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Selbstfinanzierung (HRM2)

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Kapitel 2.1.2 Finanzkennzahlen).