phishing (rund 500 Fälle). Unter Phishing fallen Straftaten von Online-Betrug, deren Täterschaft durch gefälschte Kommunikation persönliche Informationen wie Passwörter, Kreditkartendaten oder andere sensible Daten von Nutzern/-innen stiehlt.
Schweizweit wurden 2025 im Bereich digitaler Kriminalität rund 57'800 Straftaten registriert, leicht weniger als im Vorjahr. Rund 20'900 Straftaten entfielen auf den Missbrauch von Online-Zahlungssystemen respektive Wertkarten oder einer fremden Identität, um einen Betrug zu begehen.
Da es sich bei Straftaten digitaler Kriminalität um neue Deliktphänomene handelt, wurden in den letzten Jahren neue Gesetze im Strafgesetz verankert. So trat auf den 1. September 2023 der neue Art. 179decies zum Identitätsmissbrauch in Kraft. Dieser führte insbesondere zu einem starken Anstieg der registrierten Straftaten in Form von Phishing-Angriffen und Missbräuchen von Online-Zahlungssystemen, Wertkarten oder einer fremden Identität.
Die öffentliche Statistik stützt im Bereich Kriminalität und Strafrecht unter anderem auf Daten aus der Strafurteilsstatistik (SUS), der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie der Opferhilfestatistik ab.
Die SUS erfasst die ins Strafregister eingetragenen Verurteilungen mit Datum der Erstverurteilung. Der Eintrag ins Strafregister verzögert sich, wenn das erstinstanzliche Urteil weitergezogen wird. Deshalb sind die Daten der SUS jeweils erst 1 bis 2 Jahre später vollständig und aussagekräftig. Die aktuell verfügbaren Zahlen zum Jahr 2025 lassen deshalb noch keine aussagekräftigen Analysen zu, weshalb die SUS als Datenquelle in vorliegender Analyse nicht berücksichtigt wird.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst alle der Polizei bekannten Straftaten (Anzeigestatistik). Das Datum der registrierten Straftat entspricht dem Übermittlungszeitpunkt der kantonalen Daten an das Bundesamt für Statistik (BFS). Diese Übermittlung erfolgt nach Abschluss der Erfassungsarbeit durch die Polizei, also einige Monate nach dem Tatgeschehen.
Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden schweizweit sämtliche Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sowie Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) durch die jeweiligen kantonalen Polizeibehörden erfasst. Die Straftaten gegen die Bundesnebengesetze fallen je nach kantonaler Regelung teilweise nicht oder nicht ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Polizeibehörde. Um einen Vergleich mit dem Schweizer Wert zu ermöglichen, wird in vorliegender Analyse die Kennzahl der Straftaten pro Kopf ohne Bundesnebengesetze berechnet.
LUSTAT Statistik Luzern / 8. September 2026 / Autorin: Andrea Oppliger
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