Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung stellt die Investitionsausgaben und -einnahmen einer Gemeinde in einem Jahr dar. Investitionsausgaben dienen dem Aufbau von Verwaltungsvermögen (siehe Bilanz). Investitionseinnahmen (z.B. Investitionsbeiträge) stellen Abgänge vom Verwaltungsvermögen dar. Grundlage für die Tätigung von Investitionen ist ein entsprechender Budgetbeschluss (siehe Budget).

Investitionsausgaben und -einnahmen werden über die Investitionsrechnung verbucht. Per Jahresende werden die Investitionsausgaben in die Bilanz übertragen, d.h., sie werden aktiviert. Investitionseinnahmen werden dagegen per Jahresende im Verwaltungsvermögen passiviert. Die Bilanzierung der Investitionen erfolgt somit netto bei den Aktiven. Ein Spezialfall kann bei Anschlussgebühren für Wasser/Abwasser etc. auftreten. Falls kein Restbuchwert der Anlage mehr im Verwaltungsvermögen enthalten ist, erfolgt die Passivierung der eingenommenen Gebühren bei den Passiven.

Damit eine Ausgabe als Investition zählt, muss sie eine bestimmte Mindestgrenze in Abhängigkeit von der Gemeindegrösse überschreiten. Wird die Mindestgrenze nicht erreicht, dann erfolgt die Verbuchung über die Erfolgsrechnung als laufender Aufwand. Entsprechend wird in diesem Fall kein Verwaltungsvermögen gebildet.

Nettoinvestitionen

Die Nettoinvestitionen sind die Differenz zwischen Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen (ohne Berücksichtigung von Aktivierungen und Passivierungen). Negative Nettoinvestitionen sind möglich, wenn z.B. Investitionsbeiträge zeitversetzt zur getätigten Investition eingehen.

Investitionsrechnung nach Artengliederung

Die Artengliederung bildet die Sachkonten der Investitionsrechnung zusammengefasst (aggregiert) in Sachgruppen ab. Grundlage bildet der Kontenrahmen (siehe Rechnungslegung). Die Sachgruppe 5 steht für die Investitionsausgaben und die Sachgruppe 6 für die Investitionseinnahmen. Die Aktivierung per Ende Jahr wird über die Sachgruppe 69 abgewickelt und die Passivierung über die Sachgruppe 59. Mit diesem Übertrag in die Bilanz ist die Investitionsrechnung Ende Jahr ausgeglichen.

Gemeindefinanzstatistik Luzern: Investitionsrechnung nach Artengliederung

Die Grafik stellt die aktuelle Investitionsrechnung der Luzerner Gemeinden insgesamt bis zur dritten Stufe der Kontoart dar.

Verschiedene Investitionsarten und ihre Bedeutung

Die höchsten Investitionen werden in Sachanlagen (Sachgruppe 50: Strassen, Kanalisation, Sportanlagen, Liegenschaften, Mobilien etc.) getätigt. Immaterielle Anlagen wie Software vereinen ein geringeres Volumen auf sich. Ebenfalls als Investitionen gelten Ausgaben für Investitionstätigkeiten an Anlagen, welche die Gemeinde nicht selber verantwortet, aber sich finanziell daran beteiligt. Dazu zählen die Gewährleistung von Investitionsbeiträgen (Sachgruppe 56) oder von Investitionsdarlehen (Sachgruppe 54).

Die Investitionsausgaben können im Zeitverlauf stark schwanken. Dies trifft insbesondere auf kleine Gemeinden zu.

Die grössten Investitionseinnahmen sind Investitionsbeiträge für die eigene Rechnung (Sachgruppe 63: z.B. Anschlussgebühren für das Abwasser und die Wasserversorgung). Andere Investitionseinnahmen haben eine geringfügige Bedeutung. Dazu zählen z.B. die Rückzahlung von gewährten Investitionsbeiträgen (Sachgruppe 66) oder Investitionsdarlehen (Sachgruppe 64).

Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung

Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung können auch anhand der funktionalen Gliederung dargestellt werden. In der funktionalen Gliederung werden zehn Hauptaufgaben eines Gemeinwesens (Funktionen) unterschieden (siehe Rechnungslegung). Die Hauptaufgaben sind mit den Nummern von 0 bis 9 bezeichnet. Die Hauptaufgaben fassen wiederum untergeordnete Funktionen dieses Aufgabenbereiches zusammen.

Gemeindefinanzstatistik Luzern: Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung

Die Grafiken stellen die Investitionsausgaben und die Investitionseinnahmen der aktuellen Investitionsrechnung der Luzerner Gemeinden insgesamt bis zur dritten Stufe der Kontofunktion dar.

Investitionsintensive Aufgabenbereiche

Die höchsten Investitionen der Luzerner Gemeinden weist in der Regel der Aufgabenbereich Bildung (Funktion 2) aus. Hohe Investitionen werden auch im Aufgabenbereich Umweltschutz und Raumordnung sowie Verkehr und Nachrichtenübermittlung getätigt.

Nettoinvestitionen je Aufgabenbereich

Die Investitionen nach funktionaler Gliederung werden oft als Nettoinvestitionen ausgewiesen. Dabei werden von den Investitionsausgaben in einem Aufgabenbereich die Investitionseinnahmen von diesem Aufgabenbereich abgezogen.

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