Definitionen

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Nichtständige Wohnbevölkerung

Zur nichtständigen Wohnbevölkerung zählen ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine Aufenthaltsdauer von weniger als zwölf Monaten, sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) und Schutzbedürftige mit Ausweis S mit einer Anwesenheitsdauer von weniger als zwölf Monaten.

Siehe auch: Aufenthaltsstatus, ständige Wohnbevölkerung