Definitionen

Es wurde eine Definition gefunden.

Bilanzüberschuss / Bilanzfehlbetrag

Unter HRM1 wurden durch das Eigenkapital nicht abgedeckte Aufwandüberschüsse der laufenden Rechnung bei den Gemeinden als Bilanzfehlbetrag aktiviert (Sachkonto 139).

Unter HRM2 entspricht das Sachkonto 299 im Eigenkapital dem Bilanzüberschuss/-fehlbetrag. Dieses Konto weist den Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung aus. Ist kein Eigenkapital in der Bilanz vorhanden, wird ein Aufwandüberschuss als Minusposten passiviert.