Steuerkraft

Die Kennzahl der absoluten Steuerkraft berechnet sich aus den Gesamteinnahmen der ordentlichen Gemeindesteuern dividiert durch den Steuerfuss. Die ordentlichen Gemeindesteuern sind jene Steuererträge, die vom Steuerfuss abhängen. Die Kennzahl der absoluten Steuerkraft sagt aus, wie viel eine Gemeinde in etwa mit einer Steuerfusseinheit einnimmt (vgl. nachfolgende Box). Sie weist damit auf das vorliegende Steuersubstrat der Gemeinde hin.

Zusammenhang von Steuerkraft und Gemeindesteuerfuss

Für die Berechnung der Steuerkraft werden die ordentlichen Steuereinnahmen eines Rechnungsjahres und der Steuerfuss dieses Rechnungsjahres verwendet. In den ordentlichen Steuern sind auch Nachträge aus vergangenen Jahren enthalten. Diese basieren auf dem im jeweiligen Jahr gültigen Steuerfuss. Hat eine Gemeinde ihren Steuerfuss geändert, dann liegt den Nachträgen ein anderer Steuerfuss zugrunde als den Steuern des aktuellen Rechnungsjahres. Ebenfalls Bestandteil der ordentlichen Gemeindesteuern sind die Quellensteuern. Diese basieren wiederum auf einem eigenen Steuerfuss. In den ordentlichen Gemeindesteuern sind somit zum Teil auch Einnahmen enthalten, welche auf anderen Steuerfüssen als dem Steuerfuss des aktuellen Rechnungsjahres beruhen. Damit ist die Aussage, dass die absolute Steuerkraft die Steuereinnahmen einer Steuereinheit sind, einzig als Annäherung an die tatsächliche Situation zu interpretieren.

Ein Anstieg der ordentlichen Gemeindesteuern kann auf einen höheren Steuerfuss und/oder einen Zuwachs der Steuerkraft zurückzuführen sein. Analog kann ein tieferer Steuerfuss und/oder eine rückläufige Steuerkraft einen Rückgang der ordentlichen Gemeindesteuern herbeiführen. Ein genügend hoher Anstieg der Steuerkraft kann gegebenenfalls einen Rückgang der ordentlichen Steuern aufgrund eines tieferen Steuerfusses kompensieren.

Gemeindefinanzstatistik Luzern: absolute Steuerkraft

Die Abbildung zeigt die ordentlichen Gemeindesteuern und die absolute Steuerkraft der Luzerner Gemeinden insgesamt der letzten Jahre.

Mittlerer Steuerfuss wird aus absoluter Steuerkraft hergeleitet

Zur Bestimmung der absoluten Steuerkraft der Gemeinden insgesamt wird die absolute Steuerkraft der einzelnen Gemeinden aufsummiert. Aus der absoluten Steuerkraft der Gemeinden insgesamt und den ordentlichen Gemeindesteuern lässt sich der mittlere Steuerfuss aller Gemeinden herleiten.

Steuerkraft und mittlerer Steuerfuss

Die absolute Steuerkraft wird aus den ordentlichen Gemeindesteuern und dem Gemeindesteuerfuss berechnet. Umgekehrt lässt sich anhand der Steuerkraft und der ordentlichen Gemeindesteuern auch der Steuerfuss herleiten. Ebendies wird gemacht, um den mittleren Steuerfuss über alle Gemeinden zu berechnen. Dabei werden die ordentlichen Gemeindesteuern aller Gemeinden aufsummiert und durch die Summe der absoluten Steuerkraft aller Gemeinden dividiert. Daraus ergibt sich der mittlere Steuerfuss aller Gemeinden. Hätte in einem Jahr bei den Gemeinden der mittlere Steuerfuss gegolten, dann wäre damit über den gesamten Kanton (annäherungsweise) die gleiche Summe an ordentlichen Gemeindesteuern erzielt worden, wie mit den tatsächlichen Steuerfüssen der Gemeinden.

Da für die Berechnung des mittleren Steuerfusses die ordentlichen Gemeindesteuern bekannt sein müssen, lässt sich der mittlere Steuerfuss erst definitiv ermitteln, wenn die Rechnungsabschlüsse des betreffenden Jahres vorliegen.

Relative Steuerkraft

Die relative Steuerkraft entspricht der absoluten Steuerkraft geteilt durch die Wohnbevölkerung. Die Steuerkraft wird damit um die Bevölkerungsgrösse bereinigt. Die relative Steuerkraft gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) und ermöglicht den direkten Vergleich zwischen den Gemeinden im Hinblick auf das Steuerpotenzial.

Steuerkraft macht Aussage zur finanziellen (Un-)Abhängigkeit

Die Steuerkraft beleuchtet, wie gross das Potenzial einer Gemeinde ist, ihre Ausgaben «aus eigener Kraft zu stemmen». Insbesondere Gemeinden mit niedriger Steuerkraft sind neben den Steuereinnahmen auf weitere Finanzmittel angewiesen, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben finanzieren zu können. Eine entsprechende Finanzierungsquelle sind Finanzausgleichsgelder. Damit besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Kennzahl der Steuerkraft und dem kantonalen Finanzausgleich.

Steuerkraft und Finanzausgleich

Die Steuerkraft spielt beim kantonalen Finanzausgleich eine entscheidende Rolle. Sie fliesst in die Bestimmung des Ressourcenpotenzials einer Gemeinde mit ein. Anhand des Ressourcenpotenzials einer Gemeinde wird im Ressourcenausgleich ermittelt, ob eine Gemeinde Gelder für den Ausgleich bezahlen muss oder Gelder aus dem Ressourcenausgleich erhält.

Gemäss dem Gesetz über den Finanzausgleich (FAG) werden für das Ressourcenpotenzial einer Gemeinde (neben anderen Ertragsquellen) die ordentlichen Gemeindesteuern beim mittleren Steuerfuss berücksichtigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gemeinden unterschiedlich hohe Steuerfüsse haben. Die Höhe des Steuerfusses soll sich aber nicht auf das Potenzial auswirken. Für das Ressourcenpotenzial werden die Ertragsquellen im Durchschnitt über drei Jahre berücksichtigt.

Um die ordentlichen Gemeindesteuern beim mittleren Steuerfuss zu erhalten, wird für jedes der drei Jahre aus den ordentlichen Gemeindesteuern die absolute Steuerkraft einer Gemeinde berechnet und daraus den Mittelwert über die drei Jahre hergeleitet. Dieser Wert wird mit dem mittleren Steuerfuss multipliziert.

Zur Bestimmung des mittleren Steuerfusses aller Gemeinden werden die ordentlichen Gemeindesteuern der Gemeinden im Mittel über die drei Jahre benötigt. Die mittleren ordentlichen Gemeindesteuern werden über alle Gemeinden addiert und durch die Summe der mittleren absoluten Steuerkraft der Gemeinden dividiert. Daraus resultiert der mittlere Steuerfuss über drei Jahre. Da dem so berechneten Steuerfuss eine Dreijahresbasis zugrunde liegt, weicht der mittlere Steuerfuss des Finanzausgleichs vom mittleren Steuerfuss auf Jahresbasis ab.

Analysepublikation von LUSTAT

LUSTAT publiziert jährlich einen Webartikel zur Steuerkraft der Luzerner Gemeinden.

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