Politik und Gesellschaft
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Der Webartikel zur Abstimmung über das Gesetz zur Aufgaben- und Finanzreform 18 gibt einen statistischen Überblick über die finanzielle Situation des Kantons und der Gemeinden. Weiter informiert er über die von LUSTAT berechneten Globalbilanzen, die als Grundlage zur politischen Entscheidungsfindung dienten.
Mit der "Motion über eine Finanz- und Aufgabenreform für den Kanton Luzern" (M613) vom 1. Dezember 2014 wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine Aufgaben- und Finanzreform einzuleiten. Die Reform soll u.a. die Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts sowohl im Kanton als auch in den Gemeinden gewährleisten, um den notwendigen Handlungsspielraum für eine nachhaltige Entwicklung zu sichern. Die Luzerner Gemeinden wiesen damals zum dritten Mal in Folge einen Aufwandüberschuss aus, während der Kanton Luzern das Rechnungsjahr 2013 mit einem Ertragsüberschuss von 5,2 Millionen Franken abschloss. 2012 wies der Kanton einen Aufwandüberschuss von 57,4 Millionen Franken aus.
Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 1. Juli 2015 startete das Projekt AFR18 mit zwei Zielen: Erstens die Prüfung der Zuordnungen von Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden, um diese effektiv und effizient erfüllen zu können. Zweitens die Stärkung des gemeinsamen Verständnisses bei der Aufgabenerfüllung. Im Auftrag der Projektsteuerung erstellte LUSTAT Statistik Luzern verschiedene Globalbilanzen, welche die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinden sowie des Kantons aufzeigen.
Im Zeitraum zwischen Projektstart und Debatte im Kantonsrat über die AFR18 schlossen die Gemeinden ihre Jahresrechnung insgesamt stets mit einem Ertragsüberschuss zwischen 32,6 und 78,2 Millionen Franken ab. Während der Kanton in den Rechnungsjahren 2014 und 2015 ebenfalls mit einem Ertragsüberschuss abschloss (Saldo: 12,8 bzw. 23,3 Mio. Fr.), folgten zwei Jahren mit einem Aufwandüberschuss (Saldo: -49,3 bzw. -37,7 Mio. Fr.). Damit unterscheidet sich die finanzielle Ausgangslage grundsätzlich von jener zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion M613.
Im Oktober 2018 legte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Botschaft zur AFR18 vor. Die im Anhang 5 enthaltenen Globalbilanzen weisen neben den vorgesehenen Massnahmen auch deren Auswirkungen auf die Kantons- und Gemeindefinanzen aus. Nach der zweiten Beratung der Kommission Wirtschaft und Aufgaben (WAK) wurde die Globalbilanz angepasst. Bei einer Annahme des Gesetzes über die AFR18 durch die Luzerner Stimmbevölkerung wird der Kanton Luzern um 49,6 Millionen Franken jährlich und die Gemeinden insgesamt um jährlich 25,7 Millionen Franken entlastet.
Diese Entlastungen setzen voraus, dass die eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 über das „Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)“ sowie die kantonale Steuergesetzrevision 2020, über die später entschieden wird, angenommen werden. Werden sowohl die STAF als auch die Steuergesetzrevision 2020 abgelehnt, wird der Kanton um 19,9 Millionen Franken entlastet und die Gemeinden mit 7,9 Millionen Franken belastet.
Trotz der jährlichen Entlastung der Gemeinden von insgesamt 25,7 Millionen Franken tritt bei zehn Gemeinden durch die AFR18 eine Belastung ein. Am stärksten belastet wird die Stadt Luzern mit 5,7 Millionen Franken, gefolgt von Meggen mit 2,1 Millionen Franken. Die grösste Belastung pro Einwohner/in weist Greppen mit 317 Franken auf, gefolgt von Meggen mit 305 Franken.
Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hält in seinem Positionspapier zur AFR18 fest, dass die maximale Belastung 60 Franken pro Einwohner/in nicht übersteigen darf. Damit diese Bedingung erfüllt werden kann, sieht die Vorlage einen Härteausgleich über sechs Jahre vor. Gemeinden die mit mehr als 60 Franken pro Einwohner/in entlastet werden, zahlen einen Ausgleich an Gemeinden mit einer Belastung von über 60 Franken pro Einwohner/in. Nach der Berücksichtigung dieser Umverteilung sinkt die absolute Belastung der Stadt Luzern auf 4,9 Millionen Franken und jene der übrigen Gemeinden mit Härteausgleich unter 0,6 Millionen Franken. In den untenstehenden Grafiken sind die Auswirkungen für die einzelnen Gemeinden (mit und ohne Härteausgleich) dargestellt.