Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss respektive die Erstellung der Jahresrechnung einer Gemeinde erfolgt jeweils per 31. Dezember eines Jahres. Die Jahresrechnung wird im Rahmen des Jahresberichts (FHGG §17) der Gemeinde publiziert. Die Bestimmungen zur Jahresrechnung finden sich im Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) unter Kapitel 4.2. Die Jahresrechnung gibt unter anderem Auskunft über:
- die laufenden Aufwände und Erträge innerhalb eines Jahres (Erfolgsrechnung) mit dem Rechnungsergebnis
- die getätigten Investitionsausgaben und die Investitionseinnahmen innerhalb eines Jahres (Investitionsrechnung)
- das Vermögen und die Besitzverhältnisse (Bilanz)
Weiter vorgeschriebene Bestandteile sind die Geldflussrechnung und der Anhang (FHGG §46).
Analysepublikation von LUSTAT
LUSTAT publiziert jährlich einen Webartikel zu den Rechnungsabschlüssen der Luzerner Gemeinden.
Rechnungsergebnis
Das Rechnungsergebnis weist den Saldo der Erfolgsrechnung Ende Jahr aus. Der Saldo gibt Auskunft darüber, ob die Erträge während eines Jahres genügend hoch waren, um die Kosten der Leistungserbringung zu decken. Wenn die Erträge grösser sind als die Aufwände, dann resultiert ein Ertragsüberschuss (positives Rechnungsergebnis bzw. Gewinn). Wenn die Aufwände grösser sind als die Erträge, dann resultiert ein Aufwandüberschuss (negatives Rechnungsergebnis bzw. Defizit). Das Rechnungsergebnis wird in die Bilanz übertragen. Ein Ertragsüberschuss erhöht das Eigenkapital in der Bilanz, ein Aufwandüberschuss reduziert das Eigenkapital.
Gemeindefinanzstatistik Luzern: Rechnungsergebnisse
Die Abbildung zeigt die Rechnungsergebnisse der Luzerner Gemeinden insgesamt der letzten Jahre und stellt sie den budgetierten Ergebnissen gegenüber.
Gestufter Erfolgsausweis
In der gestuften Erfolgsrechnung wird das Rechnungsergebnis in folgende Bestandteile aufgeschlüsselt:
- Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
- Finanzergebnis
- operatives Ergebnis
- ausserordentliche Ergebnis
- Gesamtergebnis
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